Der Lageplan
Das Fundament Ihres Bauantrages

Der Lageplan zählt zu den wichtigsten Dokumenten, wenn es sich um ein Bauvorhaben oder um eine Gebäudeveränderung handelt. Das bedeutet: Ohne Lageplan erhalten Sie keine Baugenehmigung. Erfahren Sie in diesem Artikel, wieso dem Lageplan eine so große Bedeutung beigemessen wird, was in diesem enthalten ist, wo Sie ihn beantragen können und wie sich der Lageplan von der Flurkarte unterscheidet.

Was ist ein amtlicher Lageplan?

Ein amtlicher Lageplan ist ein essenzielles Dokument für die Realisierung eines Bauvorhabens, da dieser die allererste Bauvorlage für die Baugenehmigung, für den Vorbescheid in Bezug auf den Städtebau sowie für das Verfahren der Bauanzeige bildet.

Er beinhaltet zusammenfassend die geplanten Baumaßnahmen und in diesem Zuge wird ebenfalls kontrolliert, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dieses wichtige Dokument besteht aus zwei Bestandteilen: einem schriftlichen und einem zeichnerischen.

Der schriftliche Abschnitt beinhaltet:

  • Beschreibung des Baugrundstücks
  • Angaben zu den Nachbargrundstücken
  • Informationen zum Bauherrn

Der zeichnerischen Abschnitt beinhaltet:

  • den Grundriss des jeweiligen Grundstücks
  • die Dachneigung
  • die Dachform

Damit der Lageplan zu einem amtlichen Dokument wird, muss dieser notariell beurkundet und mit dem entsprechenden Stempel sowie den Unterschriften versehen werden. Grundsätzlich wird außerdem zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Lageplan unterschieden.

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Was ist ein einfacher Lageplan?

Der einfache Lageplan ist unter anderem eine Abbildung des jeweiligen Grundstücks in zeichnerischer Darstellung. Zudem werden die Nachbargrundstücke inklusive der Gebäuden sowie Grenzen aufgezeigt. Er informiert ebenfalls über Baulasten-Hinweise und Eigentumsverhältnisse. Hier erfahren Sie mehr über den Inhalt des einfachen Lageplans.

Die Flurkarte bzw. der Liegenschaftskataster bilden demnach eine wesentliche Basis für die Erstellung eines einfachen Lageplans.

Was ist ein qualifizierter Lageplan?

Der qualifizierte Lageplan zeigt im Gegensatz zu dem einfachen Lageplan weitere, wichtige Angaben über Grenzbebauungen auf. So finden sich in diesem Plan zum Beispiel Informationen über die Grundstücksabmessungen und über die Erkennbarkeit der Grundstücksgrenzen in der jeweiligen Örtlichkeit. Lesen Sie hier Weiteres über die inhaltlichen Aspekte.

Was ist ein objektbezogener Lageplan?

Der amtliche Lageplan bildet die Grundlage für die Erstellung eines objektbezogenen Lageplans. Deswegen ist das Vorliegen des amtlichen Lageplans eine wichtige Voraussetzung. Die Anfertigung erfolgt normalerweise durch einen entsprechenden Objekt- bzw. Bauplaner, aber auch die Erstellung durch das Katasteramt ist möglich.

Im Kontrast zu dem amtlichen Lageplan werden hier die Angaben nicht notariell beurkundet. Der objektbezogene Lageplan enthält aber zusätzlich zu dem amtlichen Lageplan zum Beispiel Informationen über die Außenmaße, über die Abstandsflächen sowie über Denkmäler.

Was ist der Unterschied zwischen dem Lageplan und einer Flurkarte?

Sowohl der Lageplan - einfacher oder qualifizierter - als auch die Flurkarte sind wichtige Bestandteile eines Bauantrages, der wiederum wichtig für die Beantragung der Baugenehmigung ist.

Die Flurkarte, auch als Liegenschaftskarte bezeichnet, stellt das jeweilige Grundstück grob dar und gibt grobe Informationen über die Baulichkeiten wieder. In dieser werden die Flurstücke in einem Maßstab von 1:500 bis 1:2000 grafisch dargestellt. Von den Flurstücken werden die Grenzen, die Grundstücksnummern sowie die Nutzung der Gebäude abgebildet.

Dieses Dokument bildet die Grundlage für die Erstellung des Lageplans. Dieser wird zeitgemäß und speziell für das jeweilige Baugrundstück von einem Vermessungsingenieur, der öffentlich bestellt wird, erstellt.

Wofür wird ein Lageplan benötigt?

Sie benötigen einen Lageplan, wenn Sie vorhaben, eine Immobilie auf einem Grundstück zu bauen. Zunächst brauchen Sie eine Bau-Erlaubnis, die Sie bei dem zuständigen Bauordnungsamt beantragen können. Dafür müssen Sie einen Bauantrag, der wichtige Dokument, wie den Lageplan beinhaltet, einreichen. Dieser ist besonders notwendig, wenn es sich um folgende Fälle handelt:

  • eine Überbauung
  • eine Baulast
  • eine Unklarheit der Grundstücks-Grenzverläufe

Ein qualifizierter Lageplan ist darüber hinaus zum Beispiel sinnvoll zu beantragen, wenn das Grundstück intensiv bebaut werden soll. Hierbei ist es nämlich sehr wichtig, dass die Abgrenzungen des Grundstücks ziemlich genau vermessen werden.

Was ist in einem Lageplan enthalten?

Je nach Art des Lageplans kann dieser unterschiedliche Aspekte beinhalten. Im Folgenden führen wir für Sie sowohl eine Auflistung der möglichen, inhaltlichen Bestandteile des einfachen als auch des qualifizierten Lageplans auf.

Einfacher Lageplan:

  • Angaben zu dem Baugrundstück
  • Angaben zu dem Eigentümer
  • Angaben zu dem Maßstab und der Himmelsrichtung
  • Angaben zu dem Flächeninhalt
  • Angaben zu den katastergemäßen Grundstücksgrenzen
  • Angaben zu den möglichen Baulasten
  • Angaben zu dem Bestand des Gebäudes

Qualifizierter Lageplan:

  • Angaben zu den Grundstückseigentümern in der Umgebung
  • Angaben zu den katastergetreuten Abmessungen
  • Angaben zu dem Vollständigkeitsgrad des Gebäudebestandes
  • Angaben zu der Grenzen-Zuverlässigkeit

Wie bereits deutlich gemacht wurde, sind die Inhalte des einfachen Lageplans in dem qualifizierten Lageplan bereits enthalten. Sie werden zudem durch weitere Aspekte ergänzt und erweitert.

Welche Anforderungen gibt es an einen Lageplan?

Wie bereits erwähnt, ist ein qualifizierter oder ein einfacher Lageplan einer der Voraussetzungen für die Planung eines Bauvorhabens, da einer diese Pläne mit dem Bauantrag abgegeben wird. Dies wird in der Bauvorlagenverordnung des jeweilgen Bundeslandes festgehalten.

Ganz gleich, ob es sich um einen einfachen oder um einen qualifizierten Lageplan handelt: Der zeichnerische Abschnitt muss in der Regel den Umriss des Plan-Objekts in den Maßstäben 1:200 oder 1:500 aufzeigen. Dabei sollte die Perspektive der Draufsicht, also die Sicht von oben, sein, sodass die Platzierung des geplanten Gebäudes in der entsprechenden Umgebung deutlich wird.

Wer kann einen Lageplan erstellen?

Sie können einen Lageplan zum Beispiel bei einem Vermessungsfachmann oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beantragen. Diese erstellen beispielsweise auf Grundlage der Flurkarte und von Messungen, die sie selbstständig vornehmen, einen Lageplan.

Nicht selten kommt es dementsprechend vor, dass das jeweilige Grundstück zunächst von den Fachleuten vor Ort besichtigt werden muss. Der zweite Schritt ist die Erstellung des amtlichen Lageplanes, die beispielsweise im amtlichen Höhenbezugssystem erfolgt.

Wie viel kostet ein Lageplan?

Die Erstellung eines Lageplans bei der entsprechenden Behörde ist kostenpflichtig. Dabei kann die anfallende Gebühr je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. Die Preisspanne für die Ausstellung eines amtlichen Lageplans liegt zwischen 30 Euro und 150 Euro.

Wenn neben dem Lageplan außerdem zusätzliche Unterlagen, wie zum Beispiel der objektbezogene Lageplan, für den Bauantrag benötigt wird, können die Kosten steigen. Die konkrete Gebühr kann bei der entsprechenden Behörde erfragt werden.

Wie lange ist ein Lageplan gültig?

Für die Anerkennung des amtlichen Lageplans bei der zuständigen Behörde darf der Liegenschaftskataster-Auszug sowie das zuletzt vor Ort ausgeführte Aufmaß maximal ein halbes Jahr alt sein.

Der Hintergedanke ist, dass so Veränderungen an beispielsweise Boden und Grund nicht übersehen werden. Das könnte nämlich die Entscheidung über die Baugenehmigung beeinflussen.

Wir fassen für Sie zusammen

Wenn Sie Ihr Bauvorhaben genehmigen lassen wollen, kommen Sie um einen amtlichen Lageplan nicht herum. Dieses Dokument lässt sich in einen schriftlichen sowie zeichnerischen Teil gliedern und grundsätzlich wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Lageplan unterschieden. Lassen Sie sich am besten bei der entsprechenden Behörde Ihres Bundeslandes über Ihr Bauvorhaben beraten.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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