Erfahren Sie, welche Anschlussfinanzierungen bei einem Immobilienkredit möglich sind und was Sie bei der Umschuldung beachten müssen.
Wenn bei einer Baufinanzierung bzw. einem Immobiliendarlehen die Zinsbindungsfrist ausläuft, aber noch eine Restschuld vorhanden ist, wird eine Anschlussfinanzierung notwendig. Dabei stehen dem Kreditnehmer zwei Möglichkeiten offen: die Prolongation des Darlehens oder eine Umschuldung.
Um genügend Zeit zum Vergleich verschiedener Anschlussfinanzierungsmöglichkeiten zu haben, sollten Sie sich schon 36 Monate vor Ende des Immobiliendarlehens mit dem Thema beschäftigen. Ein Forward Darlehen kann bis zu fünf Jahre vor Ablauf des Darlehens abgeschlossen werden. Oft verspricht die frühzeitige Bindung attraktive Zinsangebote.
Es gilt: Je früher man sich um die Anschlussfinanzierung kümmert, desto besser sind die Konditionen, die man bekommen kann.
Ganz allgemein bezeichnet eine Prolongation die Verlängerung der Laufzeit eines Vertrages. Da das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist häufig noch nicht zurückgezahlt ist, muss eine neue Finanzierung vereinbart werden. Wird die Anschlussfinanzierung bei demselben Anbieter abgeschlossen, spricht man von einer Prolongation. Sowohl die Zinsen als auch die Zinsbindungsfrist werden in diesem Fall üblicherweise neu ausgehandelt.
Der Anbieter muss dem Kreditnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist mitteilen, ob er die Finanzierung mit ihm fortführen möchte oder nicht. Gab es bei der Tilgung der auslaufenden Finanzierung keine größeren Probleme, dann wird die Bank meist direkt ein konkretes Angebot unterbreiten. Das Angebot der Bank muss jedoch nicht immer das Beste sein. Viele Anbieter spekulieren darauf, dass der Kreditnehmer aus Bequemlichkeit das erste Prolongationsangebot der Bank annimmt.
Es ist empfehlenswert, sich Angebote von anderen Anbietern einzuholen und zu vergleichen. Oft kann man dann auch günstigere Konditionen mit der Hausbank verhandeln.
Vorteile:
Eine Prolongation kann bereits vereinbart werden, wenn der Ablauf der Zinsbindung noch mehr als ein Jahr in der Zukunft liegt. Mit einem sogenannten Forward Darlehen sichern Sie sich die günstigen Zinsen bis zu fünf Jahre im Voraus. Vergleichen Sie parallel die Angebote anderer Banken für eine mögliche Umschuldung.
Lesen Sie hier mehr über das Forward Darlehen.
Anders als bei einer Prolongation schließt man bei einer Umschuldung die Anschlussfinanzierung mit einem neuen Darlehensgeber bzw. einer anderen Bank ab.
Bei einer Umschuldung löst der neue Kreditgeber beim Auslaufen der Zinsbindung den Kredit der bisherigen Bank ab und erhält im Gegenzug die Grundschulden als Kreditsicherheit.
Bei Umschuldungen fallen für die Grundschuldabtretung Notar- und Grundbuchgebühren an. Die Abtretung bzw. Umschuldung regeln die Kreditinstitute unter sich. Oftmals ist eine Umschuldung erst zum Ende der Zinsbindung sinnvoll, weil bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt wird. Allerdings besteht laut gesetzlicher Regelung zehn Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens immer die Möglichkeit, den Kredit mit einer Frist von sechs Monaten abzulösen.
Vorteile:
Eine Umschuldung ist besonders sinnvoll, wenn die Restschuld zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung hoch ist. Scheuen Sie daher nicht aus Bequemlichkeit oder falsch interpretierter Höflichkeit Ihrem Bankberater gegenüber, auf eine Umschuldung und damit den Wechsel zu einer neuen Bank zu verzichten. Auch wenn mit der Umschuldung Kosten für die Grundschuldabtretung anfallen, ist die Zinsersparnis durch den neuen Kredit meist vielfach höher.
Beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Anschlussfinanzierung! Lassen Sie sich frühzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist von Ihrer Bank ein Prolongationsangebot geben. Dann sind Sie gut vorbereitet und haben eine bessere Grundlage für Vertragsverhandlungen.