Gebäudeenergiegesetz
Was ändert sich ab 2024

Henrike Klammer

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    Aktualisiert am


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein entscheidendes Instrument in Deutschland, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu fördern und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Es ist der Fahrplan für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen, welches wichtig ist, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.

Was beinhaltet das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, vereint die bisherigen Gesetze und Verordnungen zur Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Es schafft eine kohärente rechtliche Grundlage und legt klare Anforderungen fest, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern. Die Bedeutung des GEG liegt in mehreren Schlüsselfaktoren:

  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Klimaschutzpolitik. Es zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.
  • Energieeinsparung: Durch das GEG werden strengere Energiestandards für Neubauten und Bestandsgebäude festgelegt. Dies führt zu erheblichen Energieeinsparungen und langfristigen Kostensenkungen für die Gebäudenutzer.
  • Förderung erneuerbarer Energien: Das GEG fördert den Einsatz erneuerbarer Energien wie Photovoltaik und Solarthermie in Gebäuden. Dies trägt zur dezentralen Energieerzeugung und -versorgung bei.

Das GEG hat 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das erneuerbare Energienwärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

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Was ändert sich im Gebäudeenergiegesetz für 2024 bzgl. der Heizung

Die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes beinhalten viele Einzelmaßnahmen und Bestimmungen. Verbraucher äußern ihren Unmut, dass die Regelungen verwirrend sind. Wir geben einen Überblick über die Maßnahmen und wer in welchem Umfang betroffen ist. Fest steht, dass die Angst davor, dass ab sofort die Heizung aus dem Keller gebaut werden muss und gegen eine neue eingetauscht werden muss, unbegründet ist.

Regelungen für Neubauten

Neubauten sind im neuen Gebäudeenergiegesetz am meisten betroffen.

  • Neubauten bei Bauantrag ab 1.1.2024 innerhalb eines Neubaugebiets: Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien
  • Neubauten bei Bauantrag ab 1.1.2024 bis 30.06.2028 außerhalb eines Neubaugebiets in einer Stadt mit weniger als 100.000 Einwohnern: Ist in dem Einzugsgebiet noch kein Wärmenetz berücksichtigt, kann eine Heizung mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden. Ab 2029 muss der Anteil an erneuerbaren Energien ansteigen. Gibt es eine Entscheidung über ein Wärmenetz, muss eine Heizung mit 65 % erneuerbarer Energien verbaut werden.
  • Neubauten bei Bauantrag ab 1.1.2024 bis 30.06.2026 außerhalb eines Neubaugebiets in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern: Ist kein Wärmenetz im Wärmeplan vorhanden, darf eine Heizung mit fossilen Brennstoffen eingesetzt werden. Gibt es ein Wärmenetz, muss die Energiezufuhr aus 65 % Erneuerbaren bestehen. Bei einem Bauantrag nach dem 30.06.2026 gilt die 65 %-Erneuerbare-Energien-Regel.

Gebäudeenergiegesetz

Regelungen für Bestandsimmobilien

Vor allem bei Bestandsimmobilien tun sich viele Fragen auf. Wir geben einen Überblick über mögliche Regelungen:

  • Ihre Bestandsimmobilie liegt in einer Stadt mit weniger als 100 000 Einwohnern und hat eine Heizung, die älter ist als 30 Jahre: Liegt zwischen dem 1.1.2024 und dem 30.06.2028 ein Wärmenetz im Wärmeplan vor, können Sie eine Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauen. Ab 2029 muss der Anteil an erneuerbaren Energien stetig ansteigen. Liegt ein Wärmeplan vor, muss die neue Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien angetrieben werden.
  • Ihre Bestandsimmobilie liegt in einer Stadt mit weniger als 100.000 Einwohnern und hat eine Heizung, die jünger ist als 30 Jahre. Diese Heizung funktioniert noch bzw. lässt sich reparieren: Die Heizung muss nicht ausgetauscht werden, sondern kann repariert werden. Sollten Sie die Heizung austauschen, gilt die vorherige Regelung.
  • Ihre Bestandsimmobilie liegt in einer Stadt mit weniger als 100.000 Einwohnern und hat eine Heizung, die jünger ist als 30 Jahre. Diese Heizung funktioniert nicht bzw. lässt sich nicht reparieren: Es gilt dieselbe Regelung wie bei Heizungen, die älter sind als 30 Jahre. Nach dem 30.06.2026 muss jedoch eine Heizung mit 65 % erneuerbarer Energien als Anteil verbaut werden.

Was ist mit dem Wärmenetz und der Wärmeplanung gemeint?

In der Debatte um das neue Gebäudeenergiegesetz fallen häufig Begriffe wie Wärmenetz und Wärmeplanung der Kommunen. Um die einzelnen Bestimmungen zu verstehen, sollten einem diese Begriffe vertraut sein.

  • Wärmeplanung: Die Wärmeplanung bezieht sich auf die strategische Planung der Wärmeversorgung auf kommunaler oder regionaler Ebene. Ziel der Wärmeplanung ist es, eine nachhaltige, effiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung zu entwickeln. Sie umfasst die Bewertung des Wärmebedarfs, die Auswahl geeigneter Energiequellen (z. B. erneuerbare Energien) und die Optimierung der Wärmeversorgungsinfrastruktur, einschließlich des Ausbaus und der Modernisierung von Wärmenetzen.
  • Wärmenetz: Ein Wärmenetz, auch als Fernwärmeversorgung bekannt, ist ein System zur Verteilung von Wärme über ein Netz von Rohrleitungen. In solchen Netzen wird Wärme in einer zentralen Anlage erzeugt und dann zu verschiedenen Gebäuden für Heizzwecke und zur Warmwasserbereitung transportiert. Wärmenetze können effizienter sein als einzelne Heizsysteme in jedem Gebäude, besonders wenn sie erneuerbare Energiequellen oder Abwärme nutzen.

Es ist also ersichtlich, dass die Wärmeplanung zentraler Bestandteil des Gebäudeenergiegesetztes ist. Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern müssen bis 30.06.3026 einen angepassten Wärmeplan vorlegen, kleinere mit weniger als 100 000 bis zum 30.06.2028. Wenn diese kommunale Wärmeplanung in den einzelnen Kommunen und Gemeinden vorliegt, greift das Gesetz sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.

Welche Regelungen gelten im GEG für Mehrfamilienhäuser

Bei Mehrfamilienhäusern oder auch Etagengebäuden gilt, dass wenn ab 2024 in einer Wohneinheit eine Heizung ausgetauscht werden muss, innerhalb von fünf Jahren von den Eigentümern entschieden werden muss, ob das gesamte Gebäude über eine Zentralheizung versorgt wird. Des Weiteren sind Wohnungseigentümergemeinschaften bis Ende 2024 verpflichtet, sich Informationen zur Heizung über einen Fachmann einzuholen. Dieser soll Informationen sammeln, in welchem Zustand die aktuelle Heizung ist. Diese Vorschrift soll dabei unterstützen, eine Entscheidung bzgl. der Heizungswahl zu vereinfachen.

  • Wird entschieden, dass es Einzelheizungen bleiben, gilt das neue GEG für jede Heizung separat.
  • Wird sich für ein zentrales System entschieden, gilt eine Frist von 13 Jahren, bis diese installiert und genutzt werden kann.

Gibt es eine GEG Förderung?

Es gibt einige Möglichkeiten, das klimafreundliche Heizen ab 2024 fördern zu lassen:

  1. 30 % Grundförderung: Wer ab dem 1.1.2024 eine Heizung mit erneuerbaren Energien verbaut, erhält eine Grundförderung von 30 %
  2. 25 % Geschwindigkeitsbonus: Diesen Bonus erhält man, wenn man eine fossile Heizung austauscht.
  3. 30% einkommensabhängiger Bonus: Haushalte mit max. 40.000 € Jahreseinkommen erhalten einen 30% Bonus für den Einbau. Voraussetzung ist, dass in der Immobilie gewohnt werden muss.
  4. 5 % für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln, wie Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen.
  5. Bis zu 70 % Gesamtförderung: Förderungen, die miteinander kombiniert werden können, dürfen 70 % bzw. maximal 21 000 € der Gesamtsumme nicht überschreiten.
  6. Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis zu 90 000 soll es ein zinsvergünstigtes Kreditangebot geben, um einen Heizungsaustausch auch während der Hochzinsphase attraktiv zu machen.

Förderung Beispiel: Familie Heinz hat ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro. Nach einer Energieberatung wurde ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt. Familie Heinz entscheidet sich, eine Wärmepumpe zu bauen. Durch das Jahreseinkommen kann die Familie 70 % der Gesamtkosten fördern lassen. 30 % Grundförderung, 25 % Geschwindigkeitsbonus, da die alte Heizung entfernt wird, und 30 % einkommensabhängiger Bonus. Da es eine Deckelung von 70 % Förderung gibt, erhält die Familie nicht die kompletten 85 %.

Kann eine Modernisierung der Heizung auf die Mieter umgelegt werden?

Mieter werden im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz geschützt. Die Kosten für die Erneuerung des Heizsystems dürfen nicht zu 100 % auf den Mieter umgelegt werden. Nehmen Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch, dürfen sie 10 % der Investition auf den Mieter umlegen. Die geförderte Summe darf dabei nicht mit eingerechnet werden.

Nehmen Vermieter keine Förderung in Anspruch, dürfen maximal 50 Cent pro Quadratmeter auf die monatliche Miete umgelegt werden. Dabei sollten Mieter berücksichtigen, dass die Energiekosten dadurch sinken. Das heißt, dass die Gesamtkosten durch Wechsel der Heizung sinken. Die Kaltmiete wird steigen, die Nebenkosten sinken jedoch.

Es besteht eine Härtefallregelung für Mieter: Bei einer Modernisierung, die zu einer Mieterhöhung führt, dürfen die monatlichen Mehrkosten nicht mehr als 30 % des Haushaltseinkommens ausmachen.

Welche Heizmethoden können für erneuerbare Energien genutzt werden?

Es gibt verschiedene Varianten und Heizsysteme, die für die neuen Regelungen angestrebt sind.

  • Anschluss an Fern- oder Gebäudewärmenetz: Ein System, bei dem Wärme zentral erzeugt und über ein Netz von Rohrleitungen an mehrere Gebäude verteilt wird. Oft genutzt für die Verteilung von Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder industrieller Abwärme.
  • Elektrische Wärmepumpe: Nutzt Umweltwärme aus Luft, Wasser oder dem Erdreich und wandelt diese mithilfe von Strom in Heizwärme um. Effizient und umweltfreundlich, besonders in Kombination mit erneuerbarem Strom.
  • Stromdirektheizung: Heizsystem, das Elektrizität direkt in Wärme umwandelt, zum Beispiel durch Heizstäbe oder Infrarotheizungen. Einfach in der Installation, aber oft weniger energieeffizient als andere Heizsysteme.
  • Wärmepumpe oder Solarthermie Hybridheizung: Kombination aus einer Wärmepumpe und einer Solarthermieanlage. Die Solarthermie unterstützt die Wärmepumpe, was den Stromverbrauch senkt und die Effizienz steigert.
  • Heizung auf Basis von Solarthermie: Nutzt Sonnenenergie, um Wasser zu erwärmen. Dieses erwärmte Wasser wird zur Raumheizung und zur Warmwasserbereitung genutzt. Sehr umweltfreundlich, abhängig von der Sonneneinstrahlung.
  • Einbau Biomasseheizung: Nutzt organische Materialien wie Holzpellets, Hackschnitzel oder Biogas zur Wärmeerzeugung. CO2-neutral, da nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie die Pflanzen während ihres Wachstums aufgenommen haben.
  • Gasheizung auf Basis von erneuerbarem Gas: Funktioniert ähnlich wie herkömmliche Gasheizungen, nutzt aber erneuerbares Gas, z. B. Biogas, anstatt fossilem Erdgas. Eine umweltfreundlichere Option, die bestehende Gasinfrastruktur nutzen kann.

Wärmepumpe bild

Sieht das GEG Ausnahmen vor?

Wie jedes Gesetz sieht auch das Gebäudeenergiegesetz Ausnahmen vor. Ausnahmen zielen darauf ab, dass Eigentümer von der 65 %-Regelung befreit werden oder mehr Zeit für die Umsetzung erhalten. Es gibt vier Szenarien, wann diese Ausnahmen auftreten:

  • Heizungsshavarien: Der Austausch einer Heizung, welche kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann, hat eine Frist von 3 Jahren. Bei Etagenheizungen sind es 13 Jahre. Dies bedeutet, dass eine gebrauchte fossile Heizung für die Übergangszeit eingebaut werden kann.
  • Wärmenetz nicht vorhanden: Wenn die Kommune ein Wärmenetz geplant, aber noch nicht umgesetzt hat, haben Verbraucher eine Übergangsfrist von 10 Jahren.
  • Austausch Etagenheizung und Einzelöfen: Sobald in einem Mehrfamilienhaus mit Etagenheizung eine Heizung ausgetauscht werden muss, haben alle Eigentümer fünf Jahre Zeit für die Entscheidung des neuen Heizsystems und weitere acht Jahre für die Umsetzung.
  • Allgemeiner Härtefall: Bei einem allgemeinen Härtefall geht es in der Regel um Verhältnismäßigkeiten.
  • Bezug von Sozialleistungen: Eigentümer mit einer 6-monatigen Empfangszeit von Sozialleistungen sind von den Maßnahmen befreit.

Was bleibt unverändert?

Das GEG ersetzt zwar die Energiesparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, aber nicht alles ändert sich. Unverändert sind die energetischen Standards für Neubauten und Modernisierungen von Bestandsbauten. Sie sind mit den Vorschriften in der EnEV 2016 identisch. Für Neubauten sieht die Verordnung von 2016 und damit das GEG 2021 Mindeststandards für den Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz für das komplette Bauwerk vor. Die Bauherren entscheiden, wie sie die Auflagen umsetzen.

Das GEG-Regelwerk greift für Sanierungen von Bestandsimmobilien, sofern eine Erneuerung von mehr als 10 % der Bauteilfläche (beispielsweise Dach, Fenster und Fassade) erforderlich ist. Tritt dieser Fall ein, darf der Bauherr klar definierte Höchstwerte für den U-Wert nicht überschreiten. Mit dem U-Wert wird aufgezeigt, wie leistungsstark der Wärmeschutz ist.

Regelungen zu Gebäudedämmung bleiben unverändert

In der Novellierung sind keine Änderungen bzgl. der Gebäudedämmung zu finden. Das Gesetz sieht im Teil 3 Anschnitt 1 GEG vor, dass es ausreichend Maßnahmen gibt um Wärmebrücken, einen Mindestwärmeschutz und eine ausreichende Dichtheit des Gebäudes vorliegen. Wer auf neue Heizmethoden setzt, sollte grundsätzlich überprüfen, ob eine ausreichende Dämmung vorhanden ist, um die erzeugte Wärme im Gebäude zu lassen. Dies senkt Energiekosten.

Dämmpflichten gibt es unter folgenden Umständen:

  • Fassadendämmung
  • oberes Dachgeschoss, wenn dieses offen vorliegt
  • Heiz- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen

Wie immer gibt es auch in diesem Fall Ausnahmen:

  • wenn Sie in das Ein-oder Zweifamilienhaus vor 2002 eingezogen sind
  • wenn das äußere Erscheinungsbild von denkmalgeschützten Gebäuden verändert wird

Eine gute Dämmung sorgt nicht nur für mehr Wärme und Einsparungen bei den Energiekosten. Auch Hitze wird im Sommer ferngehalten, sowie Lärm. Im Regelfall steigt der Wert der Immobilie.

Gebäudeenergiegesetz Zusammenfassung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes in Deutschland. Es integriert bestehende Gesetze und Verordnungen, setzt strengere Energiestandards für Neubauten und Bestandsgebäude und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien. Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren, mit gestaffelten Anforderungen je nach Gemeindegröße und Verfügbarkeit von Wärmenetzen. Das GEG umfasst auch Regelungen für Mehrfamilienhäuser und bietet Fördermöglichkeiten für umweltfreundliche Heizsysteme. Bei Modernisierungen können Kosten teilweise auf Mieter umgelegt werden, jedoch mit bestimmten Einschränkungen zum Schutz der Mieter. Das Gesetz berücksichtigt auch Ausnahmen und bietet flexible Lösungen für verschiedene Szenarien, einschließlich denkmalgeschützter Gebäude.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Über die Autorin

Henrike Klammer

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Henrike Klammer, Redakteurin im Bereich Finanzen- und Immobilien. Bereits vor ihrer Anstellung bei Hausgold.de war Henrike Klammer Expertin für hochwertig recherchierte Artikel der Kredit- und Finanzbranche. Seit 2020 ist Henrike Klammer das Herzstück der Hausgold.de-Redaktion und die erste Ansprechpartnerin wenn es um das Wissen auf dem deutschen Immobilienmarkt geht.

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