Der Energieausweis liefert Daten über die Energieeffizienz von Wohngebäuden und ist in Deutschland mittlerweile verpflichtend. Die Anforderungen sind gesetzlich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Er zeigt an, wie viel Energie ein Haus für Heizung, Warmwasser und Lüftung verbraucht.
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden, sondern muss neu beantragt werden. Durch die Einteilung in Effizienzklassen ermöglicht der Energiepass den Vergleich mit anderen Gebäuden – Mehrfamilienhäusern bzw. Einfamilienhäuser.
Der Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern hilft auch, den energetischen Zustand eines Hauses transparent darzustellen. Besonders beim Kauf oder Verkauf eines Hauses ist er unverzichtbar
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Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Beim Hausverkauf ist es sinnvoll einen Bedarfsausweis zur Verfügung zu stellen, da auch mit diesen Immobilien besser miteinander verglichen werden können.
Anhand einer Energieausweis Vorlage werden wir die unterschiedlichen Seiten erklären.
Auf der ersten Seite des Energieausweises finden sich grundlegende Informationen über das Gebäude und den Energieausweis selbst. Diese Seite enthält:
Diese Seite zeigt die Energieeffizienzklasse des Gebäudes auf einer farbigen Skala, ähnlich wie bei Elektrogeräten:
Diese Seite bietet eine grafische Darstellung, die besonders für Laien hilfreich ist, um den energetischen Zustand des Hauses schnell zu erfassen. Der grüne Bereich gilt für Niedrigenergiehäuser, während ältere und unsanierte Gebäude eher hohe Werte im roten Bereich aufweisen. Außerdem ist die Farbskala mit Zahlen von 0 bis >250 versehen. Das ist der Energieverbrauchskennwert bzw. Energiebedarfskennwert, der in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird. Verbraucherschützer raten, sich an der Zahl 100 als höchsten Grenzwert zu orientieren.
Diese Seite führt detaillierte Angaben zu den CO₂-Emissionen des Gebäudes auf:
Diese Werte sind entscheidend für die ökologische Bewertung des Gebäudes und haben einen direkten Einfluss auf die Energieeffizienzklasse.
Eine der zentralen Neuerungen ab 2021 ist, dass im Energieausweis Sanierungsempfehlungen für das Gebäude enthalten sein müssen:
Ein Hausverkauf ohne Energieausweis ist nicht möglich. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung des Hauses vorliegen und potenziellen Käufern vorgelegt werden. Auch in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Andernfalls drohen Bußgelder.
Neue Regelungen für den Energieausweis bei Hausverkauf:
Wird der Energieausweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder fehlen relevante Angaben, können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.
Für Nicht-Wohngebäude, wie Bürogebäude oder Industriehallen, gelten ähnliche, aber teilweise spezifische Regelungen. So können hier andere Kriterien zur Bewertung der Energieeffizienz herangezogen werden, wie zum Beispiel die Nutzungsart des Gebäudes.
Es gibt allerdings Unterschiede bei der Berechnung. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude unterscheidet sich darin, dass er zusätzliche Verbrauchsarten wie Kühlung, Beleuchtung und Lüftung berücksichtigt. Diese Aspekte spielen in Nichtwohngebäuden eine größere Rolle als in Wohngebäuden.
Ausnahme bei Denkmalschutz: Nichtwohngebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind in der Regel von der Energieausweispflicht ausgenommen.
Die Kosten für einen Energieausweis können je nach Art des Ausweises, Gebäudegröße und Anbieter stark variieren. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, und sie unterscheiden sich in Preis und Aufwand:
Faktoren die den Preisumfang beeinflussen:
Es gibt eine Reihe von qualifizierten Fachleuten, die dazu befugt sind, einen Energieausweis zu erstellen. Für die Erstellung eines Energieausweises wird eine bestimmte Qualifikation benötigt. Auch, ob die Person einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen darf, hängt von der jeweiligen Fortbildung ab.
Achten Sie darauf, dass der Aussteller eine entsprechende Zertifizierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat, um sicherzustellen, dass der Energieausweis rechtsgültig ist.
Ein Energieausweis muss von zertifizierten Fachleuten erstellt werden. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein Energieausweis nur von Personen ausgestellt werden, die dafür qualifiziert und zugelassen sind. Verstöße gegen diese Regelung können zu Bußgeldern führen.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Online-Energieausweis erstellen zu lassen. Auf diese Weise können Sie einem Vor-Ort-Termin aus dem Weg gehen. Dieser Prozess ist in der Regel schneller, oft auch günstiger. Allerdings eignet sich der Online-Weg meist nur für den Verbrauchsausweis, da dieser auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten basiert. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Anbieter zertifiziert ist und der Ausweis den gesetzlichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Die Erstellung eines Energieausweises für Mehrfamilienhäuser ist ähnlich wie bei Einfamilienhäusern. Es gibt allerdings einige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Die Wahl des Energieausweises bei Mehrfamilienhäusern:
Wichtig ist, dass es nicht möglich ist, einen Energieausweis für einzelne Wohnungen oder Mietparteien zu erstellen. Der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.
Ein Energieausweis ist sowohl für Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser in der Regel 10 Jahre gültig. Das bedeutet, dass er nach seiner Ausstellung für diesen Zeitraum genutzt werden kann, ohne dass eine Neuausstellung erforderlich ist. Diese Gültigkeitsdauer gilt sowohl für den Bedarfsausweis als auch für den Verbrauchsausweis.
Wenn am Haus größere energetische Maßnahmen wie die Dämmung der Fassade, der Austausch der Fenster oder eine Erneuerung der Heizung vorgenommen wurden, empfiehlt es sich, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen. Dadurch wird die verbesserte Energieeffizienz korrekt im Ausweis dargestellt.
Ein abgelaufener Energieausweis darf bei Vermietung oder Verkauf nicht vorgelegt werden.
Der Energieausweis ist ein unverzichtbares Instrument, um die Energieeffizienz eines Hauses zu bewerten und den Energieverbrauch transparent zu machen. Besonders beim Verkauf eines Hauses oder bei Vermietungen ist er Pflicht. Für Eigentümer älterer Häuser bietet er wertvolle Hinweise zur energetischen Sanierung. Ein gut erstellter Energieausweis kann helfen, Energiekosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern.
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