Energieausweis für Ihr Haus
Wann ist er Pflicht und wer erstellt ihn?

Der Energieausweis liefert Daten über die Energieeffizienz von Wohngebäuden und ist in Deutschland mittlerweile verpflichtend. Die Anforderungen sind gesetzlich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Was ist der Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Er zeigt an, wie viel Energie ein Haus für Heizung, Warmwasser und Lüftung verbraucht.

Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden, sondern muss neu beantragt werden. Durch die Einteilung in Effizienzklassen ermöglicht der Energiepass den Vergleich mit anderen Gebäuden – Mehrfamilienhäusern bzw. Einfamilienhäuser.

Der Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern hilft auch, den energetischen Zustand eines Hauses transparent darzustellen. Besonders beim Kauf oder Verkauf eines Hauses ist er unverzichtbar

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Welche Energieausweis-Arten gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

  1. Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses. Dabei werden die Daten aus der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre herangezogen. Er ist einfacher zu erstellen und daher oft günstiger.
  2. Bedarfsausweis: Hier wird der theoretische Energiebedarf des Hauses berechnet, basierend auf der Gebäudetechnik und der Bausubstanz. Dieser Ausweis ist präziser, da er unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ist. Er ist für alle Häuser, die vor 1977 gebaut wurden, verpflichtend.

Beim Hausverkauf ist es sinnvoll einen Bedarfsausweis zur Verfügung zu stellen, da auch mit diesen Immobilien besser miteinander verglichen werden können.

Wie sieht ein Energieausweis aus - Beispiel

Anhand einer Energieausweis Vorlage werden wir die unterschiedlichen Seiten erklären.

Seite 1. Allgemeine Angaben zum Gebäude

Auf der ersten Seite des Energieausweises finden sich grundlegende Informationen über das Gebäude und den Energieausweis selbst. Diese Seite enthält:

  • Adresse des Gebäudes: Die genaue Anschrift des Gebäudes, für das der Ausweis ausgestellt wurde.
  • Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer: Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Hier steht das Datum der Ausstellung und das Ablaufdatum.
  • Energieausweis-Typ: Es wird angegeben, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis handelt.
  • Gebäudetyp: Ob es sich um ein Wohngebäude oder Nicht-Wohngebäude handelt.
  • Name des Ausstellers: Die Person oder das Unternehmen, das den Energieausweis ausgestellt hat, inklusive der Zulassung

Energieausweis Seite 1

Seite 2: Energieeffizienzklasse und Skala

Diese Seite zeigt die Energieeffizienzklasse des Gebäudes auf einer farbigen Skala, ähnlich wie bei Elektrogeräten:

  • Skala von A+ bis H: Die Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient), wobei A+ grün und H rot markiert ist. Diese Klassifizierung zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes auf einen Blick.
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch: Dieser Wert wird in kWh/m² pro Jahr angegeben und zeigt an, wie viel Energie das Gebäude benötigt. Er wird in der Mitte der Skala als genauer Zahlenwert dargestellt.
  • Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf zeigt den Gesamtenergiebedarf inklusive der Energie, die für die Gewinnung, Umwandlung und den Transport der Energieträger nötig ist.

Diese Seite bietet eine grafische Darstellung, die besonders für Laien hilfreich ist, um den energetischen Zustand des Hauses schnell zu erfassen. Der grüne Bereich gilt für Niedrigenergiehäuser, während ältere und unsanierte Gebäude eher hohe Werte im roten Bereich aufweisen. Außerdem ist die Farbskala mit Zahlen von 0 bis >250 versehen. Das ist der Energieverbrauchskennwert bzw. Energiebedarfskennwert, der in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird. Verbraucherschützer raten, sich an der Zahl 100 als höchsten Grenzwert zu orientieren.

Energieausweis Seite 2

Seite 3 CO₂-Emissionen und Primärenergiebedarf

Diese Seite führt detaillierte Angaben zu den CO₂-Emissionen des Gebäudes auf:

  • CO₂-Emissionen: Der Ausweis gibt an, wie viel Kohlendioxid das Gebäude pro Jahr verursacht. Diese Information wird seit den neuen Regelungen ab 2021 ausgewiesen, um den Klimaschutz stärker in den Fokus zu rücken.

Diese Werte sind entscheidend für die ökologische Bewertung des Gebäudes und haben einen direkten Einfluss auf die Energieeffizienzklasse.

Seite 3 Energieausweis

Seite 4 Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen

Eine der zentralen Neuerungen ab 2021 ist, dass im Energieausweis Sanierungsempfehlungen für das Gebäude enthalten sein müssen:

  • Empfohlene Maßnahmen zur Energieeinsparung: Der Energieausweis enthält oft Vorschläge, wie das Gebäude energetisch saniert werden kann, z. B. durch Dämmung, Fensteraustausch, Modernisierung der Heizungsanlage oder den Einbau von erneuerbaren Energien.
  • Kostenschätzungen und Einsparpotenziale: Diese Seite gibt auch eine ungefähre Einschätzung, wie viel Energie und CO₂ durch die Sanierung eingespart werden könnte. Dies ist besonders nützlich, um den wirtschaftlichen Nutzen von Investitionen in die Gebäudeenergieeffizienz abzuschätzen.

Seite 4 Energieausweis

Ist ein Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht?

Ein Hausverkauf ohne Energieausweis ist nicht möglich. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung des Hauses vorliegen und potenziellen Käufern vorgelegt werden. Auch in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Andernfalls drohen Bußgelder.

Neue Regelungen für den Energieausweis bei Hausverkauf:

  • Vorlagepflicht: Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Schon in der Immobilienanzeige müssen zentrale Informationen aus dem Energieausweis angegeben werden.
  • Pflichtangaben in Anzeigen: In Immobilienanzeigen müssen wichtige Angaben aus dem Energieausweis gemacht werden, wie etwa der Energiekennwert, die Energieeffizienzklasse, die Art der Heizung und der Energieträger.
  • Einsichtspflicht: Käufer oder Mieter haben das Recht, den Energieausweis einzusehen, und Verkäufer oder Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, diesen auszuhändigen.
  • Erneuerung: Ist der Energieausweis des Gebäudes älter als zehn Jahre, muss er bei einem Verkauf, einer Vermietung oder Verpachtung erneuert werden.

Wird der Energieausweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder fehlen relevante Angaben, können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.

Benötigt man einen Energieausweis bei einem Nichtwohngebäude?

Für Nicht-Wohngebäude, wie Bürogebäude oder Industriehallen, gelten ähnliche, aber teilweise spezifische Regelungen. So können hier andere Kriterien zur Bewertung der Energieeffizienz herangezogen werden, wie zum Beispiel die Nutzungsart des Gebäudes.

Es gibt allerdings Unterschiede bei der Berechnung. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude unterscheidet sich darin, dass er zusätzliche Verbrauchsarten wie Kühlung, Beleuchtung und Lüftung berücksichtigt. Diese Aspekte spielen in Nichtwohngebäuden eine größere Rolle als in Wohngebäuden.

Ausnahme bei Denkmalschutz: Nichtwohngebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind in der Regel von der Energieausweispflicht ausgenommen.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis können je nach Art des Ausweises, Gebäudegröße und Anbieter stark variieren. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, und sie unterscheiden sich in Preis und Aufwand:

  • Kosten für einen Verbrauchsausweis: Die Preise für einen Verbrauchsausweis liegen üblicherweise zwischen 50 und 100 Euro für Einfamilienhäuser. Für größere Gebäude können die Kosten höher sein.
  • Kosten für einen Bedarfsausweis: Die Preise für einen Bedarfsausweis beginnen bei etwa 200 Euro und können je nach Größe und Komplexität des Gebäudes bis zu 500 Euro oder mehr betragen. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden kann der Preis weiter steigen.

Faktoren die den Preisumfang beeinflussen:

  • Gebäudegröße: Je größer das Gebäude, desto höher die Kosten, da mehr Daten erfasst und analysiert werden müssen.
  • Art des Gebäudes: Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser erfordern oft eine umfangreichere Analyse und sind daher teurer.
  • Anbieter: Die Preise können je nach Anbieter stark variieren. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen.
  • Ort: In ländlichen Regionen können die Preise geringer sein als in städtischen Gebieten.

Wer erstellt den Energieausweis?

Es gibt eine Reihe von qualifizierten Fachleuten, die dazu befugt sind, einen Energieausweis zu erstellen. Für die Erstellung eines Energieausweises wird eine bestimmte Qualifikation benötigt. Auch, ob die Person einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen darf, hängt von der jeweiligen Fortbildung ab.

  • Bedarfsausweis: Architekten, Ingenieure, Energieberater und Techniker mit Zusatzqualifikationen.
  • Verbrauchsausweis: Schornsteinfeger, Handwerksmeister (mit entsprechender Qualifikation) und Energieberater.
  • Beide Ausweise: Architekten, Bauingenieure und Energieberater.

Achten Sie darauf, dass der Aussteller eine entsprechende Zertifizierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat, um sicherzustellen, dass der Energieausweis rechtsgültig ist.

Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Ein Energieausweis muss von zertifizierten Fachleuten erstellt werden. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein Energieausweis nur von Personen ausgestellt werden, die dafür qualifiziert und zugelassen sind. Verstöße gegen diese Regelung können zu Bußgeldern führen.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Online-Energieausweis erstellen zu lassen. Auf diese Weise können Sie einem Vor-Ort-Termin aus dem Weg gehen. Dieser Prozess ist in der Regel schneller, oft auch günstiger. Allerdings eignet sich der Online-Weg meist nur für den Verbrauchsausweis, da dieser auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten basiert. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Anbieter zertifiziert ist und der Ausweis den gesetzlichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.

Wie wird ein Energieausweis bei Mehrfamilienhäusern erstellt?

Die Erstellung eines Energieausweises für Mehrfamilienhäuser ist ähnlich wie bei Einfamilienhäusern. Es gibt allerdings einige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.

Die Wahl des Energieausweises bei Mehrfamilienhäusern:

  • Verbrauchsausweis: Dieser kann genutzt werden, wenn das Mehrfamilienhaus mindestens fünf Wohneinheiten hat oder wenn das Gebäude bereits nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder saniert wurde. Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch des Gebäudes anhand der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ermittelt.
  • Bedarfsausweis: Für ältere Gebäude (vor 1977 gebaut) mit weniger als fünf Wohneinheiten ist in der Regel ein Bedarfsausweis Pflicht. Dieser ermittelt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes und berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Gebäudetechnik.

Wichtig ist, dass es nicht möglich ist, einen Energieausweis für einzelne Wohnungen oder Mietparteien zu erstellen. Der Energieausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist sowohl für Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser in der Regel 10 Jahre gültig. Das bedeutet, dass er nach seiner Ausstellung für diesen Zeitraum genutzt werden kann, ohne dass eine Neuausstellung erforderlich ist. Diese Gültigkeitsdauer gilt sowohl für den Bedarfsausweis als auch für den Verbrauchsausweis.

Wenn am Haus größere energetische Maßnahmen wie die Dämmung der Fassade, der Austausch der Fenster oder eine Erneuerung der Heizung vorgenommen wurden, empfiehlt es sich, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen. Dadurch wird die verbesserte Energieeffizienz korrekt im Ausweis dargestellt.

Ein abgelaufener Energieausweis darf bei Vermietung oder Verkauf nicht vorgelegt werden.

Fazit: Energieausweis als Schlüssel zur Energieeffizienz

Der Energieausweis ist ein unverzichtbares Instrument, um die Energieeffizienz eines Hauses zu bewerten und den Energieverbrauch transparent zu machen. Besonders beim Verkauf eines Hauses oder bei Vermietungen ist er Pflicht. Für Eigentümer älterer Häuser bietet er wertvolle Hinweise zur energetischen Sanierung. Ein gut erstellter Energieausweis kann helfen, Energiekosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern.

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