Das Hammerschlagsrecht
Das Recht auf Nutzung des Nachbargrundstücks

Hammerschlagsrecht - was ist das eigentlich? Es gibt bauliche Situationen, in denen ein Immobilieneigentümer sein Anwesen nur reparieren kann, indem er das Grundstück eines Nachbarn betritt. In solchen Fällen darf man sich auf das "Hammerschlagsrecht" berufen, das einem entsprechende Arbeiten von fremdem Territorium aus erlaubt. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, ehe der Nachbar gezwungen ist, dem Hammerschlagsrecht zuzustimmen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 49/12)

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Was ist das Hammerschlagsrecht?

Das „Hammerschlagsrecht“ mag auf den ersten Blick wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten erscheinen. Der Name stammt tatsächlich aus einer Zeit, in der Handwerker mit Hammer und Meißel Mauern reparierten oder bauten und dafür auf das Nachbargrundstück zugreifen mussten. Doch auch heute ist das Recht, fremde Grundstücke zu betreten, noch ein Bestandteil des deutschen Nachbarrechtsgesetz. Nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bietet das Hammerschlagsrecht eine rechtliche Grundlage, fremde Grundstücke zu betreten, wenn dies zur Instandhaltung, Reparatur oder zum Bau der eigenen Immobilie notwendig ist. Besonders in städtischen Gebieten, wo Grundstücke oft dicht nebeneinander liegen, spielt es eine wichtige Rolle.

Hierbei handelt es sich um kein allgemeines Zugangsrecht, sondern um eine Ausnahme von der Regel. Das Hammerschlagsrecht tritt immer dann in Kraft, wenn Arbeiten an einem Gebäude durchgeführt werden müssen und diese ohne den Zutritt zum Nachbargrundstück nicht möglich sind. Neben dem Hammerschlagsrecht gibt es das sogenannte Leiterrecht. Dieses Recht erlaubt es, fremde Grundstücke zu betreten, um eine Leiter aufzustellen oder Gerüste zu errichten, wenn Arbeiten an der eigenen Immobilie dies erfordern

Ein klassisches Beispiel wäre die Reparatur einer Fassade, die nur von der Nachbarseite aus zugänglich ist. Hier greift das Hammerschlags- und Leiterrecht und erlaubt es, dass der Handwerker über das Grundstück des Nachbarn arbeiten darf und dort Gerüste oder Leitern aufstellen darf.

Wann darf das Nachbargrundstück laut Hammerschlagsrecht genutzt werden?

Voraussetzung für das Hammerschlagsrecht ist, dass die Maßnahmen notwendig sind und ohne den Übergriff nicht durchgeführt werden können. Dabei müssen die Rechte des Nachbarn gewahrt bleiben. Eine Nutzung wird nur geduldet, wenn die Arbeiten am eigenen Gebäude nicht ohne Zugang zum Nachbargrundstück möglich sind. Weitere Bedingungen:

  • Vorherige Ankündigung: Der Eigentümer muss die geplanten Arbeiten rechtzeitig und deutlich kommunizieren. Es sollte eine Einigung über den Zeitpunkt und die Art der Durchführung der Arbeiten angestrebt werden.
  • Zumutbarkeit: Die Nutzung des Nachbargrundstücks muss für den Nachbarn zumutbar sein. Dies bezieht sich auf die Dauer, den Umfang und die Art der Nutzung. So sollte beispielsweise auf die Lebensgewohnheiten und die Privatsphäre des Nachbarn Rücksicht genommen werden.
  • Vermeidung von Schäden und etwaige Entschädigung: Der Eigentümer, der das Nachbargrundstück nutzt, ist verpflichtet, darauf zu achten, dass keine Schäden entstehen. Sollten dennoch Schäden verursacht werden, muss er diese ersetzen. Unter Umständen kann auch eine finanzielle Entschädigung erforderlich sein.

Das Vorhaben bzw. die Arbeiten an dem Grundstück müssen natürlich den öffentlich/rechtlichen Vorschriften entsprechen.

  • Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften: Das Vorhaben darf nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften und Gesetze verstoßen.

Kran

Darf ein Baukran auf dem Nachbargrundstück genutzt werden?

Eine Besonderheit besteht, wenn Materialien mithilfe eines Krans über das Nachbargrundstück transportiert werden müssen. In diesem Fall greift das Hammerschlags- und Leiterrecht nur vorübergehend während der Bauarbeiten. Der Kran darf jedoch nicht dauerhaft auf dem Nachbargrundstück in Betrieb sein. Auch hier gibt es regionale Unterschiede. So ist es beispielsweise in Berlin erlaubt, Baumaschinen auf dem Nachbargrundstück aufzustellen, jedoch nicht Baumaterialien dauerhaft dort zu lagern.

Es gibt allerdings auch viele gerichtliche Urteile, bei denen dem Bauherren das Nutzen des Baukrans untersagt wurde. Ein Baukran ist eine erhebliche Belästigung für den Nachbarn und wird von den Gerichten genaustens unter die Lupe genommen.

Wenn die Bauarbeiten auch mit anderen Gerätschaften oder einem Gerüst durchgeführt werden, darf in der Regel kein Baukran hinzugezogen werden. Dies gilt auch, wenn der Bauherr dadurch finanzielle Nachteile erleidet. Sehr wichtig ist es, dass ein Baukran weit im Voraus angekündigt werden muss. Viele Urteile haben aufgrund zu später Benachrichtigung dem Bauherren eine Absage verpasst.

Kann das Hammerschlagsrecht verweigert werden?

Zunächst einmal kann der Nachbar den Zutritt nicht ohne triftigen Grund verweigern. Folgende Gründe wären für eine Verweigerung denkbar:

  • Unzumutbare Beeinträchtigung: Wenn die geplanten Maßnahmen eine unzumutbare Beeinträchtigung für den Nachbarn darstellen würden, kann dieser das Hammerschlagsrecht verweigern. Beispiele für unzumutbare Beeinträchtigungen könnten extrem laute Bauarbeiten zu unüblichen Zeiten oder eine sehr lange Dauer der Maßnahmen sein.
  • Fehlende Notwendigkeit: Wenn die Arbeiten, für die das Hammerschlagsrecht in Anspruch genommen werden soll, nicht zwingend erforderlich sind oder auf andere Weise durchgeführt werden können, die den Nachbarn nicht beeinträchtigen, kann der Nachbar die Zustimmung verweigern.
  • Unzureichende Ankündigung und Absprache: Wurde der Nachbar nicht angemessen oder rechtzeitig informiert, oder wurde keine Versuche unternommen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, kann dies ebenfalls ein Grund zur Verweigerung sein
  • Schutz vor Privatsphäre und Eigentum Wenn die Nutzung des Nachbargrundstücks erhebliche Risiken für die Privatsphäre oder Sicherheit des Eigentums des Nachbarn birgt, kann dies ebenfalls ein Grund für eine Verweigerung sein.

Der Nachbar kann den Zutritt also nicht ohne triftigen Grund verweigern. Jedoch kann er verlangen, dass die Bauarbeiten in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden und dass alle Maßnahmen getroffen werden, um Schäden an seinem Grundstück zu vermeiden. Sollten doch Schäden entstehen, hat der Nachbar Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Punkt ist besonders wichtig, wenn etwa Gartenanlagen, Zäune oder andere bauliche Elemente in Mitleidenschaft gezogen werden. In manchen Fällen kann der Nachbar auch verlangen, dass der Zutritt zu bestimmten Zeiten oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt, um Unannehmlichkeiten zu minimieren.

Was sind Entschädigungen beim Hammerschlagsrecht?

Sind durch das Hammerschlagsrecht Unannehmlichkeiten oder Schäden entstanden, können Ausgleichszahlungen oder andere Entschädigungen vom Nachbarn gefordert werden. Die Entschädigung kann ein finanzieller Ausgleich sein oder die direkte Übernahme der Kosten, die durch einen Schaden entstanden sind.

Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art und Dauer der Nutzung des Nachbargrundstücks, des Umfangs der Beeinträchtigung sowie der Art und Schwere der entstandenen Schäden.

Typische Gründe für eine Entschädigung:

  • Sachschäden am Gebäude, Zaun und Garten
  • Persönlicher Schaden durch Lärm, Staub, Erschütterung
  • Einschränkung in der eigenen Nutzung des Grundstücks, wie zum Beispiel Gartenfläche
  • Kosten für die Reinigung
  • Wertminderung des Eigentums in der dem Zeitraum

Zusätzlich zu Schadensersatz kann die Entschädigung auch Kosten für präventive Maßnahmen umfassen, die ergriffen wurden, um mögliche Schäden zu minimieren, wie z.B. das Abdecken von Flächen oder das vorübergehende Umstellen von Möbeln.

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Hat das Hammerschlagsrecht Auswirkung auf den Immobilienverkauf?

Bei einem Immobilienverkauf spielt auch der Zustand der Immobilie eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung des Käufers. Sollten größere Arbeiten anstehen, bzw. Arbeiten, die es erfordern, dass das Nachbargrundstück genutzt wird, sollten Immobilienverkäufer vorab das Hammerschlagsrecht mit den Nachbarn vereinbaren. Ein vorab abgeklärtes Hammerschlagsrecht bietet für Käufer eine gewisse Sicherheit.

Das Wissen um das Hammerschlagsrecht kann sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bei den Verkaufsverhandlungen eine Rolle spielen. Ein Käufer könnte beispielsweise eine Preisanpassung verlangen, wenn er annimmt, dass zukünftige Bauarbeiten oder Instandhaltungen aufgrund dieses Rechts komplizierter werden könnten.

Konfliktvermeidung: Wie man das Hammerschlagsrecht in der Praxis anwendet

Wie bei vielen nachbarschaftlichen Angelegenheiten hängt der Erfolg der Anwendung des Hammerschlagsrechts oft davon ab, wie gut die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien ist. Streitigkeiten über den Zutritt zum Grundstück lassen sich oft durch eine frühzeitige, freundliche und offene Kommunikation vermeiden. Es ist immer ratsam, den Nachbarn persönlich auf das geplante Vorhaben anzusprechen und ihm den Grund für den gewünschten Zutritt zu erklären.

In vielen Fällen sind Nachbarn bereit, den Zugang zu gewähren, wenn sie verstehen, dass die Arbeiten notwendig sind und ihre Rechte respektiert werden. Eine schriftliche Vereinbarung, in der der Zeitraum der Arbeiten, eventuelle Entschädigungen und andere wichtige Details festgehalten werden, kann zudem helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Falls es dennoch zu Streitigkeiten kommt, gibt es die Möglichkeit, den Konflikt durch Mediation oder eine Schlichtungsstelle zu lösen, bevor es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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