Wozu verpflichtet Eigentum?
Darauf ist zu achten

Das Grundgesetz sagt: „Eigentum verpflichtet“. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht für Eigentümer, jedes Jahr Schnee zu räumen, um Sicherheit auf den Bürgersteigen zu gewährleisten. Stürzt ein Passant, kann dieser den Eigentümer zur Verantwortung ziehen. Damit es nicht zu einer Schadenersatzforderung kommt oder Eigentümer ihren Versicherungsschutz verlieren, sollten diese ihre Rechten und Pflichten als Haus- und Grundstücksbesitzer sowie Vermieter kennen. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Pflichten eines Eigentums!

Hauseigentümer Pflichten: Was ist mit „Eigentum verpflichtet” gemeint?

Ob als Altersvorsorge, als Kapitalanlage oder um sich den Traum der eigenen vier Wänden zu erfüllen: Eigentum hat seine Vorteile – kommt jedoch zugleich mit einigen Verpflichtungen einher, die fest im Grundgesetz verankert sind. Deshalb heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet“.

Demnach binden Haus- und Wohnungsbesitzer sich nicht nur an ihr Eigentum, sondern auch an die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber, welche mit dem Erwerb einhergeht – auch bekannt als „Sozialpflichtigkeit“. Konkret bedeutet das: Jeder, der Eigentum erwirbt, sollte sich als Hausbesitzer mit der Frage „Wozu verpflichtet Eigentum“ auseinandersetzen und sich auf seine Pflichten vorbereiten.

Artikel 14 Grundgesetz: Was genau steht drin?

Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt das Eigentum, das Erbrecht und die Sozialbindung des Eigentums. Er besteht aus zwei Absätzen und lautet wie folgt: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Die Bedeutung von Artikel 14 lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Eigentumsgarantie: Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet den Schutz des privaten Eigentums und des Erbrechts. Dies bedeutet, dass das Recht auf privates Eigentum an Sachen und Vermögen sowie das Recht, Vermögen zu erben und zu vererben, durch das Grundgesetz geschützt sind.
  • Gesetzliche Ausgestaltung und Begrenzung: Der zweite Teil des ersten Absatzes stellt klar, dass Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber befugt ist, die Ausübung des Eigentumsrechts durch Gesetze zu regeln und zu beschränken, zum Beispiel durch das Baurecht, Umweltschutzgesetze oder Steuergesetze.
  • Enteignung: Enteignungen sind ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Eigentums, wie es in Artikel 14 des Grundgesetzes verankert ist, und unterliegen daher strengen gesetzlichen Vorgaben. Der Staat wendet sie in seltenen Fällen bei Immobilien an, die zwangsenteignet werden müssen, um das Allgemeinwohl zu gewährleisten, z.B. für den Bau von Straßen. In diesem Fall ist eine Entschädigung verpflichtend.
  • Sozialbindung des Eigentums: Artikel 14 Abs. 2 betont die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Dieser Grundsatz besagt, dass der Gebrauch des Eigentums nicht nur den Interessen des Eigentümers dienen soll, sondern auch dem Wohl der Allgemeinheit. Das kann bedeuten, dass Eigentum in einer Weise genutzt werden soll, die der Gesellschaft zugutekommt, oder dass bestimmte soziale und öffentliche Interessen Einschränkungen des Eigentums rechtfertigen können.

Der letzte Absatz ist für unseren Artikel zum Thema “Eigentum verpflichtet” entscheidend.

Welche Pflichten haben Immobilieneigentümer?

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Eigentümer „der Herr“ Ihrer Sache sind. Das bedeutet: Sie haben das Recht, mit Ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und genießen auf diese Weise viele Freiheiten. Das gilt jedoch nur, wenn dadurch das Allgemeinwohl nicht zu Schaden kommt und Dritte nicht gefährdet werden. Um Gefahren einzuschränken und Sicherheit zu gewährleisten, kommen deshalb folgende Pflichten für Eigentümer zum Tragen:

  • Verkehrssicherungspflicht
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht
  • Steuerliche Pflichten
  • Einhaltung baurechtlicher Vorschriften
  • Meldepflichten
  • Räum- und Streupflicht
  • Nutzungspflicht
  • Duldungspflicht
  • Pflicht zur Umsetzung (energetischer) Sanierungsmaßnahmen

Bei Vermietung einer Immobilie kommen noch weitere Pflichten hinzu:

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, und die spezifischen Pflichten können je nach lokalen Vorschriften und individuellen Umständen variieren.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?

Mit Verkehrssicherungspflicht ist gemeint, dass Eigentümer alles in ihrer Macht stehende unternehmen müssen, um Gefahrenquellen zu beseitigen, welche von ihrem eigenen Grundstück bzw. Haus ausgehen. Missachten Sie als Eigentümer diese Pflicht, kann es teuer werden- denn in einem solchen Fall spricht das Gesetz von einer “schuldhaften Haltung”.

Dies gilt besonders für Vermieter. Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, hat regelmäßig zu prüfen, ob der Zustand des Wohnraumes dem Vertrag entspricht. Ob defekte Gasleitung, Probleme mit der Elektrizität oder Feuchtigkeitsschäden, die zur gesundheitlichen Gefahr werden könnten: Achten Sie darauf, Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, um Ihr Eigentum sicher und bewohnbar zu machen.

Verkehrssicherungspflicht Image

Zu üblichen Kontrollen gehören folgende Arbeiten:

  • Wegesicherheit
  • Winterdienst (Streu- und Räumpflicht)
  • Beleuchtung
  • Instandhaltung der Bausubstanz
  • Baumkontrolle

Wann greift die Streu- und Räumpflicht?

Zur Verkehrssicherungspflicht für Eigentümer gehört auch die Schneeräumpflicht. Aber Achtung: Es gibt keine einheitliche Regelung, da es zu regionalen Unterschieden kommt. Prinzipiell müssen Sie im Winter Privatwege räumen und streuen, sodass Schnee und Glätte keine Passanten gefährden.

Dabei gibt es folgende Regeln für die Arbeiten:

  • Zeiträume: die Räum- und Streuarbeiten müssen zwischen 7:00 und 20:00 erfolgen.
  • Wetterbedingung: Die Pflicht wird aktiv, sobald Schneefall einsetzt oder sich Eisglätte bildet. Sie endet, sobald die Gefahr nicht mehr besteht, also z.B. der Schnee geschmolzen ist oder die Glätte beseitigt wurde
  • Umfang der Räumung: In der Regel müssen Gehwege entlang des Grundstücks geräumt und gestreut werden, um einen sicheren Durchgang für Fußgänger zu gewährleisten. Die Breite des geräumten Weges muss so bemessen sein, dass zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können (oft wird eine Mindestbreite von etwa 1 Meter gefordert)
  • Verwendete Materialien: Zum Streuen sind in vielen Gemeinden umweltfreundliche Materialien wie Sand, Splitt oder spezielle Streugranulate vorgeschrieben.
  • Übertragung der Pflicht: Obwohl grundsätzlich der Grundstückseigentümer für die Einhaltung der Streu- und Räumpflicht verantwortlich ist, kann diese Aufgabe vertraglich auf die Mieter übertragen werden.
  • Haftung: Bei Verletzung der Streu- und Räumpflicht kann der Verantwortliche bei

Unfällen aufgrund von Vernachlässigung dieser Pflicht haftbar gemacht werden. Während einige Vermieter einen Winterdienst engagieren, geben andere die Aufgabe an ihre Mieter ab. Das ist nicht unproblematisch: Obwohl Vermieter die Pflichten für Mieter im Mietvertrag schriftlich festhalten, muss der Gehweg durch den Vermieter überprüft werden. Ist dieser nicht vor Ort, kann keine Kontrolle erfolgen.

Welche Regelungen haben Eigentümer, bzgl. der Beleuchtung?

Eigentümer haben die Pflicht, für eine angemessene Außenbeleuchtung ihrer Immobilien zu sorgen, um die Sicherheit und Vermeidung von Unfällen auf dem Grundstück zu gewährleisten. Dazu gehört:

  • Wege und Zugänge beleuchten
  • Gefahrenstellen kennzeichnen
  • Instandhaltung der Beleuchtungseinrichtung
  • Berücksichtigung von Lichtverschmutzung und Nachbarn

Informieren Sie sich über die regionalen Bestimmungen Ihrer Gemeinde.

Baumkontrolle als Versicherungspflicht?

Die regelmäßige Kontrolle von Bäumen auf privaten Grundstücken ist zwar eine wichtige Maßnahme zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern, jedoch ist sie in Deutschland nicht explizit als eine "Versicherungspflicht" im Sinne einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung zu verstehen. Stattdessen ist sie Teil der allgemeinen Pflichten von Grundstückseigentümern, die darauf abzielen, Gefahrenquellen zu beseitigen und so Schäden oder Verletzungen Dritter zu verhindern.

Während die Durchführung regelmäßiger Baumkontrollen keine direkte Versicherungspflicht ist, spielt sie dennoch eine wichtige Rolle im Rahmen der Haftpflichtversicherung von Grundstückseigentümern. Eine Haftpflichtversicherung für Grundbesitzer deckt in der Regel Schäden ab, die durch das eigene Grundstück an Dritte entstehen. Regelmäßige Baumkontrollen und die Dokumentation dieser Kontrollen können im Schadensfall nachweisen, dass der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, was für den Erhalt des Versicherungsschutzes entscheidend sein kann.

Welche Versicherungen sind verpflichtend?

Wozu verpflichtet Eigentum? Für die Versicherungsfrage gilt zunächst: In Deutschland sind Hausversicherungen grundsätzlich keine Pflicht. Eine Basisversicherung empfiehlt sich dennoch als Hausbesitzer, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein. Hierzu gehören folgende Versicherungen:

  • Wohngebäudeversicherung: gegen Schäden v. a. durch Feuer, Wasser, Blitzschlag und Überspannung
  • Haftpflichtversicherung: um sich vor Schadenersatzansprüche Dritter zu schützen
  • Hausratversicherung: um bewegliche Gegenstände abzusichern, z. B. Möbel
  • Elementarschadenversicherung: finanzieller Schutz bei Schäden durch Naturereignisse

Eine Übersicht zu allen möglichen Gebäudeversicherungen finden Sie hier!

Welche Pflichten haben Vermieter?

Sie besitzen nicht nur Eigentum, sondern denken darüber nach, dieses zu vermieten? Dann sollten Sie folgende acht Pflichten als Vermieter kennen:

  1. Regelmäßige Instandhaltungen durchführen
  2. Baumängel sowie Schimmel entfernen
  3. Verkehrssicherungspflicht nachkommen
  4. Nebenkostenabrechnungen erstellen
  5. Für funktionierende Heizungen sorgen
  6. Lärm vorbeugen und auf Beschwerden reagieren
  7. Wohnungsgeberbestätigung ausstellen
  8. Hausordnung kennen und aushändigen (z. B. als Teil des Mietvertrages)

Die Liste gilt nicht als abgeschlossen. So kann es sein, dass Sie sich ggf. um die Gartenpflege kümmern müssen, falls ein Garten Teil Ihres Eigentums ist. Dabei gilt: Wer Mieter zur Pflege verpflichten will, kann dies nur tun, wenn diese den Garten tatsächlich nutzen und dieser Teil des Mietvertrages ist.

Kann der Vermieter die Pflichten an die Hausverwaltung abgeben?

Wer sich als Vermieter nach Entlastung sehnt, kann Aufgaben an eine private Hausverwaltung abgeben. Beachten Sie, dass es sich hierbei um administrative Tätigkeiten handelt – etwa das Verhandeln von Mietverträgen oder das Erstellen von Abrechnungen für den Eigentümer. Für handwerkliche Tätigkeiten können zum Beispiel Hausmeister eingestellt werden.

Wenn Sie Aufgaben und Pflichten für Ihr Objekt abgeben, entlasten Sie sich einerseits. Andererseits müssen Eigentümer beachten, dass sie damit auch „die Kontrolle“ über Ihr Eigentum bis zu einem gewissen Grad abgeben. Umso bedeutender ist eine enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung und ein regelmäßiger Austausch, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Pflichten Immobilieneigentümer: Was passiert, wenn die Pflichten nicht erfüllt werden?

Werden Pflichten vernachlässigt, kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Das ist nicht alles: Falls Dritten etwas zustößt, wenn etwa ein Ziegel einen Passanten trifft oder dieser auf dem ungeräumten Grundstück ausrutscht, müssen Eigentümer für Schäden haften. Umso bedeutender ist es für Hausbesitzer und künftige Eigentümer, sich einerseits rechtzeitig um einen passenden Versicherungsschutz zu kümmern.

Andererseits gilt es, Herausforderungen an professionelle Dienstleister abzugeben, sofern nicht alle Aufgaben in Eigenregie bewältigt werden können. Das bedeutet auch: Zwar genießen Sie als Eigentümer verschiedene Benefits und investieren Ihr Geld nachhaltig. Gleichzeitig hilft es jedoch, sich über die Verantwortung und Folgen bewusst zu werden, die das Nichteinhalten der Pflichten als Hausbesitzer mit sich bringen.

Das Maßnahmenpaket sieht folgende Konsequenzen vor:

  • Bußgelder und Strafen: Eigentümer, die Baurechtsvorschriften nicht einhalten, werden mit Strafen belegt.
  • Schadensersatzforderung: Bei Vernachlässigung der Instandhaltungspflichten kann es zu Unfällen oder Schäden kommen, für die der Eigentümer haftbar gemacht werden kann.
  • Verlust von Versicherungsschutz: Versicherungen können in Fällen, in denen die Immobilie aufgrund von Vernachlässigung Schaden nimmt, die Deckung verweigern.
  • Einschränkungen beim Verkauf der Immobilie: Mängel oder rechtliche Probleme können den Verkaufswert der Immobilie mindern oder den Verkaufsprozess verzögern.

Dies gilt vor allem bei der Vernachlässigung von Sanierungsmaßnahmen. Diese können in Zeiten wie heute, den Wert der Immobilie maßgeblich minimieren.

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Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.!

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