Miete und Pacht
Wo liegen die Unterschiede?

Miete versus Pacht: Beide Sachverhalte haben einiges gemeinsam, doch trennt sie ein entscheidender Unterschied. Dieser ist jedoch ein anderer als oftmals angenommen wird. Oftmals werden Miete und Pacht dadurch unterschieden, dass bei der Pacht Grundstücke und bei der Miete Immobilien betroffen sind. Das kann so sein, ist allerdings nicht ganz korrekt. Wir klären Sie auf, wo die größten Unterschiede zwischen Pacht und Miete liegen und welche Gemeinsamkeiten bestehen.

Wie ist die Miete geregelt?

Generell ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur vorübergehenden Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt. Dieser ermöglicht dem Mieter Gebrauch an der gemieteten Sache. Die Gegenleistung des Mieters besteht darin die im Vertrag vereinbarte Miete zu zahlen.

In Deutschland lebt ein Großteil der Bevölkerung in gemieteten Wohnräumen. Daher ist es kaum verwunderlich, dass der Gesetzgeber in entsprechenden Regelungen zur Miete insbesondere die Rechte des Wohnungsmieters ausführlich stärkt (soziales Mietrecht). Demnach ist der Besitz des Mieters an der gemieteten Wohnung dem Schutz des Eigentumsgrundrechts aus Artikel 14 des Grundgesetzes unterworfen. Im Jahre 1983 wurde ebenfalls eine wichtige Änderung in das BGB mit aufgenommen. Durch das verabschiedete Gesetz wollte der Gesetzgeber die Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen in Deutschland erhöhen. Das Gesetz hat explizit Rücksicht auf Mieter- aber auch Vermieterseite genommen. So sind zum Beispiel seitdem die Duldung des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen oder die Einführung von Staffelverträgen im BGB verankert.

Sollten Sie über den Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken, so empfehlen wir Ihnen den Service von HAUSGOLD. Mit unseren qualifizierten Experten stellen wir sicher, dass Ihre Immobilie schnell zum Top-Preis verkauft wird. Unser Service bleibt dabei für Sie kostenlos. So einfach kann es gehen:

  • Online Formular

    Füllen Sie schnell und einfach unser Formular aus. Hier geben Sie erste Eckdaten an, die für die Wertermittlung relevant sind.

  • Expertenauswahl

    HAUSGOLD stellt Ihnen einen passenden Experten aus Ihrer Umgebung an Ihre Seite. Dieser wird Kontakt für einen Besichtigungstermin mit Ihnen aufnehmen.

  • Besichtigung vor Ort

    Nach der Besichtigung wird unser Immobilienexperte den Wert Ihrer Immobilie ermitteln. Auf Wunsch werden Sie bis zum Verkauf persönlich betreut.

Immobilie mit HAUSGOLD verkaufen

Was wird gemietet?

Die Paragraphen 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regeln, welche Gegenstände als Mietobjekt in Betracht genommen werden können. Demnach sind Mietgegenstände alle beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder Dinge, die gebrauchstauglich sind. Darunter fallen unter anderem Wohnungen, Häuser aber auch mobile Objekte wie Fahrräder oder Autos (Leasing). Beispielsweise fällt die Hauswand als Werbefläche laut der Definition des BGB ebenfalls unter die Kategorie der vermietbaren, mobilen Objekte.

Dem Aufbau des deutschen Mietrechts ist es geschuldet, dass wir zahlreiche Verträge zur Miete unterscheiden müssen. Zum Beispiel gibt es da die generelle Unterscheidung, welcher Raum überhaupt ver- oder gemietet wird. Handelt es sich um einen privaten Wohnraum dann gelten zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften besondere Rechtsvorschriften wie zum Beispiel spezielle Mieterschutzgesetze. Der entsprechende Vertrag wird als Wohnraummietvertrag bezeichnet. Ein Wohnraummietvertrag kann dann wiederum in vier weitere Unterkategorien aufgeteilt werden: Zeitmietverträge (befristete Vermietung), Untermietverträge, Werkwohnungen oder Vermietungen zum vorrübergehenden Gebrauch (beispielsweise Ferienwohnungen oder Räume in Pensionen und Gaststätten). An diesem Beispiel lässt sich vielleicht schon erahnen, dass das deutsche Mietvertragsrecht international als sehr umfangreich und komplex angesehen wird. Dafür geht es aber genau auf spezifische Lebenssituationen ein.

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist, anders als viele erwarten, nicht zwingender Bestandteil eines normalen Mietvertrages. Bei Wohn- und Gewerbeimmobilien ist es aber gängige Praxis ein solches Protokoll mit anzufertigen.

Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter?

Mieter haben das Recht, die gemietete Immobilie während der Vertragslaufzeit zu bewohnen und zu nutzen. Sie sind jedoch auch verpflichtet, die Miete pünktlich zu zahlen und sorgsam mit der Immobilie umzugehen. Reparaturen und Instandhaltungen fallen in der Regel in den Verantwortungsbereich des Vermieters, es sei denn, es handelt sich um kleine Reparaturen oder Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden.

Vermieter haben die Pflicht, die Immobilie in einem bewohnbaren Zustand zu halten und notwendige Reparaturen durchzuführen. Sie müssen auch die Privatsphäre des Mieters respektieren und dürfen die Immobilie nicht ohne vorherige Ankündigung betreten.

Welche Kündigungsvorschriften gibt es?

Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt grundsätzlich drei Monate zum Monatsende abzüglich der Karenzzeit („Spätestens am dritten Werktag eines Monats“). Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist ist unzulässig. Für Vermieter gilt die gleiche Regelung. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist zum Schutz der Mietpartei nach fünf Jahren auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate.

Die Pacht - Was ist das eigentlich?

Das deutsche Gesetz definiert die Pacht als die vertraglich vereinbarte Überlassung einer Sache auf Zeit zur Nutzung und Fruchtgenuss. Als Gegenleistung für die Nutzung dieses Gegenstandes auf Zeit zahlt der Pächter ein bestimmtes Entgelt an den Verpächter. Mehr als 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind in Deutschland verpachtet. Daher assoziieren viele den Begriff Verpachtung mit einem Stück land bzw. Grundstück. Doch der größte Unterschied zwischen Pacht und Miete ist ein anderer.

Der Unterschied zwischen Pacht und Miete besteht in der sogenannten Fruchtziehung. Im Gegensatz zum Pächter hat der Mieter keine Möglichkeit gemachte Erträge und Gewinne für sich selbst zu beanspruchen.

Voraussetzung für eine Pacht ist das Vorhandensein eines aktiven Unternehmens. Geschäfts- und Betriebsmittel sowie die Geschäftseinrichtung sind dabei unverzichtbare Bestandteile der Pacht. Wird hingegen ein Vertrag über die bloße Nutzung von Räumlichkeiten, wie beispielsweise einer Lagerhalle, abgeschlossen, handelt es sich in diesem Fall um einen Mietvertrag. Gebäude und Grundstücke, die nicht für unternehmerische Zwecke genutzt werden, fallen rechtlich nicht in den Bereich der Pacht.

Vorsicht! Seit dem 01. Januar 2007 werden bestehende Rechtsverhältnisse vom Verpächter übernommen. Hat der Verpächter also besondere Haftungsregelungen oder Fristen im Vertrag vereinbart, werden diese automatisch auf den neuen Pächter übertragen.

Was wird verpachtet?

Ob Kleingärten, Ländereien oder ganze Gastronomien – die Pachtmöglichkeiten sind sehr vielfältig. In Deutschland gibt es sogar ein Bundesjagdgesetz, welches die Pacht einer Jagd regelt. Grundsätzlich wird zwischen zivilen Vorschriften des BGBs und öffentlich/privatrechtlichen Gesetzen unterschieden. In letzteren Bereich fällt dann zum Beispiel das oben erwähnte Bundesjagdgesetz oder die Fischereigesetze der einzelnen Länder bei der Pacht von Fischereien.

Welche Rechte und Pflichten haben Pächter und Verpächter?

Pächter dürfen nicht nur das Land oder die Immobilie nutzen, sondern auch die Erträge daraus ziehen. Sie haben jedoch auch die Pflicht, das gepachtete Gut zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. Dies bedeutet, dass sie für die Instandhaltung und eventuelle Verbesserungen verantwortlich sind.

Der Verpächter muss sicherstellen, dass das Pachtobjekt dem Pächter die versprochenen Nutzungsmöglichkeiten bietet. Er darf während der Laufzeit des Pachtvertrags keine Änderungen vornehmen, die die vereinbarte Nutzung einschränken.

Kündigung - ähnlich zur Miete?

Pächter und Verpächter können Kündigung sowie Kündigungsfrist individuell miteinander vereinbaren. Im Gegensatz zur Miete gibt es also keine Mindestdauer von beispielsweise drei Monaten. Eine vorläufige Prüfung des Pachtvertrages ist daher besonders wichtig. Sollten die Parteien zu keinem übereinstimmenden Ergebnis gekommen sein, gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Der Kündigungstermin kann entweder der 30. Juni oder 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres sein.

Zulässige Kündigungsgründe sind bei Pacht und Miete sehr ähnlich. Für ein Auflösen des bestehenden Vertrages sind ausstehende Zahlungen oder ein nachweislich nachteiliger Gebrauch durch die Pacht- bzw. Mietpartei gültig. Beim Pachtvertrag gilt das BGB bzw. das Gewerberecht. Im Mietvertragsrecht ist es das Mieterschutzgesetz.

Wir fassen für Sie zusammen

Obwohl Miete und Pacht auf den ersten Blick ähnlich erscheinen mögen, gibt es wesentliche Unterschiede, die insbesondere in der Art und Weise der Nutzung und der Verantwortung liegen. Der Hauptunterschied zwischen Miete und Pacht liegt im Nutzungsumfang. Bei der Miete geht es primär um die Nutzung des Wohnraums oder der Immobilie selbst, während bei der Pacht auch die Nutzung der Erträge, die aus dem Objekt resultieren, eingeschlossen ist. In der Miete liegt die Verantwortung für größere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten beim Vermieter. Bei der Pacht hingegen trägt der Pächter eine größere Verantwortung für die Instandhaltung und mögliche Verbesserungen des gepachteten Gutes. Mietverträge sind oft flexibler und kurzfristiger gestaltet, während Pachtverträge in Deutschland in der Regel langfristiger angelegt sind. Dies spiegelt den größeren Einsatz und die intensivere Nutzung des gepachteten Gutes wider. Die Kündigungsfristen und -bedingungen unterscheiden sich ebenfalls. Während bei Mietverhältnissen gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen gelten, sind bei Pachtverträgen individuelle Vereinbarungen üblich, die oft längere Fristen vorsehen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Folgendes könnte Sie auch interessieren:

Hausbewertung

So lassen Sie ihr Haus bewerten!

Häufig gestellte Fragen:

Seit Juni 2019
Partnerprogramme
  • Affiliate-Programm
  • Makler-Login
Service
  • Mustervorlagen
  • Infografiken
  • Makler-Magazin
  • Experten
HAUSGOLD
  • Über uns
  • Team
  • Presse
  • Karriere
  • Kontakt
  • Österreich
  • Schweiz
 
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
Kostenlose Telefonberatung

040 - 22 61 61 40

Sicherheit garantiert
Seit Juni 2019
1
FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

Copyright 2024 - HAUSGOLD | talocasa GmbH | An der Alster 45 | 20099 Hamburg