Berliner Testament und Hausverkauf
Das gibt es zu beachten

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Das Berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments, mit dessen Hilfe Eheleute ihren Nachlass regeln und so die gesetzliche Erbfolge umgehen können. Was es beim Berliner Testament insbesondere beim Vererben von Immobilien zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

Was ist das Berliner Testament?

Obgleich dieses Ehegattentestament sich individuell gestalten lässt, folgt es doch stets einem Grundsatz: Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Erben ein. Erst wenn beide tot sind, erben die Kinder oder andere Verwandte, Freunde, Vereine, Stiftungen oder Bekannte. Somit sind sie die Schlusserben. Würde stattdessen der gesetzlichen Erbfolge gefolgt werden, würden beim Tod des einen Elternteils die Kinder ebenfalls sofort etwas erben. Ganz bewusst wird mit dem Berliner Testament die Erbfolge beeinflusst, denn so ist der überlebende Ehepartner über den Tod des anderen hinaus versorgt und sein Lebensstandart gesichert. Das ist der Grundgedanke dieses Testaments, welches von beiden Eheleuten unterschrieben werden muss.

Was ist das Besondere am Berliner Testament?

Ein reguläres Testament einer Einzelperson lässt sich stetig unilateral abändern. Bei dem Berliner Testament ist dies anders. Es ist für beide Ehepartner bindend und kann nur gemeinschaftlich geändert werden. Aus diesem Grund ist bei dem Berliner Testament eine Änderung nach dem Tod nicht möglich. Um nach dem ersten Erbfall Änderungen an dem Testament vorzunehmen, müsste in diesem eine Änderungsbefugnis vermerkt sein. In der Regel wird ein solcher Passus aber nicht mit ins Berliner Testament aufgenommen.

Wie wird das Berliner Testament aufgesetzt?

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament eines Ehepaars oder von gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnern. Einer der Ehegatten kann es handschriftlich verfassen. Dann müssen es beide unterschreiben, damit es Gültigkeit hat. Zur Unterschrift setzen beide das Datum und den Ort. Diesen Vermerk schreibt jeder selbst. Bei einem mehrseitigen Testament ist es wichtig, dass die Seiten nummeriert und jede einzelne Seite von beiden Partnern unterzeichnet wird. Eine Alternative ist, zwei getrennte Urkunden als Berliner Testament zu verfassen. Jeder Ehegatte schreibt seine Urkunde selbst. Dabei ist wichtig, dass aus diesen beiden Urkunden der gemeinsame Wille der Ehegatte hervorgeht.

Auf Nummer sicher gehen: Berliner Testament beim Notar beurkunden lassen

Ein handschriftliches, selbst verfasstes Testament birgt das Risiko von Formmängeln, die es ungültig machen. Auch inhaltliche Fehler sind möglich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt das Berliner Testament von einem Notar aufsetzen. Das nennt sich öffentliches Testament. Insbesondere wenn noch Rechtsfragen zu klären sind, ist dies ein hilfreiches Vorgehen. Zudem kann das Ehepaar ein selbst verfasstes Testament geschlossen dem Notar übergeben.

Wo wird das Berliner Testament verwahrt?

Ein Berliner Testament mit oder ohne Notar können die Eheleute beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass es nach dem Ableben eines Partners oder beider Partner gefunden wird. Selbstverständlich ist dies keine Pflicht. Die Eheleute können das Berliner Testament eigenverantwortlich verwahren. Hierbei besteht die Gefahr, dass es im Erbfall keine Anwendung findet. So kann das Testament verloren gehen oder unterschlagen werden.

Fällt beim Berliner Testament Erbschaftsteuer an?

Bei jedem Erbfall kann eine Erbschaftsteuer anfallen. So kann es auch beim Berliner Testament eine Erbschaftsteuer geben. Ob sie das Finanzamt erhebt und welche Höhe sie hat, hängt von der Höhe des vererbten Vermögens nach Abzug aller negativen Werte des Nachlasses ab.

Ein Beispiel zur Erbschaftsteuer beim Berliner Testament

Da der Ehepartner beim Berliner Testament alleinig erbt, ist das Risiko größer, dass Erbschaftsteuer anfällt. Ein Beispiel hierzu: Hans stirbt und hinterlässt seine Frau Lisa und deren gemeinsamen Kinder Max und Julia. Ihr gemeinsames Berliner Testament besagt, dass Lisa nun Hans Geldvermögen und das Haus erben wird. So ergibt sich ein stolzer Betrag von 1.000.000 Euro. Da Lisa als Ehegattin einen Freibetrag von 500.000 Euro hat, zahlt sie auf 500.000 Euro Erbschaftsteuer.

Hätten Lisa und Hans kein Berliner Testament aufgesetzt, hätte Lisa 500.000 Euro geerbt. Die verbleibenden 500.000 Euro wären zu gleichen Teilen an die Kinder gegangen. Keiner von ihnen hätte nun Erbschaftsteuer gezahlt, denn Lisa läge unter dem Freibetrag von 500.000 Euro und Max und Julia unter ihrem Freibetrag als Kinder des Erblassers von 400.000 Euro. Verringern sich die Vermögenswerte von ihrer Mutter Lisa nach dem Tod von Hans nicht wesentlich, zahlen die Kinder wegen des Berliner Testaments nach Lisas Tod Erbschaftsteuer. Jetzt erbt jedes Kind nämlich 500.000 Euro, weswegen für 100.000 Euro eine Erbschaftsteuer anfällt.

Wie viel Erbschaftsteuer zahlen nichtverwandte Schlusserben?

Noch drastischer sind die steuerlichen Nachteile, wenn die Schlusserben nicht die Kinder, sondern nichtverwandte Dritte sind. Sie haben einen Freibetrag von lediglich 20.000 Euro. Daher kann es ratsam sein, ihnen bereits frühzeitig Vermögenswerte zukommen zu lassen. Nach 10 Jahren kann der steuerliche Freibetrag für Schenkungen und Erbschaften nämlich erneut ausgeschöpft werden.

Vorteile und Nachteile vom Berliner Testament

Vorteile und Nachteile gehen mit diesem gemeinschaftlichen Testament einher. Hier ist eine Übersicht:

Berliner Testament Vorteile

  • Der verbleibende Ehepartner ist nach dem Tod des anderen abgesichert.
  • Für das Berliner Testament ist nicht zwingend ein Notar erforderlich, wodurch es sich kostenfrei aufsetzen lässt.
  • Die Vermögenswerte verbleiben in der Familie.
  • Der eine Ehepartner kann dem anderen komplett das Haus vererben, sodass dieser darin wohnen bleiben kann.

Berliner Testament Nachteile:

  • Kinder können einen Pflichtteil einfordern und so den überlebenden Partner in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
  • Das Testament hat eine hohe Bindungswirkung.
  • Das Berliner Testament kann steuerliche Nachteile haben.
  • Im Ausland wird das Berliner Testament nicht immer anerkannt.

Berliner Testament und Hausverkauf: Was gibt es zu berücksichtigen?

Viele Ehepaare haben sich zu Lebzeiten ein Eigenheim angeschafft. Dieses soll nach dem Tod des einen Partners dem anderen als sicherer Wohnraum dienen. Ohne Probleme lässt sich mit dem Berliner Testament das Haus vererben. Der noch lebende Ehepartner erhält es und die Kinder erben es erst, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt.

Diese Regelung gefällt vielen Ehepaaren. Sie sind stolz auf das Eigenheim oder weitere Liegenschaften. Gern vererben sie im zweiten Schritt per Berliner Testament den Immobilienbesitz an die Kinder, da er so in der Familie bleibt. Doch Achtung: Das muss nicht so sein. Witwer oder Witwe können erneut heiraten. Binnen eines Jahres können sie gerichtlich diese Verfügung so aufheben, dass der neue Ehepartner erbberechtigt wird und neben den Kindern einen Teil des Immobilienvermögens erbt. Somit kann es sein, dass der neue Ehepartner das einstige Elternhaus miterbt und es verkaufen möchte. Um dies zu verhindern, muss im Berliner Testament eine Wiederverheiratungsklausel aufgenommen werden.

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Berliner Testament und Pflichtteil: Ist das Immobilienerbe in Gefahr?

Wie bereits erwähnt, dient das Berliner Testament vor allem zur Absicherung des noch lebenden Partners. Exakt das kann aber in Gefahr geraten, wenn die Schlusserben auf ihren Pflichtteil bestehen. Nicht alle Schlusserben sind pflichtteilsberechtigt, aber die Kinder gehören als direkte Nachkommen dazu. Sie könnten beim Tod des einen Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Das kann drastische Konsequenzen auf ein Immobilienerbe haben. So kann der noch lebende Elternteil dadurch in große finanzielle Schwierigkeiten geraten. Er muss dann eventuell das geliebte Haus verkaufen, um die Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Umgehen lässt sich dies nur durch eine spezielle Pflichtteilsstrafklausel. Diese droht den Kindern Konsequenzen an, wenn sie den Pflichtteil gegenüber dem überlebenden Ehegatten einfordern. Für diesen Fall werden sie entweder für den zweiten Erbfall automatisch enterbt oder dem Ehegatten wird die Möglichkeit eingeräumt, das Testament noch einmal zugunsten der Pflichtteilsberechtigten abzuändern. Durch die Pflichtteilsstrafklausel soll es für die Kinder attraktiv sein, im ersten Erbfall die Füße still zu halten und auf die volle Erbschaft beim Tod des Letztversterbenden zu warten. Alternativ kann auch ein Pflichtteilsverzicht sinnvoll sein.

Kann der noch lebende Ehepartner trotz Berliner Testament einen Hausverkauf vornehmen?

Ja, das kann er. Der noch lebende Ehepartner kann das Haus verkaufen und vermieten. Die Kinder müssen dafür nicht ihr Einverständnis geben. Sie können jedoch ihren Pflichtteil daran einfordern. Beispielsweise in diesem Punkt unterscheidet sich das Berliner Testament deutlich vom Modell der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Ist der noch lebende Partner Vorerbe, lassen sich im Testament Regelungen treffen, dass dieser das Haus nur in Notsituationen verkaufen darf.

➤ Lesen Sie hier mehr über die Vor- und Nacherbschaft.

Steuern beim Hausverkauf mit Berliner Testament

Wer aus einem Berliner Testament den Immobilienbesitz verkauft, trifft auf die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei einem anderen Immobilienverkauf. Es kann eine Spekulationssteuer erhoben werden, was jedoch selten ist. Zumeist handelt es sich bei dem Immobilienerbe um Liegenschaften wie das eigene Heim. Manchmal sind es auch Mietobjekte, die bereits vor vielen Jahren erworben wurden. Eine Spekulationssteuer fällt beispielsweise an, sobald eine Immobilie verkauft wird, die der Erblasser vor weniger als zehn Jahren erworben hat und die nicht in Eigennutzung ist.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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