Pflichtteil beim Erbe
Bedeutung und Auswirkungen

Das deutsche Erbrecht hat eine Besonderheit, die sich nicht vielen anderen Ländern findet: den Pflichtteil. Er ermöglicht, dass enge Angehörige zumindest einen Teil des Nachlasses erhalten. Was genau dahintersteckt und wie er ein Immobilienerbe beeinflussen kann, erfahren Sie hier.

Was ist ein Pflichtteil?

Wird ein Erbe nicht in Form der gesetzlichen Erbfolge verteilt, sondern aufgrund eines Testaments, kann es einen Pflichtteil geben. Er wird nahen Angehörigen des Erblassers zugeschrieben, die er in seinem letzten Willen nicht bedacht hat. Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich stets auf 50 % des regulären, gesetzlichen Erbteils.

Wer hat einen Pflichtteilsanspruch?

Im BGB ist klar geregelt, wer einen Pflichtteilsanspruch hat. Hierzu gehören:

  • Kinder des Erblassers
  • Enkel, sofern dessen Vater bzw. Mutter als Bindeglied zum Erblasser bereits tot ist
  • Ehepartner
  • Eltern, sofern der Erblasser keine Kinder hat und die Eltern die nächsten Verwandten darstellen

Wann der Pflichtteil entzogen werden kann

Nur weil jemand einen engen Angehörige nicht mag und für eine schlechte Person hält, ist es nicht möglich, dieser Person den Pflichtteil zu entziehen. Hierfür muss der Pflichtteilsberechtigte nachweislich eine schwere Tat begangen haben:

  • versuchte Tötung des Erblassers oder seiner Angehörigen
  • Verbrechen gegen den Erblasser oder einen engen Angehörigen
  • Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser
  • Verurteilung (Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung)
  • psychiatrische Unterbringung oder Entziehungsanstalt wegen Straftat

Wie wird der Pflichtteil eingefordert?

Will der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil einfordern, wird mit einem Auskunftsbegehren begonnen. Im Rahmen dessen wird die Höhe des Pflichtteils genau berechnet. Sträuben sich die Erben gegen diese Auskunft, erfolgt eine schriftliche Aufforderung zur Berechnung des Nachlasswertes.

Im nächsten Schritt wird der Nachlasswert überprüft. Unter Umständen werden dafür Experten herangezogen, die den Wert von Schmuck, Kunstwerken und Immobilien schätzen. Ist der richtige Nachlasswert und damit die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bekannt, kommt es zur Einforderung des Pflichtteils und seiner Auszahlung.

Zahlen die Erben den Pflichtteil nicht aus, folgt der letzte Schritt: die Pflichtteilsklage. Über sie verlangt der Pflichtteilsberechtigte seinen nicht ausgezahlten Pflichtteil. Ein Nachlassgericht überprüft den Pflichtteilsanspruch. Stimmt es diesem zu, erfolgt eine gerichtlich angeordnete Auszahlung.

Der Pflichtteil beim Immobilienerbe

Grundsätzlich erhält der Pflichtteilsberechtigte nur einen monetären Anteil am Immobilienerbe. Er wird somit nicht Eigentümer des Hauses oder der Wohnung - nur durch eine individuelle Vereinbarung mit der Erbengemeinschaft ist dies möglich. Der Pflichtteilsberechtigte hat jedoch das Recht, seinen monetären Anteil an der Immobilie zu verlangen. Das bedeutet, dass die Erben ihn auszahlen müssen. Reichen Privatvermögen oder Nachlass dafür nicht aus, kann es zum Zwangsverkauf bzw. einer Teilungsversteigerung des Objektes kommen.

Beispiel zum Pflichtteilsanspruch: Herr W. hat die beiden zwei erwachsene Kinder Tom und Ulla. Per Testament spricht er Tom sein komplettes Vermögen zu. Mit dem Tod von Herrn W. hat Tom sein Haus geerbt und einen geringen Betrag von 900 Euro auf der Bank. Die Immobilie ist rund 700.000 Euro wert.

Ulla ärgert sich über die Enterbung und nimmt ihren Pflichtteilsanspruch wahr. Sie erhält somit 50 % des Erbteils, der ihr normalerweise zustände. Das sind: (900 Euro + 700.000 Euro):4 = 175.225 Euro. Ihr Bruder Tom ist dazu verpflichtet, ihr diesen Erbanteil auszuzahlen. Dazu ist er finanziell jedoch nicht in der Lage. Damit zwingt Ulla ihren Bruder dazu, das Haus zu verkaufen. Nur so hat er das Geld, um Ullas Pflichtteil zu begleichen.

Hausverkauf wegen Pflichtteilsansprüchen

Soll wegen eines Pflichtteilsanspruchs das Immobilienerbe verkauft werden, ist es am besten, sofort einen seriösen Makler heranzuziehen. Er ermittelt zuverlässig den Immobilienwert und nimmt im Anschluss die komplette Vermarktung vor. Mit ihm lässt sich nicht nur ein besserer Verkaufspreis erzielen, sondern der Makler dient zugleich als objektiver Experte für alle Parteien. Somit reduziert er durch seine Beratung und Tätigkeit Streitigkeiten zwischen den Erben und den Pflichtteilsberechtigten.

HAUSGOLD vermittelt Ihnen den passenden Experten für den Verkauf von Erbimmobilien.
➔ Jetzt Experten finden!

Pflichtteil durch die Leibrente umgehen

Der Pflichtteilsanspruch kann durch die Leibrente umgangen werden. So lässt sich beispielsweise das Haus gegen eine Leibrente an Verwandte verkaufen. In regelmäßigen Abständen - oft jeden Monat - erhält der Leibrentenempfänger von dem Käufer eine Zahlung. Die Zahlungen erfolgen für einen fixen Zeitrahmen bzw. enden mit dem Tod des Verkäufers.

Pflichtteil und Schenkung: Was ist mit dem Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Schenkungen sind ein häufiges Mittel, um einen späteren Pflichtteilsanspruch zu minimieren oder komplett zu umgehen. In diesem Fall würde eine Person ihren bevorzugten Angehörigen bereits zu Lebzeiten ihr Vermögen zukommen lassen. Beim Erbfall gäbe es dann kein Erbe mehr und somit auch keinen Pflichtteil. Damit dies jedoch nicht geschieht, gibt es im Erbrecht den § 2325 BGB zum Pflichtteilsergänzungsanspruch. Er besagt, dass Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers bei der Pflichtteilsermittlung Berücksichtigung finden müssen. Es können demnach Schenkungen herangezogen werden, die in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten.

Beispiel zur Schenkung: Frau S. hat eine Tochter und einen Sohn. Den Sohn möchte sie enterben. Ihre Tochter soll ihr Vermögen von 500.000 Euro erhalten. Die alte Dame weiß jedoch, dass dem Sohn ein Pflichtteilsanspruch von 125.000 Euro zustehen würde. Aus diesem Grund schenkt sie ihrer Tochter bereits zu Lebzeiten die 500.000 Euro. Fünf Jahre nach der Schenkung stirbt von Frau S. Ihr Sohn könnte seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, der sich auf die Schenkung der 500.000 Euro von vor fünf Jahren bezieht.

Gibt es einen Pflichtteil beim Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich zwei Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder sind automatisch Schlusserben. Sie erben also erst, wenn beide Ehepartner verstorben sind. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass sich die Kinder über diesen Wunsch hinwegsetzen. Durch das Berliner Testament erlischt nicht ihr Pflichtteilsanspruch. Sie können daher ihren Pflichtteil einfordern, wenn ein Elternteil stirbt.

Erbschaftssteuer beim Pflichtteil

Ob Pflichtteil oder regulärer Erbteil: Wird der persönliche Steuerfreibetrag überschritten, fällt Erbschaftsteuer an. Wie hoch der Freibetrag ist, hängt von dem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Erblasser ab.

Folgendes könnte Sie auch interessieren:

Der Nachlass

Was gehört zum Nachlass und was nicht?

Häufig gestellte Fragen:

Seit Juni 2019
Kostenlose Telefonberatung

040 - 22 61 61 40

Sicherheit garantiert
Seit Juni 2019
1
FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

Copyright 2024 - HAUSGOLD | talocasa GmbH | An der Alster 45 | 20099 Hamburg