Bestellerprinzip 2024
Maklerprovision bei Vermietung und Verkauf von Immobilien.

Für viele Menschen, die eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen möchten, ist die Frage nach der Maklerprovision oft ein heikles Thema. Seit 2015 gilt bei der Vermietung von Immobilien das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss auch die Kosten tragen. Beim Kauf und Verkauf von Immobilien war dies bisher nicht der Fall. Im Mai 2020 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das die gleichmäßige Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf regelt und sich somit also gegen das Bestellerprinzip entschied. In diesem Artikel erklären wir Ihnen das Bestellerprinzip und die neuen Vorschriften für Maklerprovisionen beim Kauf und Verkauf von Immobilien.

Was bedeutet das Bestellerprinzip genau?

Das Bestellerprinzip besagt im Wesentlichen: "Wer bestellt, der bezahlt." Doch was heißt das konkret für Mieter, Käufer und Verkäufer? Vor der Einführung dieses Prinzips war es gängige Praxis, dass Mieter in vielen Fällen die Maklerprovision tragen mussten, auch wenn der Vermieter den Makler beauftragt hatte. Das hat sich seit 2015 geändert. Heute gilt, dass derjenige, der den Makler beauftragt – in den meisten Fällen der Vermieter – auch die Provision übernehmen muss.

Für Mieter bedeutet dies eine spürbare Entlastung. Vor allem in Ballungszentren mit knappen Wohnraumangeboten, wie in München oder Berlin, haben Mieter oft hohe Summen für Maklerprovisionen gezahlt. Mit dem Bestellerprinzip hat sich dieses Ungleichgewicht in vielen Fällen verschoben. Doch wie sieht es für Käufer von Immobilien aus? Hier ist die Situation etwas komplizierter, da das Bestellerprinzip im Kaufrecht noch nicht vollständig verankert ist.

Wie sieht das neue Gesetz beim Immobilienverkauf aus?

Das Bestellerprinzip gilt nach wie vor ausschließlich für die Vermietung von Immobilien. Im Mai 2020 wurde jedoch ein Gesetz verabschiedet, das die gleichmäßige Aufteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf regelt. Das bedeutet, dass Verkäufer und Käufer nun verpflichtet sind, die Maklerprovision beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses jeweils zur Hälfte zu tragen.

Interessanterweise entschied sich der Gesetzgeber gegen die Anwendung des Bestellerprinzips im Bereich des Immobilienverkaufs. Wäre der Verkäufer per Gesetz verpflichtet, die gesamte Provision zu zahlen, hätte dies zur Folge, dass der Makler vor allem die Interessen des Verkäufers vertritt und die des Käufers vernachlässigt. Ein Makler sollte jedoch neutral agieren und beide Parteien, also Käufer und Verkäufer, ausgewogen beraten können. Die faire Aufteilung der Maklerkosten sorgt dafür, dass der Makler unabhängig bleibt und im besten Interesse beider Parteien handelt.

Das neue Gesetz, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, insbesondere in den Paragraphen 652 bis 655, regelt die Entstehung des Lohnanspruchs und die Höhe der Maklerprovision. Diese Regelung gilt ausschließlich für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern und schafft für alle Bundesländer eine einheitliche Grundlage zur Aufteilung der Provision. Käufer zahlen nun ebenso viel wie Verkäufer, was für mehr Transparenz und Fairness am Immobilienmarkt sorgt.

In Regionen, in denen zuvor nur der Käufer die Provision zahlen musste, haben sich die Nebenkosten für den Erwerb einer Immobilie durch diese Neuregelung spürbar verringert. Dies entlastet insbesondere Käufer und schafft insgesamt mehr Klarheit, wenn es um die Aufteilung der Maklerkosten geht.

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Immobilienmakler beauftragen trotz des neuen Gesetzes?

Mit der neuen Regelung zur Verteilung der Maklerkosten fragen sich viele Eigentümer: Ist es noch sinnvoll, einen Immobilienmakler für den Verkauf zu engagieren, oder sollte man den Verkauf selbst in die Hand nehmen?

Die Antwort ist eindeutig: Ja! Ein Immobilienmakler bleibt ein unverzichtbarer Partner im Verkaufsprozess. Er

  • berät Sie professionell,
  • bewertet Ihre Immobilie objektiv,
  • und agiert als neutraler Vermittler.

Ein erfahrener Makler kennt außerdem den Markt genau, weiß, wie man das optimale Verhältnis von Angebot und Nachfrage nutzt, und verfügt über exzellente Verhandlungsfähigkeiten. So kann er oft einen höheren Verkaufspreis erzielen, als es einem unerfahrenen und emotionalen Eigentümer möglich wäre.

Zudem ist der bürokratische Aufwand beim Immobilienverkauf nicht zu unterschätzen. Vom Organisieren von Besichtigungen bis zur Koordination von Notarterminen – all das kostet Zeit und erfordert Fachwissen. Ein Makler nimmt Ihnen diese Arbeit ab und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.

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Welche Auswirkungen hat das Bestellerprinzip auf den Immobilienmarkt?

Das Bestellerprinzip hat den Wohnungsmarkt in Deutschland nachhaltig verändert. Vor allem Mieter in Großstädten profitieren von der Neuregelung, da sie nun oft keine Maklerprovision mehr zahlen müssen. Doch was bedeutet das für Vermieter und Makler? Einer der größten Kritikpunkte am Bestellerprinzip ist, dass es den Beruf des Immobilienmaklers erschwert, da die Auftraggeber – in diesem Fall die Vermieter – zunehmend auf die Dienste von Maklern verzichten, um die Provision zu sparen.

Für Käufer von Immobilien bleibt die Situation hingegen weitgehend unverändert. Die Maklerprovision beim Kauf und Verkauf wird, wie bereits erwähnt, weiterhin zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wobei der genaue Prozentsatz oft Verhandlungssache ist.

Was bedeutet das neue Gesetz zum Bestellerprinzip für die Makler?

Auch die Makler müssen mit Folgen des neuen Gesetzes rechnen. Wenn ein Verkäufer eine Provision von 1 % anbietet, darf er vom Käufer also auch nur maximal 1 % verlangen. Am Ende erhält der Makler also nur eine Provision von 2 %. Das kann zur Folge haben, dass ein Makler einen Auftrag auch mal ablehnt.

Makler stehen seit der Einführung des Bestellerprinzipsauch vor der Herausforderung, ihre Dienstleistungen überzeugender zu verkaufen, um Vermieter von ihrer Notwendigkeit zu überzeugen. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an Makler erhöht, da sie nun oft direkt vom Vermieter bezahlt werden müssen. Dies hat zu einer Verschiebung im Immobilienmarkt geführt, wo zunehmend digitale Plattformen und Tools den direkten Kontakt zwischen Vermieter und Mieter ermöglichen, ohne dass ein Makler dazwischen geschaltet wird.

Gleichzeitig wird das Makler-Geschäftsmodell „provisionsfrei für den Verkäufer“ obsolet. Das heißt, nicht mehr der Preis entscheidet, sondern die Leistung des Maklers. Das könnte den Wettbewerb unter den Maklern weiter ankurbeln.

Gut zu wissen: Maklerverträge dürfen mit Inkrafttreten des Gesetzes nur noch in Textform abgeschlossen werden. Also per E-Mail, per Handy als Textnachricht oder schriftlich auf Papier. Mündlich geschlossene Verträge sind nicht mehr wirksam.

Wir fassen für Sie zusammen

Wenn es sich um eine Vermietung handelt, dann muss nach dem Bestellerprinzip derjenige die Maklerprovision bezahlen, der den Makler auch beauftragt. Dies dient zum Beispiel in erster Linie dem Mieterschutz. Beim Immobilienverkauf sieht dies anders aus: Hier hat das Bestellerprinzip keine Gültigkeit mehr. Seit 2020 gilt die gerechte Aufteilung der Maklerkosten für beide Parteien. Dennoch lohnt es sich immer einen Makler zu beauftragen - besonders, wenn Sie selbst weder Erfahrung in der Immobilienwelt besitzen noch das nötige Fachwissen vorweisen können.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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