Eine Hausordnung schafft klare Regeln für das Zusammenleben in einem Gebäude und sorgt dafür, dass Konflikte zwischen den Bewohnern möglichst vermieden werden. Sie regelt wichtige Themen wie Ruhezeiten, Nutzung gemeinschaftlicher Flächen oder das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus. Damit trägt sie wesentlich zu einem respektvollen und störungsfreien Miteinander bei.
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Die Hausordnung ist eine Sammlung verbindlicher Regeln, die das Zusammenleben und die Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche in einem Gebäude regelt. Sie ergänzt die gesetzlichen Vorschriften und individuellen Vereinbarungen, die etwa im Mietvertrag festgehalten sind. Im Gegensatz zu allgemeinen Gesetzen berücksichtigt die Hausordnung spezifische Gegebenheiten des jeweiligen Hauses oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
In einer Mietwohnung wird die Hausordnung häufig Bestandteil des Mietvertrags oder separat als Anhang übergeben. Auch in Mehrfamilienhäusern oder Ferienobjekten schafft sie eine verbindliche Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben.
Bei Eigentümergemeinschaften (WEG) ist eine Hausordnung oft durch einen offiziellen WEG-Beschluss legitimiert. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Eigentümer und Bewohner an die darin enthaltenen Regeln gebunden sind. Ein solcher Beschluss ist insbesondere bei der Regelung gemeinschaftlicher Flächen wie dem Treppenhaus oder Außenanlagen wichtig.
Eine rechtssichere Hausordnung enthält klare und faire Regeln, die nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen dürfen. Typische Inhalte betreffen unter anderem die Einhaltung von Ruhezeiten, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und den Umgang mit offenem Feuer.
Eine gut strukturierte Hausordnung deckt alle Bereiche des gemeinschaftlichen Zusammenlebens ab. Sie sollte klar und eindeutig formuliert sein, damit Missverständnisse und Konflikte vermieden werden. Zu den häufigsten Regelungspunkten gehören:
In nahezu jeder Hausordnung sind Ruhezeiten festgelegt. Üblich sind:
Innerhalb dieser Zeiten sind ruhestörende Tätigkeiten wie lautes Musizieren, Heimwerken oder laute Feiern untersagt.
Das Treppenhaus dient als Fluchtweg und Gemeinschaftsfläche. Typische Regeln:
Die Verwendung von offenem Feuer (z. B. Kerzen, Feuerschalen oder Holzkohlegrills) wird in vielen Hausordnungen geregelt oder untersagt, um Brandgefahren vorzubeugen. In geschlossenen Bereichen wie dem Treppenhaus oder auf Balkonen ist offenes Feuer häufig verboten.
Regeln zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Waschküche, Fahrradkeller oder Garten) sind fester Bestandteil. Hier geht es um Themen wie:
Manche Hausordnungen enthalten Bestimmungen, ob und welche Haustiere gehalten werden dürfen und unter welchen Bedingungen (z. B. Leinenpflicht im Treppenhaus).
Je klarer und präziser die Hausordnung formuliert ist, desto leichter lassen sich Konflikte vermeiden – sowohl in einer Mietwohnung als auch in einer Eigentümergemeinschaft (WEG).
In einem Mehrfamilienhaus ist es eine bewährte Praxis, die Hausordnung für alle sichtbar aufzuhängen. Besonders geeignet ist ein Schild für die Hausordnung, das im Eingangsbereich oder im Treppenhaus angebracht wird. Darauf können die wichtigsten Regeln gut lesbar zusammengefasst werden, etwa:
Ein solches Schild sorgt dafür, dass sich Bewohner und Besucher jederzeit über die geltenden Regeln informieren können.
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Grundsätzlich nein – ein generelles Verbot aller Haustiere in einer Hausordnung ist rechtlich unzulässig. Das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt, insbesondere durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH).
Was erlaubt ist:
Typisches Beispiel einer zulässigen Klausel: "Das Halten von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung kann nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Kleintiere dürfen ohne Zustimmung gehalten werden, soweit sie in üblicher Zahl gehalten werden und keine Belästigungen verursachen."
Regelung | Zulässig? |
---|---|
Generelles Verbot aller Haustiere | ❌ Unzulässig |
Zustimmungspflicht für Hunde/Katzen | ✅ Zulässig |
Verbot einzelner gefährlicher Tiere | ✅ Zulässig |
Haltung von Kleintieren (z. B. Hamster) | ✅ Immer erlaubt |
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gelten besondere Regeln für die Erstellung und den Erlass einer Hausordnung. Hier geht es nicht nur um die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter, sondern um Vereinbarungen zwischen den einzelnen Eigentümern. Die Hausordnung einer WEG wird in der Regel durch einen offiziellen WEG-Beschluss eingeführt. Das bedeutet:
Ohne wirksamen Beschluss hat die Hausordnung gegenüber Eigentümern keine rechtliche Bindung, kann aber für Mieter trotzdem gelten, wenn sie Teil des Mietvertrags ist.
Eine Hausordnung ist nur dann wirklich wirksam, wenn sie von allen Bewohnern gekannt, verstanden und respektiert wird. Mit ein paar praktischen Tipps gelingt die Umsetzung reibungslos – egal ob im Mehrfamilienhaus, in der Mietwohnung oder innerhalb einer Eigentümergemeinschaft (WEG).
Sichtbarkeit und Zugänglichkeit
Einhaltung und Kontrolle
Änderungen und Aktualisierungen
Auch bei der Erstellung einer Hausordnung gibt es einige Stolperfallen, die leicht zu rechtlichen Problemen oder unnötigen Konflikten führen können. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten:
1. Unwirksame Klauseln:
Verbotene Regelungen | Warum unzulässig? |
---|---|
Komplettes Haustierverbot | Einschränkung der Persönlichkeitsrechte |
Besuchsverbote | Eingriff in das Privatleben |
Überlange Ruhezeiten | Unverhältnismäßige Einschränkung |
Generelles Musikinstrumentenverbot | Eingriff in zulässige Wohnnutzung |
Zwangsdienste ohne Mietvertragsgrundlage | Keine einseitige Pflichtschaffung erlaubt |
Geldstrafen bei Verstößen | Strafen nur über Gerichte möglich |
Diskriminierung bestimmter Gruppen | Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
Wenn ein Bewohner gegen die Hausordnung verstößt, stehen dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft verschiedene rechtliche Schritte offen.
Bei kleinen Verstößen (z. B. einmaliges Lärmen außerhalb der Ruhezeiten) reicht oft ein freundlicher Hinweis oder eine persönliche Ansprache. Bei wiederholten oder schwereren Verstößen (z. B. wiederholtes Rauchen im Treppenhaus, Abstellen von Gegenständen auf Fluchtwegen) kann der Vermieter oder Verwalter eine Abmahnung aussprechen. Wenn trotz Abmahnung weiterhin massiv gegen die Hausordnung verstoßen wird, kann eine ordentliche Kündigung oder sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich sein.