Hausordnung
Regeln, Muster und kostenlose Vorlage zum Ausdrucken

Eine Hausordnung schafft klare Regeln für das Zusammenleben in einem Gebäude und sorgt dafür, dass Konflikte zwischen den Bewohnern möglichst vermieden werden. Sie regelt wichtige Themen wie Ruhezeiten, Nutzung gemeinschaftlicher Flächen oder das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus. Damit trägt sie wesentlich zu einem respektvollen und störungsfreien Miteinander bei.

In diesem Artikel finden Sie nicht nur umfassende Informationen rund um das Thema Hausordnung, sondern auch eine kostenlose Vorlage inklusive Muster zum Ausdrucken als praktische PDF-Datei – ideal für Mietwohnungen, Mehrfamilienhäuser oder Ferienwohnungen.

Was ist eine Hausordnung?

Die Hausordnung ist eine Sammlung verbindlicher Regeln, die das Zusammenleben und die Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche in einem Gebäude regelt. Sie ergänzt die gesetzlichen Vorschriften und individuellen Vereinbarungen, die etwa im Mietvertrag festgehalten sind. Im Gegensatz zu allgemeinen Gesetzen berücksichtigt die Hausordnung spezifische Gegebenheiten des jeweiligen Hauses oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

In einer Mietwohnung wird die Hausordnung häufig Bestandteil des Mietvertrags oder separat als Anhang übergeben. Auch in Mehrfamilienhäusern oder Ferienobjekten schafft sie eine verbindliche Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben.

Bei Eigentümergemeinschaften (WEG) ist eine Hausordnung oft durch einen offiziellen WEG-Beschluss legitimiert. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Eigentümer und Bewohner an die darin enthaltenen Regeln gebunden sind. Ein solcher Beschluss ist insbesondere bei der Regelung gemeinschaftlicher Flächen wie dem Treppenhaus oder Außenanlagen wichtig.

Eine rechtssichere Hausordnung enthält klare und faire Regeln, die nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen dürfen. Typische Inhalte betreffen unter anderem die Einhaltung von Ruhezeiten, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und den Umgang mit offenem Feuer.

Typische Inhalte einer Hausordnung

Eine gut strukturierte Hausordnung deckt alle Bereiche des gemeinschaftlichen Zusammenlebens ab. Sie sollte klar und eindeutig formuliert sein, damit Missverständnisse und Konflikte vermieden werden. Zu den häufigsten Regelungspunkten gehören:

Ruhezeiten

In nahezu jeder Hausordnung sind Ruhezeiten festgelegt. Üblich sind:

  • Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr
  • Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr
  • Ganztägige Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen

Innerhalb dieser Zeiten sind ruhestörende Tätigkeiten wie lautes Musizieren, Heimwerken oder laute Feiern untersagt.

Nutzung des Treppenhauses

Das Treppenhaus dient als Fluchtweg und Gemeinschaftsfläche. Typische Regeln:

  • Gegenstände wie Kinderwagen, Fahrräder oder Schuhe dürfen das Treppenhaus nicht blockieren.
  • Treppenhäuser müssen aus Brandschutzgründen stets frei gehalten werden.
  • Regelmäßige Reinigungspflichten können bestimmten Mietern oder Eigentümern zugewiesen werden.
  • Schuhregale, Pflanzen oder Dekorationen nur nach Absprache
  • Müllsäcke dürfen nicht im Treppenhaus gelagert werden

Offenes Feuer und Grillen

Die Verwendung von offenem Feuer (z. B. Kerzen, Feuerschalen oder Holzkohlegrills) wird in vielen Hausordnungen geregelt oder untersagt, um Brandgefahren vorzubeugen. In geschlossenen Bereichen wie dem Treppenhaus oder auf Balkonen ist offenes Feuer häufig verboten.

Gemeinschaftseinrichtungen

Regeln zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Waschküche, Fahrradkeller oder Garten) sind fester Bestandteil. Hier geht es um Themen wie:

  • Nutzungszeiten
  • Sauberkeitspflichten
  • Ordnungsvorschriften

Haustiere

Manche Hausordnungen enthalten Bestimmungen, ob und welche Haustiere gehalten werden dürfen und unter welchen Bedingungen (z. B. Leinenpflicht im Treppenhaus).

Brandschutz und Sicherheit

  • Offenes Feuer (z. B. Grillen auf dem Balkon) ist verboten oder nur mit Elektrogrill erlaubt
  • Keine Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen im Keller, auf Dachböden oder Fluren
  • Halten von Fluchtwegen (Treppenhaus, Kellerflure) unbedingt freihalten
  • Rauchmelder dürfen nicht entfernt oder deaktiviert werden
  • Rauchen im Treppenhaus und in Gemeinschaftsräumen verboten (wegen Brandgefahr und Geruchsbelästigung)

Müllentsorgung und Recycling

  • Mülltrennung nach Papier, Restmüll, Bioabfall, Glas und Wertstoffen
  • Entsorgung von Sperrmüll über öffentliche Sammelstellen, nicht über den Hausmüll
  • Mülltonnen nur zu bestimmten Zeiten herausstellen (z. B. ab 18:00 Uhr am Vortag der Abholung)

Schnee- und Eisbeseitigung (Winterdienst)

  • Wer ist zuständig? (Mieter, Eigentümer oder Hausmeisterdienst)
  • Gehwege müssen werktags ab 7:00 Uhr, sonntags ab 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein
  • Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Eis vor dem Hauseingang, den Mülltonnenplätzen und Garagenzufahrten
  • Benutzung von abstumpfenden Streumitteln (z. B. Sand, Granulat); Salz oft nur bei extremer Glätte erlaubt
  • Haftung bei Verletzungen durch Vernachlässigung des Winterdienstes

Je klarer und präziser die Hausordnung formuliert ist, desto leichter lassen sich Konflikte vermeiden – sowohl in einer Mietwohnung als auch in einer Eigentümergemeinschaft (WEG).

Hausordnung im Mehrfamilienhaus

In einem Mehrfamilienhaus ist es eine bewährte Praxis, die Hausordnung für alle sichtbar aufzuhängen. Besonders geeignet ist ein Schild für die Hausordnung, das im Eingangsbereich oder im Treppenhaus angebracht wird. Darauf können die wichtigsten Regeln gut lesbar zusammengefasst werden, etwa:

  • Ruhezeiten
  • Brandschutz (z. B. Verbot von offenem Feuer)
  • Sauberkeitspflichten
  • Notrufnummern im Brandfall

Ein solches Schild sorgt dafür, dass sich Bewohner und Besucher jederzeit über die geltenden Regeln informieren können.

In unserem Artikel stellen wir Ihnen eine Hausordnung Mehrfamilienhaus PDF zur Verfügung – kostenlos zum Ausdrucken und Aushängen im Treppenhaus!

Dürfen Haustiere verboten werden?

Grundsätzlich nein – ein generelles Verbot aller Haustiere in einer Hausordnung ist rechtlich unzulässig. Das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt, insbesondere durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH).

Was erlaubt ist:

  • Die Hausordnung oder der Mietvertrag dürfen verlangen, dass bestimmte Haustiere (z. B. große Hunde oder exotische Tiere) nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen.
  • Kleintiere wie Zierfische, Hamster oder Wellensittiche dürfen nicht verboten werden, solange sie die Nachbarn nicht stören und die Wohnung nicht beschädigen.
  • Es können Einschränkungen geregelt werden, z. B.: Leinenpflicht im Treppenhaus, Verbot aggressiver Tiere, Sauberkeitspflicht bei Haustieren (z. B. Beseitigung von Hundekot)

Typisches Beispiel einer zulässigen Klausel: "Das Halten von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Diese Zustimmung kann nur aus sachlichen Gründen verweigert werden. Kleintiere dürfen ohne Zustimmung gehalten werden, soweit sie in üblicher Zahl gehalten werden und keine Belästigungen verursachen."

Regelung Zulässig?
Generelles Verbot aller Haustiere ❌ Unzulässig
Zustimmungspflicht für Hunde/Katzen ✅ Zulässig
Verbot einzelner gefährlicher Tiere ✅ Zulässig
Haltung von Kleintieren (z. B. Hamster) ✅ Immer erlaubt

Hausordnung für Eigentümergemeinschaft (WEG)

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gelten besondere Regeln für die Erstellung und den Erlass einer Hausordnung. Hier geht es nicht nur um die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter, sondern um Vereinbarungen zwischen den einzelnen Eigentümern. Die Hausordnung einer WEG wird in der Regel durch einen offiziellen WEG-Beschluss eingeführt. Das bedeutet:

  • Die Eigentümergemeinschaft stimmt auf einer Eigentümerversammlung über die Hausordnung ab.
  • Der Beschluss wird in das Beschlussbuch eingetragen.
  • Nur ein mehrheitlich gefasster Beschluss macht die Hausordnung verbindlich für alle Eigentümer und deren Mieter.

Ohne wirksamen Beschluss hat die Hausordnung gegenüber Eigentümern keine rechtliche Bindung, kann aber für Mieter trotzdem gelten, wenn sie Teil des Mietvertrags ist.

Tipps zu Umsetzung

Eine Hausordnung ist nur dann wirklich wirksam, wenn sie von allen Bewohnern gekannt, verstanden und respektiert wird. Mit ein paar praktischen Tipps gelingt die Umsetzung reibungslos – egal ob im Mehrfamilienhaus, in der Mietwohnung oder innerhalb einer Eigentümergemeinschaft (WEG).

Sichtbarkeit und Zugänglichkeit

  • Aushang im Treppenhaus: Ein gut sichtbarer Platz, z. B. im Eingangsbereich oder direkt im Treppenhaus, eignet sich ideal. Dort können alle Bewohner die Regeln jederzeit einsehen.
  • Schild für Hausordnung: Professionelle Schilder sind wetterbeständig und langlebig – ideal für Mehrfamilienhäuser und Ferienobjekte.
  • Mietvertrag: Es empfiehlt sich, die Hausordnung als Anhang zum Mietvertrag beizufügen oder sie ausdrücklich darin zu erwähnen. So wird sie Vertragsbestandteil.

Einhaltung und Kontrolle

  • Regelmäßige Erinnerung: Gerade bei häufig wechselnden Mietern oder Feriengästen lohnt es sich, regelmäßig auf die Hausordnung hinzuweisen.
  • Mündliche Hinweise: Ein kurzer persönlicher Hinweis bei Einzug neuer Mieter oder Gäste kann helfen, wichtige Regeln sofort klarzustellen.

Änderungen und Aktualisierungen

  • In der Eigentümergemeinschaft (WEG) sind Änderungen nur durch einen neuen WEG-Beschluss möglich.
  • Vermieter von Mietwohnungen sollten bei wesentlichen Änderungen der Hausordnung neue Versionen schriftlich ankündigen oder vertraglich vereinbaren.

Was ist in der Hausordnung nicht erlaubt?

Auch bei der Erstellung einer Hausordnung gibt es einige Stolperfallen, die leicht zu rechtlichen Problemen oder unnötigen Konflikten führen können. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten:

1. Unwirksame Klauseln:

  • Unzulässige Einschränkungen: Ein vollständiges Verbot von Musikinstrumenten oder das generelle Verbot von Haustieren kann unwirksam sein.
  • Unangemessene Ruhezeiten: Ruhezeiten, die über übliche Zeiten (z. B. 22:00 bis 6:00 Uhr) hinausgehen oder unrealistisch streng sind, sind oft rechtlich nicht haltbar.
  1. Widersprüche zum Mietvertrag
  • Die Hausordnung darf dem Mietvertrag nicht widersprechen. Vorrang hat immer der Mietvertrag. Änderungen sollten einheitlich erfolgen und sauber dokumentiert werden.
  1. Mangelnde Transparenz
  • Regeln müssen klar und eindeutig formuliert sein. Vage Aussagen wie „Bitte Rücksicht nehmen“ sind zu ungenau.
  • Es sollte genau definiert werden, was erlaubt und was verboten ist (z. B. offenes Feuer auf dem Balkon).
Verbotene Regelungen Warum unzulässig?
Komplettes Haustierverbot Einschränkung der Persönlichkeitsrechte
Besuchsverbote Eingriff in das Privatleben
Überlange Ruhezeiten Unverhältnismäßige Einschränkung
Generelles Musikinstrumentenverbot Eingriff in zulässige Wohnnutzung
Zwangsdienste ohne Mietvertragsgrundlage Keine einseitige Pflichtschaffung erlaubt
Geldstrafen bei Verstößen Strafen nur über Gerichte möglich
Diskriminierung bestimmter Gruppen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Was passiert bei Verstoß gegen die Hausordnung?

Wenn ein Bewohner gegen die Hausordnung verstößt, stehen dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft verschiedene rechtliche Schritte offen.

Bei kleinen Verstößen (z. B. einmaliges Lärmen außerhalb der Ruhezeiten) reicht oft ein freundlicher Hinweis oder eine persönliche Ansprache. Bei wiederholten oder schwereren Verstößen (z. B. wiederholtes Rauchen im Treppenhaus, Abstellen von Gegenständen auf Fluchtwegen) kann der Vermieter oder Verwalter eine Abmahnung aussprechen. Wenn trotz Abmahnung weiterhin massiv gegen die Hausordnung verstoßen wird, kann eine ordentliche Kündigung oder sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich sein.

Folgendes könnte Sie auch interessieren:

Aufgaben der Hausverwaltung

Hier erfahren Sie, was eine gute Hausverwaltung ausmacht und welche Aufgaben sie übernimmt.

Häufig gestellte Fragen:

Partnerprogramme
  • Affiliate-Programm
  • Makler-Login
Service
  • Mustervorlagen
  • Infografiken
  • Makler-Magazin
  • Experten
HAUSGOLD
  • Über uns
  • Team
  • Presse
  • Karriere
  • Kontakt
  • Österreich
  • Schweiz
 
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
Kostenlose Telefonberatung

040 - 22 61 61 40

Sicherheit garantiert
Seit Juni 2019
1
FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

Copyright 2025 - HAUSGOLD | talocasa GmbH | An der Alster 45 | 20099 Hamburg