Egal, ob man seine Eigentumswohnung selbst bewohnt oder vermietet - die Suche nach der passenden Hausverwaltung ist nicht immer einfach. Wir erklären Ihnen, für welche Aufgaben ein Hausverwalter zuständig ist und nach welchen Kriterien Sie einen aussuchen sollten, damit Sie eine gute Hausverwaltung engagieren. Ein Miethausverwalter ist nicht das gleiche wie ein WEG-Verwalter (WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft). Der Miethausverwalter wird beauftragt, um ein vermietetes Objekt eines Alleineigentümers zu verwalten. Der WEG-Verwalter hingegen ist für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig. Im Gegensatz zum WEG-Verwalter gibt es für den Miethausverwalter keine gesetzlichen Regelungen, was bedeutet, dass seine Rechten und Pflichten frei vereinbart werden können.
Der WEG-Verwalter ist also für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig. Doch was genau ist der Unterschied zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum? Sondereigentum betrifft einzelne Eigentumswohnungen (es kann sich aber auch um eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus handeln), die nach der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Einheit darstellt. Gemeinschaftseigentum betrifft allerdings die Teile des Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören. Dazu gehören zum Beispiel Treppenhäuser oder Heizungsanlagen. In der Teilungserklärung ist zu finden, welche Teile welchem Eigentümer gehören.
Die Aufgaben sind natürlich davon abhängig, ob es sich um einen WEG-Verwalter oder einen Miethausverwalter handelt. Da jedoch nur die Aufgaben des WEG-Verwalters im § 27 WEG gesetzlich geregelt sind, haben wir diese aufgeführt. Der WEG-Verwalter muss also unter anderem:
In Deutschland darf theoretisch jeder als WEG- bzw. Miethausverwalter auftreten. Aus diesem Grund ist es gar nicht so einfach, eine seriöse und kompetente Hausverwaltung zu finden. Schließlich muss sie gewissen Mindeststandards entsprechen. Stellen Sie sich bei der Wahl eines Anbieters am besten die folgenden Fragen:
Streben Sie möglichst eine langfristige Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung an. Langfristig kann die Verwaltung Ihre Immobilie besser „in Schuss halten“. Jeder Verwalterwechsel ist mit Aufwand verbunden. Bevor sich eine Hausverwaltung aktiv mit dem Tagesgeschäft beschäftigen kann, muss sie die zu verwaltende Immobilie und ihre Eigentümer genau kennen lernen. Je größer das Haus ist und je mehr Differenzen es innerhalb der WEG gibt, desto länger dauert die Einarbeitungszeit. Zeit, die die Verwaltung lieber gezielt in den Erhalt Ihrer Immobilie stecken sollte.
Eine gute Hausverwaltung kann auf jeden Fall einen Versicherungsschutz nachweisen. Die Verwaltung ist schließlich für große Vermögenswerte verantwortlich. Denn selbst Profis können immer wieder Fehler unterlaufen. Der IVD empfiehlt, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kommt im Schadensfall für die finanziellen Verluste der Eigentümer auf und sollte Schäden von mindestens 100 000 Euro zweifach im Jahr abdecken.
Außerdem ist auch die Vertrauensschadensversicherung von großer Bedeutung. Eine solche Versicherung schützt nicht allein die Eigentümer vor den Folgen von Veruntreuungen, sondern entlastet beispielsweise auch Verwalter, WEG-Beiräte und Eigentümer.
Da der Wettbewerb unter den Hausverwaltungen so groß ist, versucht so manche Verwaltung, mit Dumpingpreisen neue Kunden zu finden. Allerdings versuchen sie dann häufig, das niedrige Honorar über zahlreiche Zusatzgebühren aufzustocken. Merken Sie sich also: Es kommt nicht darauf an, wie hoch die Monatspauschale ist, sondern welche Leistungen mit enthalten sind. Denn der billigste Anbieter ist nicht immer der beste. Die Kosten einer Hausverwaltung hängen von einigen Faktoren ab:
HAUSGOLD Tipp: Prüfen Sie genau, welche Leistungen Ihnen eine Verwaltung anbietet, bevor Sie sich für oder gegen eine Verwaltung entscheiden und streben Sie möglichst eine lange Zusammenarbeit an.