Ob neuer Job, Familiennachwuchs oder der Wunsch, sich zu vergrößern. Es gibt viele Gründe für einen Wohnortwechsel, doch meist muss für den Umzug tief in die Tasche gegriffen werden. Eine gute Nachricht für diejenige, die aus beruflichen Gründen umziehen: Diese Kosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Hier erfahren Sie alles Wichtige!
In die Umzugspauschale fließen unter anderem die Transportkosten, doppelte Mietzahlungen und Maklergebühren ein. Seit dem 1. Februar 2017 haben sich die Beiträge für die Umzugspauschale erhöht:
Für den Fall, dass weitere Familienmitglieder von dem Umzug betroffen sind, wie zum Beispiel Kinder, können Steuerzahler für sie dann je 337 Euro in ihrer Einkommenssteuererklärung als sonstige Umzugskosten angeben. Dabei kommt es exakt auf den Tag an, an dem Sie den Umzug beenden. Lassen Sie zum Beispiel Ihre Möbel am 31. Januar 2017 ein- und am 1. Februar ausladen, haben Sie Anspruch auf den höheren Pauschalbetrag.
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Für die Anrechnung der vollen Pauschale sind einige Voraussetzungen notwendig:
Wenn Sie berufsbedingt den Wohnort wechseln, sollten Sie direkt bei den Vertragsverhandlungen bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob dieser die Umzugskosten übernimmt. Schließlich kann er die gesamten steuerlich absetzbaren Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Für den Arbeitgeber sind das Betriebsausgaben. Falls der Arbeitgeber diese Kosten übernimmt, haben Sie natürlich keine Aufwendungen zu tragen und es entstehen für Sie keine Werbungskosten.
Die meisten Posten Ihrer Umzugsrechnung müssen Sie belegen. Weitere Kosten werden von der Umzugspauschale erfasst, die von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden dürfen. Die Umzugskostenpauschalen erhöht das Bundesfinanzministerium in der Regel jährlich. Grundsätzlich kann unter anderem Folgendes geltend gemacht werden:
Die Kosten für Möbel können jedoch nicht steuerlich abgesetzt werden, denn die Einrichtung des eigenen Zuhauses gilt als Privatsache.
Oftmals sind auch die eigenen Kinder von dem Umzug betroffen. Insbesondere bei einem Umzug in ein anderes Bundesland kann es vorkommen, dass der Unterrichtsstoff nachgeholt werden muss. An den Kosten für die Nachhilfe beteiligt sich das Finanzamt, wenn die Behörde den Umzug als berufsbedingt anerkennt. Als Nachweis gilt bereits ein Arbeitsvertrag des Arbeitgebers.
Werden die Rechnungen für den Nachhilfeunterricht eingereicht, können die Kosten seit dem 1. Februar 2017 bis zu einem Höchstbetrag von 1.926 Euro als Unterrichtskosten geltend machen. Erstattungsfähig ist die Hälfte des Höchstbetrags der umzugsbedingten zusätzlichen Unterrichtskosten pro Kind. Übersteigen die Unterrichtskosten diesen Betrag, sind bis zu 75 Prozent des Höchstbetrags steuerlich absetzbar.
Das steht fest: Wenn Sie aus beruflichen Gründen Ihren Wohnort wechseln müssen, dann können Sie die dabei entstehenden Umzugskosten als Werbungskosten realisieren und so steuerlich absetzen. Dabei gibt es verschiedene Voraussetzungen, um eine solche Umzugskostenpauschale zu beanspruchen, wobei sich die Höhe dieser Pauschale in erster Linie an Ihrem Status richtet.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.