Wohnungsbesichtigung
Das sind die häufigsten Fragen

Sie wollen eine Wohnung verkaufen? Dann stellen Sie sich darauf ein, dass ein Wohnungsverkauf in der Regel immer mit einer Wohnungsbesichtigung verbunden ist. Leben Sie selbst in der Wohnung, die Sie verkaufen wollen, dann ist die Durchführung der Wohnungsbesichtigung meist unkompliziert. Ist die Wohnung vermietet, dann gilt es, den Mieter zu informieren und ihn in Ihre Planung einzubinden. Viele Menschen möchten sich mit einem Wohnungskauf einen oft lang gehegten Traum erfüllen. Sie fiebern der Wohnungsbesichtigung entgegen und bereiten sich oftmals gut darauf vor. – Schließlich geht es um viele Geld. Wir verraten Ihnen, wie Sie als Verkäufer die Weichen für eine erfolgreiche Wohnungsbesichtigung stellen.

Verkauf einer vermieteten Wohnung

Wenn Sie eine vermietete Wohnung verkaufen wollen, dann informieren Sie Ihren Mieter zeitnah über Ihre Pläne. Der Mieter ist dann involviert und unterstützt Sie auf jeden Fall besser als wenn er kurzfristig oder über Dritte von dem geplanten Verkauf erfährt. Nehmen Sie außerdem Sorgen Ihres Mieters ernst. Denn der Mieter fragt sich bestimmt: "Und was passiert mit mir nach dem Verkauf?" Grundsätzlich ist es so, dass beim Verkauf einer Mietwohnung oder eines Mietshauses der Erwerber in die bestehenden Mietverträge eintritt. Für Vermieter gilt der gesetzliche Grundsatz: “Kauf bricht nicht Miete”. Ein neuer Eigentümer hat danach die gleichen Rechte und Pflichten, die auch der alte Vermieter hatte. Die Miete steht dem Käufer aber grundsätzlich erst ab dessen Eintragung als Eigentümer im Grundbuch zu. Die Betriebskosten sind von demjenigen abzurechnen, der am Ende der Abrechnungsperiode Vermieter ist. Bei einem Vermieterwechsel ist die hinterlegte Kaution immer von dem aktuellen Vermieter zu erstatten – egal, welcher Vermieter die Kaution ursprünglich erhalten hatte.

Ein Mieter hat in der Wohnung grundsätzlich das sogenannte „Hausrecht“. Das heißt, er darf bestimmen, wer seine Wohnung betritt und wer sich darin aufhält, aber Wohnungsbesichtigungen durch Kaufinteressenten muss ein Mieter akzeptieren. Er braucht jedoch keine „Völkerwanderungen“ im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung zu dulden. Generell darf der Mieter höchstens ein- bis zweimal wöchentlich für einen Termin beansprucht werden. Zieht sich der Verkauf der Wohnung über Monate hin und hat der Mieter schon sehr viele Termine erdulden müssen, kann er berechtigt den Vermieter darum bitten, die Termine zu bündeln und auf unter eine Stunde Wohnungsbesichtigung im Monat zu begrenzen.

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Die Wohnung auf Besichtigungstermine vorbereiten

Wenn möglich, dann bereiten Sie Ihre Immobilie gut für die Wohnungsbesichtigung vor. Eine optimal präsentierte Immobilie kann einen bis zu 15 Prozent höheren Verkaufspreis erzielen. Präsentieren Sie sowohl Ihre Wohnung als auch das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, von der besten Seite, denn der erste Eindruck bei einer Wohnungsbesichtigung kann entscheiden, ob aus einem Interessent der zukünftige Eigentümer Ihrer Wohnung wird. Räumen Sie die Wohnung im Vorfeld der Wohnungsbesichtigung auf. Eine gründliche Reinigung, ggf. auch kleinere Renovierungen können ebenfalls nicht schaden. Statten Sie die Räumlichkeiten so aus, dass ein guter Eindruck vom bewohnten Zustand entsteht, ohne dass die „persönliche Note“ zu sehr dominiert. Halten Sie das Mobiliar nach Möglichkeit eher sparsam und neutral, so dass sich möglichst viele Interessenten darin wiederfinden können. Home Staging ist das modische Schlagwort für diese bühnengerechte Inszenierung beim Wohnungsverkauf. Damit verbessern Sie Ihre Chancen nachweislich, die Wohnung erfolgreich verkaufen zu können.

Fragen zur Region

Nicht nur die Optik der Wohnung ist entscheidend, auch das direkte Umfeld, in dem sich die Wohnung befindet. Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihnen bei der Wohnungsbesichtigung dazu zahleiche Fragen gestellt werden, wie zum Beispiel:

  • Wie ist die Wohnung an den Verkehr angebunden? Gibt es Bushaltestellen und Bahnstationen in der Nähe?
  • Gibt es Parkmöglichkeiten für Autos vor dem Haus?
  • Wie ist die sonstige Infrastruktur? Wo sind die nächsten Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten oder Schulen?
  • Wie ist der Freizeitwert? Gibt es Parks oder Gewässer in der Nähe?
  • Wie weit ist das nächste Stadt- oder Ortszentrum von der Wohnung entfernt?

Fragen zum Gebäude und zur WEG

Für einen potentiellen Käufer ist nicht nur die Wohnung von Interesse, sondern auch das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, und das Grundstück. Bereiten Sie sich daher darauf vor, dass Interessenten im Rahmen der Wohnungsbesichtigung auch Gemeinschaftseigentum sehen möchten (zum Beispiel gemeinschaftlich genutzter Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner, Fahrradkeller oder Garten) und Fragen zu Haus und Grundstück stellen werden:

  • Wie ist die Bausubstanz der Immobilie?
  • Welche Instandhaltungsmaßnahmen hat die WEG zu welchen Zeitpunkten durchgeführt? Welche sind sofort, mittel- und langfristig fällig?
  • Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage, also Rücklagen der Eigentümergemeinschaft für Sanierungsarbeiten am Haus?
  • Gab es in den letzten Jahren Sonderumlagen? Mussten die Eigentümer für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten gesondert zur Kasse gebeten werden?
  • Wer verwaltet das Haus?
  • Wie hoch sind die energetischen Daten des Gebäudes?
  • Gab oder gibt es auf dem Grundstück Altlasten, zum Beispiel, weil sich eine Reinigung oder eine Tankstelle auf dem Grundstück befand?
  • Was beinhaltet die gemeinschaftliche Gebäudeversicherung und wie hoch ist sie?

Wer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft, der möchte in der Regel auch erfahren, wie die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) funktioniert.

  • Wie handelt die WEG im Interesse des gemeinschaftlichen Eigentums?
  • Welche Probleme haben sich möglicherweise aufgestaut?

Legen Sie daher bei der Wohnungsbesichtigung die Protokolle der Eigentümerversammlungen bereit. Wenn es geht alle Protokolle, mindestens aber die der letzten fünf Jahre.

Wohnungsbesichtigung lieber von einem Makler durchführen lassen?

In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn der Eigentümer bei der Wohnungsbesichtigung nicht zugegen ist, sondern der Makler die Wohnungsbesichtigung durchführt. Ein Immobilienmakler hat mehr Erfahrungen und geht professionell auf die speziellen Wünsche der Kaufinteressierten ein, ohne aufdringlich zu sein. Kritische Punkte bzw. Mängel legt er mit Geschick offen. Im Fokus seiner Präsentation stehen die Vorteile der Wohnung, die er gekonnt in Szene setzt. Als Mittler zwischen Verkäufer und Interessent tritt er souverän auf und ist kritischen Fragen und massiven Forderungen nach Preisnachlässen gewachsen. Darüber hinaus haben viele Interessenten weniger Hemmungen, einem Makler ihre Fragen zu stellen als dem Eigentümer.

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Welche Fragen werden beim Kauf einer Wohnung gestellt?

Verkäufer sollten sich auf folgende Fragen von potentiellen Interessenten vorbereiten:

Über die Wohnung

  1. Wie ist der Zustand der Wohnung? (Fragen Sie nach dem Alter der Wohnung, Renovierungsbedarf, Zustand von Elektrik und Sanitär etc.)
  2. Welche Ausstattungsmerkmale und Einbauten sind im Kaufpreis enthalten? (Küche, Badezimmerausstattung, Einbauschränke etc.)
  3. Gibt es einen Balkon, eine Terrasse oder einen Garten? Wenn ja, wer ist für die Pflege verantwortlich?
  4. Wie ist die Energieeffizienz der Wohnung? (Fragen Sie nach dem Energieausweis und den durchschnittlichen Energiekosten.)
  5. Sind in naher Zukunft größere Renovierungen am Gebäude geplant?

Über das Gebäude und die Wohnanlage

  1. Wie ist der allgemeine Zustand des Gebäudes?
  2. Gibt es einen Aufzug und wer trägt die Wartungskosten?
  3. Wie sind die Parkmöglichkeiten? (Zugeteilte Stellplätze, Tiefgarage etc.)
  4. Gibt es gemeinschaftliche Einrichtungen? (Waschküche, Fahrradkeller, Fitnessraum etc.)
  5. Wie hoch sind die monatlichen Hausgeldzahlungen und was ist darin enthalten?

Über die finanziellen Aspekte

  1. Wie hoch ist der Kaufpreis und welche zusätzlichen Kosten kommen auf mich zu? (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklergebühren etc.)
  2. Wie sieht die Finanzierung aus? (Mögliche Finanzierungsbedingungen, Zinssätze etc.)
  3. Gibt es aktuelle Rücklagen und wie werden diese verwaltet?
  4. Welche Steuern, Gebühren und Versicherungen müssen berücksichtigt werden?

Über die rechtlichen Aspekte

  1. Wie ist die rechtliche Situation? (Grundbuch, Teilungserklärung, eventuelle Belastungen etc.)
  2. Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung oder Vermietung der Wohnung?
  3. Kann die Wohnung frei veräußert werden?

Über die Umgebung

  1. Wie ist die Infrastruktur? (Öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzte etc.)
  2. Wie ist die soziale Struktur und das Umfeld?
  3. Gibt es Lärmquellen oder Umweltbelastungen in der Nähe?

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Die SCHUFA-Auskunft

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Häufig gestellte Fragen:

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