Güterstand
Einblick in Gütergemeinschaft, Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung

Sobald ein Paar heiratet oder in eine eingetragene Lebenspartnerschaft übergeht, ist es wichtig die Vermögensverhältnisse zu klären. Einige tun dies anhand eines Ehevertrages, der genau vorgibt, wem was gehört. Der Güterstand gibt diese Vermögensverhältnisse an. Paare, die noch keine Regelung treffen, befinden sich automatisch in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Welche Güterstände es gibt und wie diese geregelt sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist der Güterstand?

Der Güterstand ist ein rechtlicher Begriff, der die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern in Deutschland regelt. Er bestimmt, wie Vermögen und Schulden innerhalb der Ehe oder Partnerschaft behandelt werden. Dieser Aspekt ist besonders relevant, wenn es um Fragen der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung oder beim Tod eines Partners geht.

In Deutschland beginnt der Güterstand ab dem Moment, in dem die Partner rechtlich miteinander verbunden sind. Also an dem Tag der Hochzeit bzw. an dem Tag, an dem die eingetragene Lebenspartnerschaft offiziell ist. Beendet wird er durch den Tod des Partners, durch die Scheidung oder durch den Wechsel in einen Güterstand bzw. Regelungen, die die Partner nachträglich ergänzen, z. B. in einem Ehevertrag.

Der Güterstand hat weitreichende Konsequenzen für die finanzielle Struktur und Sicherheit von Paaren. Er beeinflusst Entscheidungen über Vermögensverwaltung, Kreditwürdigkeit und Erbschaftsangelegenheiten. Daher ist es wichtig, sich bewusst zu machen, welche Form des Güterstandes für die eigene Situation am besten geeignet ist.

Güterstandarten in Deutschland

In Deutschland gibt es hauptsächlich drei Arten des Güterstandes:

  • die Zugewinngemeinschaft
  • die Gütertrennung
  • die Gütergemeinschaft

Jede dieser Formen hat ihre eigenen Regeln und Besonderheiten, die wir in den folgenden Abschnitten genauer beleuchten werden.

Gütergemeinschaft

Grundlagen der Gütergemeinschaft Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Partner als gemeinsames Vermögen angesehen. Dies bedeutet, dass sowohl die Vermögenswerte als auch die Schulden von beiden Partnern gemeinsam getragen werden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.

Vor- und Nachteile der Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft bietet eine einfache und umfassende Vermögensverteilung, kann aber auch Risiken bergen, insbesondere wenn einer der Partner Schulden hat. Dieser Güterstand fördert eine starke finanzielle Einheit und Gemeinschaftlichkeit, kann aber bei Meinungsverschiedenheiten oder Trennung zu Komplikationen führen.

Vertragsfreiheit und Gütergemeinschaft

Obwohl die Gütergemeinschaft in Deutschland nicht der Standard ist, können Paare sich bewusst dafür entscheiden. Dies erfordert jedoch einen notariell beurkundeten Ehevertrag. Die individuelle Gestaltung solcher Verträge ermöglicht es Paaren, den Güterstand ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen.

Bringt einer der Partner eine Immobilie mit in die Ehe, sollte eine Änderung des Grundbucheintrags vorgenommen werden. Darauf hat der andere Partner rechtlich Anspruch. Sollte es zu einem Erwerb einer Immobilie während der Ehe kommen, zählt diese automatisch zum Gesamtgut. Auch die Finanzierung gehört zu den gemeinsamen Schulden des Ehepaares. Sollte die Immobilie veräußert werden, bedarf es die Zustimmung beider Parteien.

Gütertrennung

Partner, die sich in einer Gütertrennung befinden, haben kein gemeinsames Vermögen. Es gibt auch keine Verfügungsbeschränkungen. Jeder Partner verwaltet sein eigenes Vermögen und ist allein für seine Schulden verantwortlich. Vor allem Paare ohne Kinder bevorzugen die Gütertrennung. Sie sorgt für klare Verhältnisse, was das Vermögen angeht. Dieser Güterstand wird oft gewählt, um finanzielle Unabhängigkeit innerhalb der Ehe zu bewahren.

Eheleute haben aber auch die Möglichkeit Regelungen im Ehevertrag festzuhalten:

Vorbehaltsgut: Vermögen bzw. Gegenstände, die im Alleineigentum eines Partners bleiben. Häufig wird davon in Erbangelehenheiten gebrauch gemacht. Sondergut: Vermögen, welches rein rechtlich nicht an weitere Personen übertragen werden kann.

Vor- und Nachteile der Gütertrennung

Die Gütertrennung bietet den Vorteil der klaren Trennung von Vermögenswerten und Schulden, was insbesondere in Situationen von Unternehmertum oder bei großen Vermögensunterschieden zwischen den Partnern vorteilhaft sein kann. So müssen die Partner nicht für das Vermögen und die Schulden des anderen haften. Das ist der Grund dafür, dass die Gütertrennung vor allem bei Partnerschaften gewählt wird, in denen nur einer gewerblich tätig ist bzw. hohe Vermögenswerte erwirtschaftet. Sollte es zu einer Insolvenz kommen, ist das Vermögen des anderen abgesichert.

Allerdings kann mit der Beendigung der Gütertrennung durch die Scheidung ein Versorgungsausgleich stattfinden. Auf Wunsch kann in dem Ehevertrag festgehalten werden, dass auch dieser nicht berücksichtigt wird. Sollte es aber dazu kommen, werden die Rentenansprüche beider Partner miteinander verglichen. Sollte einer mehr Ansprüche haben, muss er einen Anteil abgeben.

Beispiel: Partner 1 hat einen Rentenanspruch von 950 €. Partner 2 hat einen Anspruch von 2.300 €. In der Summe ergibt das 3.250 €. Diese werden halbiert, sodass jeder eine Rente von 1.625 € erhält.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der in Deutschland am häufigsten vorkommende Güterstand. Bei dieser Form bleiben die Vermögen der Partner zwar getrennt, aber der während der Ehe erzielte Zugewinn wird im Falle einer Scheidung ausgeglichen. Dieser Güterstand wird automatisch wirksam, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Das bedeutet folgendes:

  • Wer eine Immobilie mit in die Ehe bringt, bleibt auch während der offiziellen Partnerschaft Alleineigentümer, auch wenn das Paar in der Immobilie lebt.
  • Kredite oder Schulden, die einer der Partner hat, bleiben die Alleinschulden und gehen nicht automatisch an den Partner über.
  • Erbt oder kauft einer der Partner während der Ehe z. B. ein Haus, ist er trotzdem Alleineigentümer.

So muss keiner der Partner für die Finanzen bzw. Vermögensverwaltung des anderen mit haften muss. Sie haben demnach kein gemeinsames Eigentum, sollte es keine speziellen Regelungen geben.

Es gibt allerdings einige Regelungen und Verfügungsbeschränkungen die zu beachten sind:

  • Im Falle einer Scheidung spielt die Zugewinngemeinschaft eine wesentliche Rolle. Der Zugewinn wird ermittelt, indem der Vermögensstand am Ende der Ehe mit dem zu Beginn verglichen wird. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte des Überschusses an den anderen Partner auszahlen. Diese Regelung soll einen fairen Ausgleich schaffen und die während der Ehe gemeinsam erbrachten wirtschaftlichen Leistungen anerkennen.
  • Für manche Gegenstände und Besitztümer gibt es spezielle Regelungen. So kann der Besitzer des Autos, das Auto nicht ungefragt verkaufen, sollte der Partner dieses mitnutzen. Es wird dafür eine Zustimmung benötigt.

Zugewinnausgleich – so wird er berechnet

Der Zugewinnausgleich kann bei Scheidung einer Ehe von einem der Eheleute beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine Ausgleichszahlung, die anhand des erwirtschafteten Vermögens während der Ehe berechnet wird.

Es wird von beiden der Zugewinn während der Ehe ermittelt. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem End- und dem Anfangsvermögen, des jeweiligen Partners. Sollte einer der beiden mehr erwirtschaftet haben, wird die Summe, die mehr erwirtschaftet wurde auf beide gerecht aufgeteilt.

Beispielrechnung: hat der Mann einen Zugewinn von 5.000 € und die Frau einen Zugewinn von 35.000 € hat die einen Überschuss von 30.000 €. Dieser wird gerecht aufgeteilt, sodass der Mann eine Zugewinnausgleich von 15.000 € erhält.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.!

Wir fassen für Sie zusammen:

Die Wahl des passenden Güterstandes ist eine wichtige Entscheidung, die individuell getroffen werden sollte. Jeder Güterstand hat seine spezifischen Vor- und Nachteile, die es im Hinblick auf die persönliche Situation zu bewerten gilt. Eine umsichtige Überlegung und Beratung, gegebenenfalls mit einem Rechtsexperten, ist empfehlenswert, um den für die eigene Ehe geeignetsten Güterstand zu finden.

Häufig gestellte Fragen:

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