Zweitwohnsitz anmelden
Alles über Voraussetzungen, Steuern und Kosten eines Nebenwohnsitzes

Zwei Wohnsitze können praktisch sein: Wer sich regelmäßig an einem anderen Ort als an seinem Hauptwohnort aufhält, entscheidet sich nicht selten für einen Zweitwohnsitz – zum Beispiel aus Arbeitsgründen. Das heißt, dass die Hauptwohnung erhalten bleibt und Sie gleichzeitig eine Nebenwohnung haben. Hier greift das Bundesmeldegesetz: Die Bestimmung verpflichtet jeden Bundesbürger dazu, eine Zweitwohnung offiziell anzumelden.

Was bedeutet Zweitwohnsitz?

Ein Zweitwohnsitz oder Nebenwohnsitz ist eine zusätzliche Wohnung oder ein Haus, das eine Person neben ihrem Hauptwohnsitz bewohnt. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, beispielsweise aus Berufs-, Ausbildungs- oder Studiengründen. Auch Ferienwohnungen, in denen Sie sich regelmäßig aufhalten, gelten als Zweitwohnsitz.

Im rechtlichen Sinne gilt eine Immobilie als Zweitwohnsitz, wenn sie nicht als Lebensmittelpunkt der Person dient, aber dennoch regelmäßig genutzt wird. Dabei gilt: Um als Zweitwohnsitz definiert werden zu können, sollte der besagte Ort mindestens einen geschlossenen Raum zum Schlafen und Wohnen, eine Küche bzw. Kochnische und ein Bad vorweisen.

Hinweis: Üblicherweise handelt es sich beim zweiten Wohnsitz um einen Ort, welcher privater Natur ist. Wer beispielsweise eine Immobilie als Kapitalanlage kauft und diese anschließend vermietet, muss im Umkehrschluss keinen Zweitwohnsitz anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitwohnsitz?

Laut § 7 BGB kann ein Wohnsitz an mehreren bzw. unterschiedlichen Orten bestehen. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sieht das Bundesmeldegesetz und auch das Miet- und Steuerrecht jedoch einige bedeutende Unterschiede zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz vor:

Wichtig ist einerseits die individuelle, persönliche Situation einer Person und andererseits der Faktor Zeit. Diese Faktoren definieren, ob es sich um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt. Und wie viele Wohnsitze darf man haben? Die Antwort ist eindeutig: Es gibt keine Begrenzung bei den Nebenwohnsitzen – aber es darf nur einen Hauptwohnsitz geben.

Definition Hauptwohnsitz bzw. Erstwohnsitz

Wie bereits deutlich wurde, gibt es für einen Zweitwohnsitz Voraussetzungen. Vor allem das Vorhandensein eines Hauptwohnsitzes führt erst dazu, dass der Prozess „Nebenwohnung anmelden“ stattfinden kann. Dieser Umstand ist unter anderem für die korrekte Besteuerung durch das Finanzamt wichtig. Damit der Hauptwohnsitz als solcher bezeichnet werden kann, müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Lebensmittelpunkt: Der Hauptwohnsitz ist der Ort, der als persönlicher und sozialer Mittelpunkt gilt.
  • Hauptaufenthaltsort: Hier verbringt die Person den überwiegenden Teil des Jahres.
  • Meldepflicht: Der Hauptwohnsitz muss bei der zuständigen Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) angemeldet werden.
  • Rechtliche und steuerliche Relevanz: Der Hauptwohnsitz hat Auswirkungen auf steuerliche Fragen, das Wahlrecht und den Zugang zu öffentlichen Leistungen.
  • Postzustellung: Offizielle Post und Dokumente, wie Wahlbenachrichtigungen, werden an den Hauptwohnsitz gesendet.

Der Hauptwohnsitz ist also der zentrale Wohnort einer Person, von dem aus sie ihr Leben organisiert und der rechtlich für viele Angelegenheiten relevant ist.

Merkmal Erstwohnsitz Zweitwohnsitz
Definition Hauptsächlicher Wohnsitz, Lebensmittelpunkt Zusätzliche Wohnung, die neben dem Erstwohnsitz genutzt wird
Nutzung Dort lebt die Person überwiegend und organisiert ihr tägliches Leben Wird regelmäßig, aber nicht dauerhaft bewohnt
Meldepflicht Muss bei den Behörden als Hauptwohnsitz angemeldet werden Muss als Zweitwohnsitz bei den Behörden angemeldet werden
Steuerliche Aspekte Oft keine zusätzliche Steuer In vielen Kommunen fällt eine Zweitwohnungssteuer an
Postzustellung Offizielle Post und Wahlunterlagen werden an den Erstwohnsitz gesendet Keine regelmäßige Postzustellung erforderlich, kann aber umgeleitet werden
Wahlrecht Wird in der Regel am Erstwohnsitz ausgeübt Kann in der Regel nicht am Zweitwohnsitz ausgeübt werden

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Was gilt als Zweitwohnsitz?

Nicht immer muss es sich bei einem Ort oder bei einer Unterkunft um einen Zweitwohnsitz handeln, der als solcher offiziell angemeldet werden muss. Die Einstufung als Zweitwohnsitz hängt in erster Linie von der Art der Nutzung eines Hauses, einer Wohnung oder von anderen Räumlichkeiten und Unterkünften ab.

1. Pendlerwohnung aus beruflichen Gründen

Ein Arbeitnehmer hat einen Hauptwohnsitz in Hamburg, arbeitet aber in München. Um die lange Pendelstrecke zu vermeiden, mietet er eine kleine Wohnung in München, die er unter der Woche nutzt, während er die Wochenenden in Hamburg verbringt.

1. Ferienwohnung als Zweitwohnsitz anmelden:

Wer eine Ferienwohnung kauft oder besitzt und sich gelegentlich dort aufhält, etwa zur Schulferienzeit, muss diese als Zweitwohnsitz anmelden. Weil keine gewerbliche Nutzung oder Vermietung der Unterkunft stattfindet, wird die Wohnung demnach als Zweitwohnung eingestuft. Anders ist die Regelung für Eigentümer, die ihre Ferienwohnung vermieten. In solchen Fällen muss der Immobilienbesitzer ein Gewerbe anmelden.

3. Zweitwohnsitz bei Lebenspartner anmelden:

Wer eine eigene Wohnung besitzt, sich aber mindestens ein halbes Jahr bei seinem Lebenspartner aufhält, ist dazu verpflichtet, einen Zweitwohnsitz beim Lebenspartner anzumelden. Beachten Sie beim Zweitwohnsitz bei Partner anmelden: Für Ehepartner gilt grundsätzlich der Ort als Lebensmittelpunkt, an dem das Privatleben überwiegend stattfindet.

Problematisch wird es, wenn der gemeinsame Hauptwohnsitz sich an einem Ort befindet, der jeweils andere Partner aber zur Zweitwohnung kommt und dort Zeit verbringt. Nun besteht der „Verdacht“, dass sich der Lebensmittelpunkt auf die Nebenwohnung verlagert. Im Zweifelsfall kann der Zweitwohnsitz vom Finanzamt dann als Erstwohnsitz eingestuft werden. Sucht der Partner sich am Zweitwohnsitz selbst einen Job und zieht in die andere Stadt, und bleibt die gemeinsame Wohnung dennoch bestehen, handelt es sich um eine eindeutige Verlagerung des Lebensmittelpunktes zum Zweitwohnsitz. Dieser muss dann als Erstwohnsitz angemeldet werden.

2. Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden:

Wer zu Studienzwecken aus dem Elternhaus auszieht, weil der Studienort zu weit entfernt liegt, entscheidet sich üblicherweise für eine Mietwohnung. Viele Studenten kehren jedoch an ihren Heimatort zurück und verbringen dort ihre Semesterferien oder Wochenenden im elterlichen Haus. Eine Abmeldung findet deshalb nicht zwangsweise statt. Noch immer kann der Heimatort den Hauptwohnsitz bilden, während die Studenten-WG eine Nebenunterkunft ist. Auch der umgekehrte Fall kann zutreffen: Einige Studenten verlagern den Lebensmittelpunkt zum Studienort – und manchmal handelt es sich bei der Anmeldung einer eigenen Wohnung nicht nur um eine vorübergehende Lösung, sondern um den neuen Hauptwohnsitz.

Vor- und Nachteile des Erst- und Zweitwohnsitzes für Studenten

Wenn Studierende ihren Erstwohnsitz bei den Eltern belassen und die Studentenbude aus Zweitwohnsitz anmelden entstehen folgende Vor-und Nachteile:

Vorteile Nachteile
Gemeinsamer Versicherungsschutz mit Eltern, wie Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung und Kfz-Versicherung. Wenn Zweitwohnsitzsteuern in der jeweiligen Gemeinde auch für Studierende anfallen
Der Lebensmittelpunkt bleibt in der Heimatstadt, was oft auch emotional vorteilhaft sein kann. Studenten können ihr Wahlrecht nicht am Studienort ausüben, was praktisch sein kann, wenn sie in der Stadt politisch aktiv sind.
Bei einem Wohnungswechsel bzw. Wechsel des WG Zimmers ist der Bürokratische Ummeldungsaufwand geringer. In einigen Städten können Studenten mit Zweitwohnsitz nicht in vollem Umfang von städtischen Leistungen profitieren, wie im öffentlichen Nahverkehr, Bibliotheken oder Wohnungsbaugesellschaften.

Muss man einen zweiten Wohnsitz anmelden?

In Deutschland gibt es laut § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) eine generelle Meldepflicht. Das bedeutet, dass nicht nur der Hauptwohnsitz angemeldet werden muss, sondern immer auch der Zweitwohnsitz. Im Übrigen gilt: Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Wer die Frist verpasst oder den Wohnsitz grundsätzlich nicht anmeldet, handelt nach aktueller Gesetzeslage ordnungswidrig. In solchen Fällen ist stets mit einem Bußgeld zu rechnen. Die Höhe des Bußgeldes unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Sie hängt außerdem von der Länge der Fristüberschreitung ab.

Ab wann muss ich meinen 2. Wohnsitz anmelden?

Besonders diejenigen, die eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Unterkunft für einige Monate beziehen, dort jedoch nicht dauerhaft bleiben möchten, müssen die Meldefrist nicht beachten. Denn die Meldepflicht entfällt, sofern Sie weniger als ein halbes Jahr bleiben. Die Frage: „Ab wann Zweitwohnsitz anmelden?“, lässt sich demnach folgendermaßen beantworten: Sobald Sie sich für sechs Monate an einem Ort aufhalten und dort länger bleiben wollen, müssen Sie diesen als Zweitwohnsitz anmelden – und das innerhalb von zwei Wochen nach der sechsmonatigen Frist.

Wo muss ich meinen Nebenwohnsitz melden??

Für die Registrierung des Zweitwohnsitzes ist das Bürger- oder Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde zuständig, in der sich die zweite Wohnung befindet. Übrigens: In der Regel muss auch eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorliegen, wenn die Anmeldung eines Wohnsitzes erfolgt. Bitten Sie deshalb rechtzeitig um die Ausstellung einer Bescheinigung, sobald Sie wissen, dass Sie eine Nebenwohnung beziehen. Die Wohnungsgeberbestätigung dient als Nachweis dafür, dass die Unterkunft tatsächlich bewohnt wird. Die Behörden möchten damit Scheinanmeldungen vorbeugen – denn nicht selten kommt es zu kriminellen Handlungen, für die ein solcher Wohnsitz benötigt wird.

Was passiert, wenn ich den Zweitwohnsitz nicht anmelde?

Beim Nichtanmelden der Zweitwohnung können mehrere Konsequenzen entstehen:

  • Bußgeld: Bei einer verspäteten oder unterlassenen Anmeldung droht ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Stadt oder Gemeinde und kann zwischen 10 und mehreren Hundert Euro liegen.
  • Nachzahlung der Zweitwohnsitzsteuer: Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer. Wenn du den Zweitwohnsitz nicht anmeldest, riskierst du, dass diese Steuer rückwirkend eingefordert wird, möglicherweise sogar mit zusätzlichen Strafzinsen oder Gebühren.
  • Probleme bei der Nutzung städtischer Leistungen: Der Zugang zu bestimmten städtischen Leistungen, wie etwa Anwohnerparkausweisen oder Wohngeld, kann an die korrekte Anmeldung des Wohnsitzes geknüpft sein. Ohne eine ordnungsgemäße Anmeldung könnten dir diese Leistungen verweigert werden.
  • Rechtliche Probleme: Wenn Sie einen Zweitwohnsitz nicht anmelden, können Sie in rechtliche Schwierigkeiten geraten, insbesondere wenn es zu einer Überprüfung durch die Meldebehörde kommt. Dies kann auch Auswirkungen auf andere Bereiche wie die Steuererklärung oder Sozialleistungen haben.

Hinweis: Da ggf. mit einer Steuerabgabe für den Zweitwohnsitz zu rechnen ist, kann auch der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum stehen, wenn die Anmeldung der Nebenwohnung unterbleibt. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig und gewissenhaft um eine Wohnsitzmeldung zu kümmern.

Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an und welche Unterlagen brauche ich?

Informieren Sie sich zunächst beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro Ihrer Gemeinde und vereinbaren Sie einen Termin. Die Ämter geben Ihnen Auskunft darüber, wie Sie einen zweiten Wohnsitz anmelden. Üblicherweise wird ein persönliches Vorsprechen vorausgesetzt. Das Anmeldeformular erhalten Sie direkt von der Meldebehörde oder als Download-Datei zum Herunterladen und Ausdrucken auf der jeweiligen Internetseite der Gemeinde.

Falls Ihre Meldebehörde eine digitale Anmeldung anbietet, können die notwendigen Daten und Dokumente auch online mit der Hilfe einer elektronischen Signatur übermittelt werden.

Folgende Unterlagen sind zwingend notwendig für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. ein Aufenthaltstitel bei ausländischen Bürgern
  • ausgefülltes Formular für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes (Meldeschein)
  • vollständig ausgefüllte Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung)
  • Geburtsurkunde der Kinder (als Elternteil)

Im Regelfall erfolgt die Anmeldung zum 2. Wohnsitz kostenlos, aber in einigen Fällen verlangt das Meldeamt die Zahlung einer Gebühr. Die Kosten belaufen sich oft auf maximal zehn Euro. Ob eine Gebühr erhoben wird, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden.

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Was kostet ein Zweitwohnsitz?

Es gibt mehrere Kostenfaktoren, die auf Sie zukommen:

  • Zweitwohnungssteuer
  • Miete und Nebenkosten einer weiteren Wohnung
  • Versicherungen
  • Anmeldegebühren

Zweitwohnsitzsteuer

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer, die viele Städte und Gemeinden erheben. Sie richtet sich in der Regel nach der Jahreskaltmiete der Zweitwohnung. Die Steuersätze variieren stark je nach Ort.

Beispiele für Zweitwohnungssteuersätze:

  • Berlin: 15% der Jahreskaltmiete
  • München: 9% der Jahreskaltmiete
  • Hamburg: 8% der Jahreskaltmiete
  • Köln: 10% der Jahreskaltmiete

Beispielrechnung:

  • Jahreskaltmiete: 6.000 € (monatlich 500 €)
  • Zweitwohnungssteuer in Berlin: 6.000 € x 15% = 900 € pro Jahr
  • Zweitwohnungssteuer in München: 6.000 € x 9% = 540 € pro Jahr
Kostenart Kosten
Zweitwohnungssteuer 540 € - 900 € pro Jahr (je nach Stadt und Miete)
Miete und Nebenkosten 500 € - 1.450 € pro Monat (je nach Wohnungsgröße und Stadt)
Versicherungen 50 € - 150 € pro Jahr
Anmeldegebühren 0 € - 20 € (je nach Stadt)

Beispielrechnung für einen Zweitwohnsitz in Berlin pro Jahr:

  • Miete + Nebenkosten: 8.400 €
  • Zweitwohnungssteuer: 900 €
  • Versicherung: 100 €
  • Gesamtkosten: 9.400 € pro Jahr

Wer muss die Zweitwohnsitzsteuer nicht zahlen?

Ob für den Zweitwohnsitz Steuern gezahlt werden müssen, hängt noch von einigen weiteren Faktoren ab. So ist es für spezielle Personenkreise möglich, sich von der Steuer befreien zu lassen. Keine Steuern zahlen müssen zum Beispiel:

  • Auszubildende, Studenten und Minderjährige: Wer unter 18 ist, sich in einer Ausbildung befindet oder Student ist, kann sich von der Kommunalsteuer befreien lassen. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen Betroffene finanziell von den Eltern abhängig sind und dort auch ihren Zweitwohnsitz haben. Andernfalls würde die Steuer eine zusätzliche finanzielle Belastung für Geringverdiener bedeuten.

  • Verheiratete Berufspendler: Handelt es sich bei der Nebenwohnung lediglich um einen Beschäftigungsort für Berufspendler und findet das Privatleben überwiegend am ehelichen Hauptwohnsitz statt, können Pendler ebenfalls von der Zahlungsverpflichtung befreit werden.

Muss ich GEZ für meine Nebenwohnung zahlen?

Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen für Zweitwohnsitze keine Rundfunkgebühren mehr entrichtet werden. Demnach sei die Zahlungsverpflichtung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das bedeutet: Die Rundfunkgebühr fällt also nur dort an, wo der Hauptwohnsitz sich befindet und muss nicht doppelt gezahlt werden. Vor dem Urteil mussten Betroffene für Ferien- und Nebenwohnungen die „GEZ-Gebühr“ entrichten.

Aber Achtung: Obwohl die Zahlungsverpflichtung für eine Nebenwohnung entfällt, müssen Sie sich selbst beim Beitragsservice melden und einen Befreiungsantrag stellen. Denn dieser wird nicht automatisch darüber in Kenntnis gesetzt, ob es sich bei den gemeldeten Häusern oder Wohnungen um Erst- oder Zweitwohnsitz handelt.

Wir fassen für Sie zusammen

Von der Meldepflicht über steuerliche Verpflichtungen bis hin zu lokalen Genehmigungen – Bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes gibt es zahlreiche Faktoren, die beachtet werden müssen. Die Zweitwohnsitzsteuer, die von Stadt zu Stadt variiert, erfordert eine genaue Finanzplanung. Ebenso ist das Wissen um mietrechtliche Aspekte und Baugenehmigungen von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Wenn Sie also darüber nachdenken, einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben, ist es ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie die Vorzüge eines Zweitwohnsitzes uneingeschränkt genießen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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