Zweitwohnsitz anmelden
Ablauf, Kosten & Vor- und Nachteile

Zwei Wohnsitze können praktisch sein: Wer sich regelmäßig an einem anderen Ort als an seinem Hauptwohnort aufhält, entscheidet sich nicht selten für eine weitere Bleibe – zum Beispiel aus Arbeitsgründen. Das heißt, dass die Hauptwohnung erhalten bleibt und Sie gleichzeitig eine Nebenwohnung haben. Hier greift das Bundesmeldegesetz: Die Bestimmung verpflichtet jeden Bundesbürger dazu, eine Zweitwohnung offiziell anzumelden.

Ob einen Zweitwohnsitz bei der Freundin oder Eltern anmelden, eine Ferienwohnung kaufen oder ein Apartment am Beschäftigungsort mieten: Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie einen Nebenwohnsitz anmelden, welche Kosten auf Sie zukommen und was es unbedingt zu beachten gibt.

Was bedeutet Zweitwohnsitz?

Mit Zweitwohnsitz oder Nebenwohnsitz ist in der Regel eine Nebenwohnung oder ein Ort gemeint, an dem Sie sich beispielsweise aus Berufs-, Ausbildungs- oder Studiengründen aufhalten. Auch Ferienwohnungen, in denen Sie sich regelmäßig aufhalten, gelten als Zweitwohnsitz. Der Lebensmittelpunkt findet demnach am Erstwohnsitz statt, welcher auch als Hauptwohnsitz bezeichnet wird. Dabei gilt: Um als Zweitwohnsitz definiert werden zu können, sollte der besagte Ort mindestens einen geschlossenen Raum zum Schlafen und Wohnen, eine Küche bzw. Kochnische und ein Bad vorweisen.

Hinweis: Üblicherweise handelt es sich beim zweiten Wohnsitz um einen Ort, welcher privater Natur ist. Wer beispielsweise eine Immobilie als Kapitalanlage kauft und diese anschließend vermietet, muss im Umkehrschluss keinen Zweitwohnsitz anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitwohnsitz?

Laut § 7 BGB kann ein Wohnsitz an mehreren bzw. unterschiedlichen Orten bestehen. Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sieht das Bundesmeldegesetz und auch das Miet- und Steuerrecht jedoch einige bedeutende Unterschiede zwischen dem Erstwohnsitz und dem Zweitwohnsitz vor:

Wichtig ist einerseits die individuelle, persönliche Situation einer Person und andererseits der Faktor Zeit. Diese Faktoren definieren, ob es sich um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt. Und wie viele Wohnsitze darf man haben? Die Antwort ist eindeutig: Es gibt keine Begrenzung bei den Nebenwohnsitzen – aber es darf nur einen Hauptwohnsitz geben.

Wichtiges zum Hauptwohnsitz

Wie bereits deutlich wurde, gibt es für einen Zweitwohnsitz Voraussetzungen. Vor allem das Vorhandensein eines Hauptwohnsitzes führt erst dazu, dass der Prozess „Nebenwohnung anmelden“ stattfinden kann. Dieser Umstand ist unter anderem für die korrekte Besteuerung durch das Finanzamt wichtig. Damit der Hauptwohnsitz als solcher bezeichnet werden kann, müssen mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Beteiligung an der Haushaltsführung: Ob Rechnungen bezahlen, die Kosten für eine Renovierung übernehmen oder das Geld für den Einkauf überweisen – wer finanziell an einer Haushaltsführung beteiligt ist, hat dort für gewöhnlich auch einen Hauptwohnsitz.

  • Wesentliche Mitbestimmung: Wenn es darum geht, Entscheidungen zu treffen, welche die Haushaltsführung betreffen, findet eine wesentliche Mitbestimmung statt. Nur dann stuft das Finanzamt den Wohnort als Erstwohnsitz ein.

  • Lebensmittelpunkt: Am Hauptwohnsitz findet das Privatleben statt. Soziale Kontakte, Familie und Freunde befinden sich dort, während der Beschäftigungsort und die Nebenwohnung überwiegend als Übergangslösung dienen – etwa als Schlafstätte während der Arbeitstage.

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Was gilt als Zweitwohnsitz?

Nicht immer muss es sich bei einem Ort oder bei einer Unterkunft um einen Zweitwohnsitz handeln, der als solcher offiziell angemeldet werden muss. Die Einstufung als Zweitwohnsitz hängt in erster Linie von der Art der Nutzung eines Hauses, einer Wohnung oder von anderen Räumlichkeiten und Unterkünften ab.

1. Ferienwohnung als Zweitwohnsitz anmelden:

Wer eine Ferienwohnung kauft oder besitzt und sich gelegentlich dort aufhält, etwa zur Schulferienzeit, muss diese als Zweitwohnsitz anmelden. Weil keine gewerbliche Nutzung oder Vermietung der Unterkunft stattfindet, wird die Wohnung demnach als Zweitwohnung eingestuft. Anders ist die Regelung für Eigentümer, die ihre Ferienwohnung vermieten. In solchen Fällen muss der Immobilienbesitzer ein Gewerbe anmelden.

2. Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden:

Wer zu Studienzwecken aus dem Elternhaus auszieht, weil der Studienort zu weit entfernt liegt, entscheidet sich üblicherweise für eine Mietwohnung. Viele Studenten kehren jedoch an ihren Heimatort zurück und verbringen dort ihre Semesterferien oder Wochenenden im elterlichen Haus. Eine Abmeldung findet deshalb nicht zwangsweise statt. Noch immer kann der Heimatort den Hauptwohnsitz bilden, während die Studenten-WG eine Nebenunterkunft ist. Auch der umgekehrte Fall kann zutreffen: Einige Studenten verlagern den Lebensmittelpunkt zum Studienort – und manchmal handelt es sich bei der Anmeldung einer eigenen Wohnung nicht nur um eine vorübergehende Lösung, sondern um den neuen Hauptwohnsitz.

Allgemein gilt für den Zweitwohnsitz als Student: Wer die meiste Zeit am Studienort verbringt und auch dort seine sozialen Kontakte und Beziehungen und damit seinen neuen Lebensmittelpunkt hat, muss seine Unterkunft in der Regel als Hauptwohnsitz anmelden. Das Elternhaus dient demnach als Nebenwohnung.

3. Zweitwohnsitz bei Lebenspartner anmelden:

Wer eine eigene Wohnung besitzt, sich aber mindestens ein halbes Jahr bei seinem Lebenspartner aufhält, ist dazu verpflichtet, einen Zweitwohnsitz beim Lebenspartner anzumelden. Beachten Sie beim Zweitwohnsitz bei Partner anmelden: Für Ehepartner gilt grundsätzlich der Ort als Lebensmittelpunkt, an dem das Privatleben überwiegend stattfindet.

Problematisch wird es, wenn der gemeinsame Hauptwohnsitz sich an einem Ort befindet, der jeweils andere Partner aber zur Zweitwohnung kommt und dort Zeit verbringt. Nun besteht der „Verdacht“, dass sich der Lebensmittelpunkt auf die Nebenwohnung verlagert. Im Zweifelsfall kann der Zweitwohnsitz vom Finanzamt dann als Erstwohnsitz eingestuft werden. Sucht der Partner sich am Zweitwohnsitz selbst einen Job und zieht in die andere Stadt, und bleibt die gemeinsame Wohnung dennoch bestehen, handelt es sich um eine eindeutige Verlagerung des Lebensmittelpunktes zum Zweitwohnsitz. Dieser muss dann als Erstwohnsitz angemeldet werden.

Muss man einen zweiten Wohnsitz anmelden?

In Deutschland gibt es laut § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) eine generelle Meldepflicht. Das bedeutet, dass nicht nur der Hauptwohnsitz angemeldet werden muss, sondern immer auch der Zweitwohnsitz. Im Übrigen gilt: Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Wer die Frist verpasst oder den Wohnsitz grundsätzlich nicht anmeldet, handelt nach aktueller Gesetzeslage ordnungswidrig. In solchen Fällen ist stets mit einem Bußgeld zu rechnen. Die Höhe des Bußgeldes unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Sie hängt außerdem von der Länge der Fristüberschreitung ab.

Hinweis: Da ggf. mit einer Steuerabgabe für den Zweitwohnsitz zu rechnen ist, kann auch der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum stehen, wenn die Anmeldung der Nebenwohnung unterbleibt. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig und gewissenhaft um eine Wohnsitzmeldung zu kümmern.

Ab wann muss ich meinen 2. Wohnsitz anmelden?

Besonders diejenigen, die eine Wohnung, ein Haus oder eine andere Unterkunft für einige Monate beziehen, dort jedoch nicht dauerhaft bleiben möchten, müssen die Meldefrist nicht beachten. Denn die Meldepflicht entfällt, sofern Sie weniger als ein halbes Jahr bleiben. Die Frage: „Ab wann Zweitwohnsitz anmelden?“, lässt sich demnach folgendermaßen beantworten: Sobald Sie sich für sechs Monate an einem Ort aufhalten und dort länger bleiben wollen, müssen Sie diesen als Zweitwohnsitz anmelden – und das innerhalb von zwei Wochen nach der sechsmonatigen Frist.

Wo muss ich meinen Nebenwohnsitz melden??

Für die Registrierung des Zweitwohnsitzes ist das Bürger- oder Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde zuständig, in der sich die zweite Wohnung befindet. Übrigens: In der Regel muss auch eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorliegen, wenn die Anmeldung eines Wohnsitzes erfolgt. Bitten Sie deshalb rechtzeitig um die Ausstellung einer Bescheinigung, sobald Sie wissen, dass Sie eine Nebenwohnung beziehen. Die Wohnungsgeberbestätigung dient als Nachweis dafür, dass die Unterkunft tatsächlich bewohnt wird. Die Behörden möchten damit Scheinanmeldungen vorbeugen – denn nicht selten kommt es zu kriminellen Handlungen, für die ein solcher Wohnsitz benötigt wird.

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Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an und welche Unterlagen brauche ich?

Informieren Sie sich zunächst beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro Ihrer Gemeinde und vereinbaren Sie einen Termin. Die Ämter geben Ihnen Auskunft darüber, wie Sie einen zweiten Wohnsitz anmelden. Üblicherweise wird ein persönliches Vorsprechen vorausgesetzt. Das Anmeldeformular erhalten Sie direkt von der Meldebehörde oder als Download-Datei zum Herunterladen und Ausdrucken auf der jeweiligen Internetseite der Gemeinde.

Tipp – Zweiten Wohnsitz online anmelden:

Falls Ihre Meldebehörde eine digitale Anmeldung anbietet, können die notwendigen Daten und Dokumente auch online mit der Hilfe einer elektronischen Signatur übermittelt werden. Im digitalen Zeitalter ist dies häufig der schnellste und bequemste Weg und hilft dabei, die Frist nicht zu verpassen. Beachten Sie jedoch, dass bei der Anmeldung eines Wohnsitzes – spätestens nach der schriftlichen oder digitalen Meldung – oft ein persönliches Vorsprechen dennoch notwendig ist.

Folgende Unterlagen sind zwingend notwendig für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes:

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. ein Aufenthaltstitel bei ausländischen Bürgern
  • ausgefülltes Formular für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes (Meldeschein)
  • vollständig ausgefüllte Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung)
  • Geburtsurkunde der Kinder (als Elternteil)

Im Regelfall erfolgt die Anmeldung zum 2. Wohnsitz kostenlos, aber in einigen Fällen verlangt das Meldeamt die Zahlung einer Gebühr. Die Kosten belaufen sich oft auf maximal zehn Euro. Ob eine Gebühr erhoben wird, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden.

Kosten Zweitwohnsitz: Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen

Häufig fallen für das Anmelden des Zweitwohnsitzes Kosten an. Neben der einmaligen Gebühr für die Anmeldung, welche ggf. anfällt und kaum Gewicht hat, gilt es, mit Miet- und Betriebskosten für die Wohnung, das Haus oder die Ferienwohnung zu rechnen. Außerdem wird in einigen Gemeinden und Städten die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer erhoben. Dies gilt besonders für große Städte und Gemeinden innerhalb von Metropolregionen.

Die Zweitwohnsitzsteuer variiert in Deutschland je nach Gemeinde. Kommunen haben das Recht, individuelle Sätze festzulegen. Dies bedeutet, dass die finanziellen Verpflichtungen in München anders sein können als in Hamburg. In manchen Gemeinden werden pauschale Beträge erhoben, während in den meisten Kommunen in der Regel zwischen 6 - 15% fällig werden.

Wann muss die Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden?

Die Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer ist für alle verpflichtend, die eine Nebenwohnung in einer Kommune anmelden, welche die Steuer verlangt. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob gemietet oder gekauft: Mieter und Eigentümer werden gleichermaßen zur Kasse gebeten. Die Steuerzahlung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob der Zweitwohnsitz sich in derselben Stadt wie der Erstwohnsitz befindet oder die Nebenwohnung an einem gänzlich anderen Ort angemeldet wird.

Die Höhe der zu zahlenden Steuer für den Zweitwohnsitz ist von der jeweiligen Kommune abhängig. Dies gilt auch für Ferienwohnungen, bei denen eine Zweitwohnungssteuer fällig wird. In vielen Gemeinden erfolgt die Besteuerung entsprechend der anteilsmäßigen Nutzung. Falls die Ferienwohnung also nicht das gesamte Jahr über zur Verfügung steht, reduziert sich der Steuersatz entsprechend.

Wer muss die Zweitwohnsitzsteuer nicht zahlen?

Ob für den Zweitwohnsitz Steuern gezahlt werden müssen, hängt noch von einigen weiteren Faktoren ab. So ist es für spezielle Personenkreise möglich, sich von der Steuer befreien zu lassen. Keine Steuern zahlen müssen zum Beispiel:

  • Auszubildende, Studenten und Minderjährige: Wer unter 18 ist, sich in einer Ausbildung befindet oder Student ist, kann sich von der Kommunalsteuer befreien lassen. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen Betroffene finanziell von den Eltern abhängig sind und dort auch ihren Zweitwohnsitz haben. Andernfalls würde die Steuer eine zusätzliche finanzielle Belastung für Geringverdiener bedeuten.

  • Verheiratete Berufspendler: Handelt es sich bei der Nebenwohnung lediglich um einen Beschäftigungsort für Berufspendler und findet das Privatleben überwiegend am ehelichen Hauptwohnsitz statt, können Pendler ebenfalls von der Zahlungsverpflichtung befreit werden.

Wie hoch ist die Steuer für die Nebenwohnung?

Da die Zweitwohnsitzsteuer von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfällt, kann kein allgemein gültiger Betrag genannt werden. Beachten Sie den jeweiligen Steuersatz Ihrer Gemeinde. Grundsätzlich ist mit einem Steuersatz von maximal 15 Prozent der Jahres-Nettokaltmiete zu rechnen. Wenn es sich bei der Nebenwohnung um eine Eigentumswohnung handelt, wird der Wert der ortsüblichen Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Welche Vor- und Nachteile bietet ein zweiter Wohnsitz?

„Einen Zweitwohnsitz anmelden - ab wann ist es sinnvoll?“ Diese Frage stellen sich viele Menschen. Ob sich die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes rentiert, hängt oft von den individuellen Lebensumständen ab. Wichtige Faktoren sind zum Beispiel berufliche Perspektiven, persönliche Beziehungen, das soziale Umfeld und die finanzielle Situation. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Entscheidung die Vor- und Nachteile einer Nebenwohnung abzuwägen.

Zweitwohnsitz Vorteile:

  • Kraft- und Zeitersparnis für Berufspendler
  • zusätzlicher Rückzugsort (speziell bei Ferienwohnungen)
  • ggf. Einsparungen bei der KFZ-Versicherung bei einer KFZ-Ummeldung in die Region mit den günstigeren Versicherungsbeiträgen
  • steuerlich absetzbare Unterkunftskosten (Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung)

Zweitwohnsitz Nachteile:

  • Kosten für den Zweitwohnsitz
  • ggf. Zweitwohnsitzsteuer
  • Wahlrecht am Ort des zweiten Wohnsitzes entfällt

Verkauf der Zweitwohnung: Wann ist die Spekulationssteuer fällig?

Wer sich für den Verkauf seiner Immobilie entscheidet, zahlt im Regelfall die sogenannte Spekulationssteuer auf den Veräußerungsgewinn. Dies gilt nur, wenn seit dem Erwerb der Immobilie weniger als zehn Jahre vergangen sind und der Eigentümer das Haus oder die Wohnung nicht als eigene vier Wände genutzt hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Immobilie als Kapitalanlage zur Vermietung dient. Haben Sie Ihr Haus oder die Wohnung mindestens zwei Jahre und auch im Verkaufsjahr selbst bewohnt, müssen Sie die Steuer nicht zahlen.

Wie sieht es aber bei Eigentum aus, welches als Zweitwohnsitz diente und nun verkauft werden soll? Seit einem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs, welches im Jahr 2017 gefällt wurde, ist klar: Aus steuerlicher Sicht gibt es bei einem Verkauf keinen Unterschied zwischen Erst- und Zweitwohnung. Die Spekulationssteuer entfällt deshalb, wenn Sie die Unterkunft mindestens zwei Jahre selbst bewohnt haben – wenn auch unregelmäßig.

Vor der Veräußerung Ihrer Zweitwohnung empfiehlt sich eine professionelle Immobilienbewertung, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. Mit HAUSGOLD meistern Sie diese Hürde schnell und unkompliziert: Füllen Sie einfach das Online-Formular aus – und wir finden den passenden Experten für Ihre Immobilienbewertung.

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Muss ich GEZ für meine Nebenwohnung zahlen?

Laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen für Zweitwohnsitze keine Rundfunkgebühren mehr entrichtet werden. Demnach sei die Zahlungsverpflichtung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das bedeutet: Die Rundfunkgebühr fällt also nur dort an, wo der Hauptwohnsitz sich befindet und muss nicht doppelt gezahlt werden. Vor dem Urteil mussten Betroffene für Ferien- und Nebenwohnungen die „GEZ-Gebühr“ entrichten.

Aber Achtung: Obwohl die Zahlungsverpflichtung für eine Nebenwohnung entfällt, müssen Sie sich selbst beim Beitragsservice melden und einen Befreiungsantrag stellen. Denn dieser wird nicht automatisch darüber in Kenntnis gesetzt, ob es sich bei den gemeldeten Häusern oder Wohnungen um Erst- oder Zweitwohnsitz handelt.

Wir fassen für Sie zusammen

Von der Meldepflicht über steuerliche Verpflichtungen bis hin zu lokalen Genehmigungen – Bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes gibt es zahlreiche Faktoren, die beachtet werden müssen. Die Zweitwohnsitzsteuer, die von Stadt zu Stadt variiert, erfordert eine genaue Finanzplanung. Ebenso ist das Wissen um mietrechtliche Aspekte und Baugenehmigungen von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Wenn Sie also darüber nachdenken, einen Zweitwohnsitz in Deutschland zu haben, ist es ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie die Vorzüge eines Zweitwohnsitzes uneingeschränkt genießen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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