Henrike Klammer
SEO and Content Management
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Die Immobilienverrentung soll Menschen im Ruhestand die Möglichkeit geben ihre finanzielle Situation zu verbessern. Heutzutage erhalten viele Ruheständler eine zu niedrige Rente. Viele von ihnen sind allerdings im Besitz eines weitestgehend abbezahlten Hauses. Häufig besteht der Wunsch in diesem gewohnten und liebgewonnenen Umfeld den Lebensabend zu verbringen. Folgedessen kann die Verrentung der Immobilie eine angebrachte Lösung sein. Wie genau das funktioniert erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Immobilienverrentung ist der Obergriff für verschiedene Formen der Zeit-oder Leibrente. Im Kern bedeutet es, dass ältere Menschen ihr Haus auf Rentenbasis an Dritte verkaufen und im Gegenzug in diesem wohnen bleiben können. Für ältere Menschen kann eine Immobilienverrentung Vorteile mit sich bringen, da sie zum einen ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen müssen und zum anderen eine Zusatzrente zu ihrer üblichen Rente erhalten. So wird die Immobilie zur Altersvorsorge und bleibt trotzdem das Zuhause. Und so funktioniert es:
Die Immobilie wird an eine dritte Person oder ein Unternehmen verkauft. Inzwischen gibt es Firmen und Anbieter, die sich auf genau diese Sparte spezialisiert haben. Auch Organisationen, die sich um das finanzielle Wohlergehen im Alter sorgen, sind Käufe solcher Immobilien. Als Gegenleistung darf der Besitzer in der Immobilie wohnen bleiben und bekommt den Verkaufspreis in Form einer Einmalzahlung, Zeit- oder Leibrente ausgezahlt.
Zeitrente: Die Rente läuft über einen festgelegten Zeitraum, der vertraglich geregelt wird. In der festgelegten Zeit wird der vorab vereinbarte Verkaufspreis monatlich ausgezahlt.
Leibrente: Diese Form der Rente bezieht der Verkäufer lebenslang. Es ist trotzdem möglich, ein Enddatum festzulegen. Die Höhe der Rente ist an die Inflationsrate gekoppelt. Somit ergibt sich die Möglichkeit, dass die Rente im Verlauf ansteigt.
Es besteht die Möglichkeit, die Abstände der Auszahlung anzupassen. So kann mit dem Käufer eine vierteljährliche, halbjährliche oder eine individuell angepasste Auszahlung vereinbart werden. Auch größere Einmalzahlungen sind möglich.
Es gibt viele Gründe, warum eine Immobilienverrentung in Betracht gezogen werden kann. Das Hauptanliegen wird sein, den Geldbeutel aufzufrischen, ohne das wohl gewonnene Eigenheim verlassen zu müssen. Weitere Gründe sind:
Sollte eine Mindestlaufzeit festgelegt sein und es kommt zu einem frühzeitigen Ableben des Verkäufers, wird die Rente an die Erben weitergegeben.
Es gibt mehrere Faktoren, die die Höhe der Rente bestimmen:
Bei einer Immobilienverrentung liegt der Verkaufspreis deutlich unter dem Preis, den der Besitzer bei einem üblichen Verkauf erzielen würde. Durch das Wohnrecht des Verkäufers wird ein Teil des Verkehrswerts abgezogen.
Je länger die Rentenzahlung anhalten soll, desto geringer der Verkaufswert. Damit sichert sich der Käufer vor einer sehr hohen Lebenserwartung des Verkäufers ab.
Allgemein lässt sich folgende Formel angeben: Formel zur Berechnung der Immobilienrente: Verkehrswert der Immobilie – Wert des Wohnrechts = Wert der Immobilienverrentung. Den Wert des Wohnrechts bzw. Nießbrauchrechts wollen wir an einem fixtiven Beispiel zeigen.
Immobilienwert | 500.000 € |
---|---|
Alter der Rentnerin | 80 Jahre |
Statistische Restlebenserwartung | 9,42 Jahre |
Jahresmiete der Immobilie | 12.000 € |
Kapitalwertfaktor | 7,4 |
Nießbrauchwert: 12.000 x 7,4 | 88.800 € |
Immobilienwert mit Immobilienverrentung | 411.200 € |
Diese Berechnung bezieht sich auf ein Nießbrauch bis zum Lebensende der Rentnerin. Wird ein Zeitrahmen für das Nießbrauchrecht festgelegt, wird die vereinbarte Laufzeit der Berechnung hinzugezogen.
Es gibt einige Pro und Kontra bzgl. der Immobilienverrentung. Allgemein lässt sich sagen, dass es stark von der jeweiligen Situation des Immobilienbesitzers abhängig ist, ob sich eine Verrentung lohnt.
Die Immobilie zu verrenten ist sinnvoll wenn:
Für Ehepaare lohnt sich eine Immobilienverrentung in der Regel nicht. Da sich dadurch die Lebenserwartung erhöht, wird die Höhe der Rente angepasst und und vermutlich verringert.
Grob lassen sich Käufer im Zusammenhang mit einer Immobilienverrentung in drei Gruppen aufteilen:
Unabhängig davon, für welchen Käufer Sie sich entscheiden,schließen Sie einen verbindlichen Vertrag ab. Für Ihre eigene Sicherheit empfiehlt es sich, vorab den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Dabei können Ihnen die erfahrenen Immobilienmakler von HAUSGOLD tatkräftig unter die Arme greifen.
Das Ziel jeder Form der Immobilienverrentung ist immer aus der einst erworbenen Immobilie wieder Kapital verfügbar zu machen. Hinzu kommt die Sicherheit des lebenslangen Wohnrechts. Wir stellen Ihnen die gängigsten Modelle der Immobilienrente vor.
Bei einem Teilverkauf hat der Eigentümer der Immobilie die Möglichkeit nur einen festgelegten Anteil seines Eigenheims zu veräußern und weiterhin ein Wohnrecht zu genießen. Beim Teilverkauf können bis zu 50 % der Immobilie veräußert werden.
Neben dem Wohnrecht ist ein weiterer Vorteil, dass der Eigentümer die Rechte und Pflichten über sein Haus oder seiner Wohnung beibehält. Dies bedeutet allerdings auch, dass er für die Instandhaltungskosten der Immobilie aufkommen muss. Für das Wohnrecht zahlt der Eigentümer eine monatliche Gebühr bzw. Miete an den Käufer. Wie hoch diese Nutzungsgebühr ist, wird anhand der Höhe des Verkaufsanteils der Immobilie sowie der Dauer der Nutzung berechnet.
Welche Kosten dabei entstehen, welche Voraussetzungen ein Teilverkauf hat und wie der Ablauf gestaltet ist, erfahren Sie in unserem Artikel zum Teilverkauf.
Bei der Leibrente erhält der Eigentümer für den Verkauf der Immobilie keine einmalige Auszahlung, sondern monatliche Zahlungen in Form einer Rente. Diese wird, wenn nicht anders vereinbart, lebenslänglich ausgezahlt. Neben der Rente behält der Verkäufer ein Wohnrecht bis ans Lebensende, welches im Grundbuch vermerkt wird.
Im Gegensatz zum Teilverkauf gibt der Verkäufer seine Rechte und Pflichten an den Käufer ab, da dieser die Immobilie zu 100 % kauft. Der Käufer übernimmt ebenfalls die Instandhaltungskosten des Hauses oder der Wohnung. Wie bei einem offiziellen Hausverkauf, wird bei der Leibrente ein Notar hinzugezogen, der den Leibrentenvertrag unterzeichnet. Dieser Vertrag beinhaltet alle Vereinbarung bzgl. der Leibrente und des Wohnrechts.
Das Wohnrecht ist in allen Modellen der Immobilienverrentung essentiell. Die Dauer des Wohnrechts kann flexibel gestaltet werden. Der Verkäufer kann ein lebenslanges Wohnrecht anfordern, es besteht allerdings auch die Möglichkeit einen bestimmten Zeitrahmen festzulegen. Die Dauer des Wohnrechts hat Auswirkung auf den Verkaufspreis der Immobilie. Je länger damit zu rechnen ist, dass der Verkäufer die Immobilie noch bewohnt, desto niedriger der Verkaufspreis.
Wichtig ist, dass das Wohnrecht und die Vereinbarungen vertraglich festgehalten werden. Dieser Vertrag sollte anschließend notariell beurkundet werden. Auf diesem Wege ist er rechtskräftig und nicht anfechtbar. Zudem sollte das Wohnrecht im Grundbuch vermerkt werden. Das Wohnrecht endet mit dem Tod des Begünstigten.
Auch bei einer Immobilienverrentung gibt es die Möglichkeit des Nießbrauchs bzw. des Nießbrauchsrechts.. Diese Option ähnelt der Immobilienverrentung mit Wohnrecht, ist allerdings etwas umfassender. Der Eigentümer erhält nach dem Verkauf der Immobilie ebenfalls ein lebenslanges Wohnrecht. Darüber hinaus behält er alle Rechte und Pflichten der Immobilie.
Vorteil des Nießbrauchsrechts:
Diese Befugnisse ermöglichen dem Verkäufer z. B. Umbaumaßnahmen mit zunehmendem Alter ohne Zustimmung des Käufers vorzunehmen. Sollten Umbaumaßnahmen nicht ausreichen und es steht ein Umzug in ein Altersheim an, kann er die Immobilie vermieten. Dies gibt dem Nießbrauchsberechtigten die Sicherheit etwaige Kosten, wie die anfallenden Pflegekosten, decken zu können. Im Gegenzug ist er allerdings für alle Instandhaltungsmaßnahmen und weiteren Maßnahmen, die anfallen könnten, zuständig.
Nachteil des Nießbrauchs:
Diese weiteren Freiheiten schlagen sich allerdings auf den Kaufpreis nieder. Je mehr Rechte dem Nießbrauchsberechtigten zugesprochen werden, desto geringer ist der Verkaufspreis der Immobilie.
In diesem Fall wird das Haus allerdings von einer Bank oder einer Versicherung beliehen und anschließend belastet. Die Bank oder die Versicherung lassen eine Grundschuld auf das Haus eintragen. Das heißt, dass sie die Immobilie vorerst nur beleihen und nicht kaufen. Für das Beleihen der Immobilie bekommt der Eigentümer eine monatliche Rente ausgezahlt.
Die Tilgung und Zinsen fallen bei der Umkehrhypothek weg. Diese werden mit dem Immobilienverkauf, der für gewöhnlich nach dem Tod des Besitzers folgt, in Form einer Einmalzahlung beglichen. Bei der Umkehrhypothek bleibt der Eigentümer auch weiterhin im Besitz der Immobilie. Das heißt auch, dass er für etwaige Instandhaltungskosten und andere Maßnahmen zuständig ist.
Welche Steuern bei der Immobilienverrentung anfallen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Welche Steuer anfällt und in welcher Höhe, ist sehr unterschiedliche. Lassen Sie sich im besten Fall vorab beraten.
Unabhängig von dem Modell der Immobilienverrentung kommt es zu einem Kaufvertrag auf Rentenbasis der Immobilie. Dieser muss, wie jeder andere Immobilienkaufvertrag, von einem Notar unterzeichnet werden.
Inhalt des Vertrags sollten Vereinbarungen zur Art der Auszahlung sein. Unterschieden werden kann zwischen:
Die Dauer des Wohnrechts und die Höhe der Rente können frei gewählt werden. Es gibt ebenfalls die Möglichkeit individuelle Sonderregelungen zu bestimmen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.
Henrike Klammer
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Henrike Klammer, Redakteurin im Bereich Finanzen- und Immobilien. Bereits vor ihrer Anstellung bei Hausgold.de war Henrike Klammer Expertin für hochwertig recherchierte Artikel der Kredit- und Finanzbranche. Seit 2020 ist Henrike Klammer das Herzstück der Hausgold.de-Redaktion und die erste Ansprechpartnerin wenn es um das Wissen auf dem deutschen Immobilienmarkt geht.