Bei einem Teilverkauf wird, wie der Name schon sagt, nur ein Teil der Immobilie oder eines Grundstücks veräußert und zählt somit zu der Kategorie “Immobilienverrentung”. Gegen eine Nutzungsgebühr ist es dem Eigentümer möglich, weiterhin in der Immobilie wohnen zu bleiben. Vor allem im Rentenalter, oder wenn große finanzielle Aufgaben bevorstehen, kann dies eine Möglichkeit sein, finanzielle Engpässe zu stoppen, aber in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben.
Bei einem Teilverkauf von Immobilien handelt es sich um eine Form der Immobilienverrentung. Wie die Bezeichnung bereits andeutet, verkaufen Sie jedoch nicht Ihr komplettes Haus, sondern nur einen Eigentumsanteil. In Abhängigkeit von Ihrem Kapitalbedarf veräußern Sie bis zu 50 % davon. Die anteiligen Kaufpreis erhalten Sie sofort. Zudem wird Ihnen ein grundbuchgesichertes Nießbrauchrecht eingetragen, sodass sie weiterhin in der Immobilie wohnen können oder diese vermieten. Für das Nießbrauchrecht zahlen Sie ein monatliches Nutzungsentgeld. Des Weiteren behalten Sie alle Rechte und Pflichten eines Immobilieneigentümers.
In der Regel bevorzugen Anbieter ein Mindestalter von 60 Jahren. Ein Teilverkauf spricht demnach vor allem ältere Menschen bzw. Senioren an, die ihre Rente aufstocken möchten oder eine Einmalzahlung tätigen müssen, aber in ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten.
Der genaue Ablauf ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, die Grundzüge ähneln sich jedoch. Ein Ablauf kann in etwa so aussehen:
Vorteile des Teilverkaufs
Nachteile des Teilverkaufs
Institutionen, wie die Verbraucherzentrale, raten aufgrund der hohen Gebühren von einem Teilverkauf ab und empfehlen, einen Kredit aufzunehmen. Die Gebühren fallen in Summe höher aus als anfallende Zinsen bei einem Kredit.
Haben Sie sich an einen seriösen Teilverkauf-Anbieter gewendet, hat der Verbraucherschutz nichts gegen dieses Verrentungsmodell. Er weist jedoch auf das monatliche Nutzungsentgelt hin, was eine gewisse finanzielle Belastung darstellt. Sollte die Immobilie irgendwann komplett veräußert werden, nimmt der Teilverkauf-Anbieter dafür Gebühren. Darüber hinaus kommen Sie für die Instandhaltungskosten am Objekt auf. Verbraucherschützen raten dazu, vorab gut durchzurechnen, ob sich der Teilverkauf Ihrer Immobilie finanziell lohnt.
Die Ermittlung der Teilverkauf-Summe basiert auf dem Immobilienwert und der Höhe des Anteils an Ihrer Immobilie, die Sie verkaufen möchten.
Berechnung der Teilverkauf-Summe
Kostenpunkt | |
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Wer des Hauses | 300.000€ |
Anteil des Verkaufs | 50% |
Teilverkauf-Summe | 150.000 |
Berechnung bei Verkauf nach 10 Jahren mit einem Wertzuwachs von 20%
Kostenpunkt | |
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Teilverkauf heute | |
Aktueller Wert der Immobilie | 300.000€ |
Anteil des Verkaufs | 50% |
Teilverkauf-Summe | 150.000€ |
Restverkauf | |
Immobilienwert nach 10 Jahren | 360.000€ |
Ihr Anteil an der Immobilie | 50% |
Auszahlung nach 10 Jahren | 180.000€ |
Abzgl. Nutzungsentgelt | 52.500€ |
Abwicklungsgebühr 5,5% | 19.802€ |
Gesamt | |
Erlös | 330.000€ |
Entgelt & Abwicklung | 72.302€ |
Bilanz | 257.698€ |
Entscheiden Sie sich für einen Teilverkauf von 50 % Ihrer Immobilie, bleiben 50 % demnach in Ihrem Eigentum. Nach Ihrem Tod erhält Ihr Erbe die verbleibenden 50 % der Immobilie. Sie haben in der Regel die Möglichkeit, die anderen 50 % von dem Teilverkauf Anbieter zurückzukaufen. Dabei gilt für Sie bzw. Ihre Erben ein sogenanntes Vorkaufsrecht.
Die Wertermittlung im Rahmen des Teilverkaufs erfolgt nach den gleichen, offiziellen Richtlinien wie jede andere Immobilienwertermittlung. Ein unabhängiger Gutachter bzw. Immobilienexperte schaut sich das Haus oder die Wohnung persönlich an. Er sieht alle relevanten Dokumente durch und wertet dann das Objekt unter Einbezug der aktuellen Marktsituation ein.
Es gibt durchaus Alternativen, die Ihnen ebenfalls die Möglichkeit bieten in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben:
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.