Ein rechtskräftiger Eigentümerwechsel bedarf in Deutschland einen notariell beurkundeten Kaufvertrag. Hier erfahren Sie, welche Leistungen ein Notar anbietet und welche Notarkosten sowie Grundbuchkosten beim Hausverkauf dadurch anfallen.
Die Notargebühren bei einem Hausverkauf ergeben sich grob aus:
Die tatsächlichen Kosten orientieren sich am Kaufpreis der Immobilie. Zusätzliche Beratungstermine oder einen höheren Arbeitsaufwand Ihres Vertrags werden Ihnen nicht berechnet. Die Höhe der pauschalen Kosten je Leistung, sind genau im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und für jeden sichtbar.
Neben dem Kaufvertrag übernimmt der Notar noch weitere Aufgaben, die kostenpflichtig sind, wie z. B. die Eintragung ins Grundbuch.
Um den genauen Kaufpreis der Immobilie zu ermitteln, ist eine professionelle Immobilienbewertung von Vorteil. Die Makler von HAUSGOLD bieten Ihnen eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie.
Je mehr Leistungen beansprucht werden, desto höher die Notarkosten. Erfahrungsgemäß belaufen sich die Notargebühren auf 1,5 - 2 % des Immobilienpreises.
Machen Sie sich eine Übersicht über die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen wollen und nutzen Sie die Gebührentabelle aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz, um eine grobe Vorstellung der Ausgaben zu bekommen.
Sowohl Notargebühren als auch die Kosten für den Grundbucheintrag orientieren sich an dem verhandelten Kaufpreis der Immobilie. Es gibt lediglich einen Unterschied, den Sie beachten sollten:
Die Notarkosten werden durch den Kaufpreis des Hauses einschließlich des Wertes aller Gegenstände und Zubehör, z.B. einer Einbauküche, welche mit verkauft wird, ermittelt. Für die Gebühren des Grundbucheintrags zählt ausschließlich der Wert des Hauses.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen beispielhafte Werte für Notarkosten und Grundbuchkosten, aus dem Notar- und Gerichtskostengesetz. Zu sehen ist, welche Gebühr bei jeweiligem Kaufpreis der Immobilie entsteht zuzüglich einer üblichen 5,5-fachen Gebühr und Umsatzsteuer.
Kaufpreis der Immobilie | Einfache Gebühr | 5,5-fache Gebühr | Umsatzsteuer | Gesamtkosten | % vom Kaufpreis |
---|---|---|---|---|---|
50.000 € | 165,00 | 907,50 € | 172,43 € | 1079,93 € | 2,16% |
110.000 € | 273,00 € | 1.501,50 € | 285,29 € | 1.786,79 € | 1,79% |
170.000 € | 381,00 € | 2.095,50 € | 398,15 € | 2.493,65 € | 1,47% |
200.000 € | 435,00 € | 2.392,50 € | 454,58 € | 2.847,08 € | 1,42% |
350.000 € | 685,00 € | 3.767,50 € | 715,83 € | 4.483,33 € | 1,28% |
410.000 € | 785,00 € | 4.317,50 € | 820,33 € | 5.137,83 € | 1,25% |
In der Tabelle ist gut zu erkennen, dass die Notarkosten mit zunehmendem Kaufpreis abnehmen.
Um die Notargebühren von dem Verkauf einer Immobilie in etwa abschätzen zu können, empfiehlt sich eine Immobilienbewertung. Anhand des festgelegten Immobilienwertes können Sie den Verkaufspreis festlegen und die Notarkosten berechnen.
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In dieser Beispielrechnung für Notarkosten liegt die Höhe des Kaufpreises bei 150.000 € und der eingetragenen Grundschuld bei 120.000 € vor. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Grundbuch- oder Notarkosten | Art der Leistung | Kosten |
---|---|---|
Notarkosten | Beurkundung Kaufvertrag | 708,00 € |
Grundbuch | Eintragung Auflassungsvormerkung | 177,00 € |
Notarkosten | Grundschuldbestellung | 300,00 € |
Grundbuch | Eintragung der Grundschuld | 300,00 € |
Grundbuch | Eintragung des Eigentümers | 354,00 € |
Notarkosten | Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag | 177,00 € |
Notarkosten | Betreunngsgebühr für die Grundschuld | 150,00 € |
Notarkosten | Vollzugstätigkeiten | 177,00 € |
Gesamtkosten: | ||
Grundbuchkosten | 831,00 € | |
Notarkosten | 1.512,00 € | |
MwSt. für Notarkosten | 287,28 € | |
Gesamtkosten | 2630,28 € |
Quelle: https://grundbuch.rechner.handelsblatt.com/rechner2/handelsblatt2/
Auch wenn die Notargebühren gesetzlich festgelegt sind, können die Kosten verschiedener Notare schwanken. Es kann also zu Abweichungen der Werte kommen.
Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, wer welche Kosten und welchen Anteil dieser des Notars übernehmen muss. In der Regel übernimmt der Käufer den größten Anteil der Notargebühren. Der Verkäufer wird lediglich für einzelne Gebühren herangezogen. Aus folgendem Grund:
Sollten die Kosten von dem Verkäufer übernommen werden, würden diese auf den Kaufpreis der Immobilie hinzugerechnet werden. Somit würde sich die Grunderwerbssteuer (3,5 % - 6,5 % des Kaufpreises) für den Hausverkauf enorm erhöhen. Daher übernimmt der Käufer in der Regel auch die Aufgabe, einen Notartermin zu vereinbaren.
Im Falle einer Nichtzahlung kommen beide Parteien gleichermaßen für die Schulden auf. Sollte der Käufer die Kosten nicht bezahlen, kann der Verkäufer hinzugezogen werden.
Damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt, empfiehlt sich, dass im Vorfeld eine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über die Kostenübernahme stattfindet.
Stellen Sie sich vor dem Hauskauf eine Liste aller Kaufnebenkosten zusammen, damit Sie am Ende nicht auf unerwarteten Kosten sitzen. Dazu zählen auch die Notarkosten.
Da laut Gesetzgeber die Notarkosten nicht verhandelbar sind, gibt es keine Möglichkeit, dass die Gebühren wegfallen. Es gibt für den Käufer jedoch die Option, die Kosten zu senken: