Ein rechtskräftiger Eigentümerwechsel bedarf in Deutschland einen notariell beurkundeten Kaufvertrag. Hier erfahren Sie, welche Leistungen ein Notar anbietet und welche Notarkosten sowie Grundbuchkosten beim Hausverkauf dadurch anfallen.
Die Notargebühren bei einem Hausverkauf ergeben sich grob aus:
Die tatsächlichen Kosten orientieren sich am Kaufpreis der Immobilie. Zusätzliche Beratungstermine oder einen höheren Arbeitsaufwand Ihres Vertrags werden Ihnen nicht berechnet. Die Höhe der pauschalen Kosten je Leistung, sind genau im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und für jeden sichtbar.
Neben dem Kaufvertrag übernimmt der Notar noch weitere Aufgaben, die kostenpflichtig sind, wie z. B. die Eintragung ins Grundbuch.
Im Zug der Beratungsaufgabe, der Kaufvertragsentwurf- Erstellung und der endgültigen notariellen Beurkundung des Kaufvertrages übernimmt der Notar weitere Dienstleistungen, die die Kosten beeinflussen.
Die genauen Notarkosten können variieren, da sie von verschiedenen Faktoren wie dem Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung und dem Umfang der benötigten notariellen Leistungen abhängen. In Deutschland liegt der Satz für Notarkosten üblicherweise zwischen etwa 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises.
Sowohl Notargebühren als auch die Kosten für den Grundbucheintrag orientieren sich an dem verhandelten Kaufpreis der Immobilie. Es gibt lediglich einen Unterschied, den Sie beachten sollten: Die Notarkosten werden durch den Kaufpreis des Hauses einschließlich des Wertes aller Gegenstände und Zubehör, z.B. einer Einbauküche, welche mit verkauft wird, ermittelt. Für die Gebühren des Grundbucheintrags zählt ausschließlich der Wert des Hauses.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen beispielhafte Werte für Notarkosten und Grundbuchkosten, aus dem Notar- und Gerichtskostengesetz. Zu sehen ist, welche Gebühr bei jeweiligem Kaufpreis der Immobilie entsteht zuzüglich einer üblichen 5,5-fachen Gebühr und Umsatzsteuer.
Kaufpreis der Immobilie | Einfache Gebühr | 5,5-fache Gebühr | Umsatzsteuer | Gesamtkosten | % vom Kaufpreis |
---|---|---|---|---|---|
50.000 € | 165,00 | 907,50 € | 172,43 € | 1079,93 € | 2,16% |
110.000 € | 273,00 € | 1.501,50 € | 285,29 € | 1.786,79 € | 1,79% |
170.000 € | 381,00 € | 2.095,50 € | 398,15 € | 2.493,65 € | 1,47% |
200.000 € | 435,00 € | 2.392,50 € | 454,58 € | 2.847,08 € | 1,42% |
350.000 € | 685,00 € | 3.767,50 € | 715,83 € | 4.483,33 € | 1,28% |
410.000 € | 785,00 € | 4.317,50 € | 820,33 € | 5.137,83 € | 1,25% |
In der Tabelle ist gut zu erkennen, dass die Notarkosten mit zunehmendem Kaufpreis abnehmen.
Die Notarkosten in Deutschland werden auf Basis der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) berechnet. Diese Kosten hängen in erster Linie vom Geschäftswert ab, also dem Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung. Hier sind die grundlegenden Schritte, wie sich die Notarkosten berechnen lassen:
In dieser Beispielrechnung für Notarkosten liegt die Höhe des Kaufpreises bei 150.000 € und der eingetragenen Grundschuld bei 120.000 € vor. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Grundbuch- oder Notarkosten | Art der Leistung | Kosten |
---|---|---|
Notarkosten | Beurkundung Kaufvertrag | 708,00 € |
Grundbuch | Eintragung Auflassungsvormerkung | 177,00 € |
Notarkosten | Grundschuldbestellung | 300,00 € |
Grundbuch | Eintragung der Grundschuld | 300,00 € |
Grundbuch | Eintragung des Eigentümers | 354,00 € |
Notarkosten | Betreuungsgebühr für den Kaufvertrag | 177,00 € |
Notarkosten | Betreunngsgebühr für die Grundschuld | 150,00 € |
Notarkosten | Vollzugstätigkeiten | 177,00 € |
Gesamtkosten: | ||
Grundbuchkosten | 831,00 € | |
Notarkosten | 1.512,00 € | |
MwSt. für Notarkosten | 287,28 € | |
Gesamtkosten | 2630,28 € |
Quelle: https://grundbuch.rechner.handelsblatt.com/rechner2/handelsblatt2/
Auch wenn die Notargebühren gesetzlich festgelegt sind, können die Kosten verschiedener Notare schwanken. Es kann also zu Abweichungen der Werte kommen.
Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, wer welche Kosten und welchen Anteil dieser des Notars übernehmen muss. In der Regel übernimmt der Käufer den größten Anteil der Notargebühren. Der Verkäufer wird lediglich für einzelne Gebühren herangezogen. Aus folgendem Grund:
Sollten die Kosten von dem Verkäufer übernommen werden, würden diese auf den Kaufpreis der Immobilie hinzugerechnet werden. Somit würde sich die Grunderwerbssteuer (3,5 % - 6,5 % des Kaufpreises) für den Hausverkauf enorm erhöhen. Daher übernimmt der Käufer in der Regel auch die Aufgabe, einen Notartermin zu vereinbaren.
Im Falle einer Nichtzahlung kommen beide Parteien gleichermaßen für die Schulden auf. Sollte der Käufer die Kosten nicht bezahlen, kann der Verkäufer hinzugezogen werden.
Damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt, empfiehlt sich, dass im Vorfeld eine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über die Kostenübernahme stattfindet.
Stellen Sie sich vor dem Hauskauf eine Liste aller Kaufnebenkosten zusammen, damit Sie am Ende nicht auf unerwarteten Kosten sitzen. Dazu zählen auch die Notarkosten.
Ob Notarkosten steuerlich absetzbar sind, hängt vom Verwendungszweck der gekauften Immobilie ab:
Eigenheim zur privaten Nutzung | Immobilie für betriebliche Zwecke |
---|---|
Notarkosten, die beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung für den Eigenbedarf entstehen, sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Sie zählen zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöhen somit die Anschaffungskosten des Wohneigentums, was sich jedoch erst bei einem späteren Verkauf steuerlich auswirken kann, indem sie den zu versteuernden Gewinn mindern. | Falls die Immobilie vermietet wird oder für betriebliche Zwecke genutzt wird, können die Notarkosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall mindern sie direkt den steuerpflichtigen Einkommensbetrag im Jahr der Entstehung. Dies betrifft sowohl die Kosten für den Kaufvertragsabschluss als auch für die Eintragung einer Grundschuld, sofern diese im Zusammenhang mit der Finanzierung der vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilie steht. |
Die Notarkosten, die im Falle einer gewerblichen Nutzung bzw. Vermietung der Immobilie steuerlich abgesetzt werden können, sind die Anschaffungskosten und die Finanzierungskosten. Wird für den Kauf eine Baufinanzierung in Anspruch genommen, gehört es zu den Tätigkeiten des Notar, dass er die Hypothek in das Grundbuch eintragen lässt.
Notarkosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung und Vermietung einer Immobilie stehen, können in der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dafür tragen Sie die Kosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Ihrer Einkommensteuererklärung ein, falls es sich um vermietete Immobilien handelt. Bei Nutzung der Immobilie für betriebliche Zwecke erfolgt der Abzug in der entsprechenden Anlage für Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Es ist empfehlenswert, sich für eine genaue Zuordnung und korrekte Absetzung der Kosten an einen Steuerberater zu wenden.
Da laut Gesetzgeber die Notarkosten nicht verhandelbar sind, gibt es keine Möglichkeit, dass die Gebühren wegfallen. Es gibt für den Käufer jedoch die Option, die Kosten zu senken: